Unrechtmäßige Forderung

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
beachi22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 9x hilfreich)
Unrechtmäßige Forderung

Hallo.
Ich wohne seit 2015 mit meinem Lebenspartner in einer gemeinsamen wohnung. Er zahlt die GEZ Gebühren für diese Wohnung. Trotzdem verlangt die GEZ von mir ebenfalls die Gebühren. Mehrfach habe ich die GEZ darauf hingewiesen, dass wir zusammen wohnen und er die Gebühren bereits bezahlt. Ich habe am 10. Januar 2018 das letzte mal unseren Mietvertrag und seinen beitragsbescheid per Einschreiben an die GEZ geschickt und sie aufgefordert endlich von den Forderungen abzusehen, da es jetzt bereits in die Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher geht. Aber ich kann doch nicht doppelte Beiträge für ein und den selben Haushalt bezahlen. Was kann ich denn noch tun? Ich erhalte keine Antwort von der GEZ. Ich hab das Gefühl die wollen das einfach aussitzen.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen. Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von beachi22):
Ich erhalte keine Antwort von der GEZ.

Was nicht wundert, da es die seit 2013 nicht mehr gibt.


Die Schreiben kamen tatsächlich von der GEZ? Dann waren das wohl Betrüger welche die Änderung noch nciht mitbekommen haben und man muss sich keine Sorgen machen.


Kamen die Schreiben vom "ARD ZDF Deutschland­radio Beitrags­service", dann muss man sich durchaus Sorgen machen.

Als erstes mal das Schreiben raussuchen, wo das Wort "Bescheid" bzw. Beitragbescheid" drauf steht.
Dort pflegt in der Regel drauf zu stehen, was genau man tun muss wenn man mit dem Inhalt nicht einverstanden ist.

Hat man das getan, war innerhalb der Frist und kann das beweisen? Das wäre schon mal gut.

Fallsnicht, ist der Drops eigentlich gelutscht, denn dann wird derBescheid rechtskräftig. Was nicths weiter bedeute, das aucheigentlich unbereichtigte Forderungen rechtkräftig wurden und vollstreckt werden können.



Zitat (von beachi22):
da es jetzt bereits in die Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher geht.

Kam schon ein Schreiben vom GV?
Oder wie wurde das angekündigt?



PS: bei Umzug aus der alten Wohung hat man sich ordnungsgemäß abgemeldet?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

bei Umzug aus der alten Wohung hat man sich ordnungsgemäß abgemeldet? Und zwar beim Beitragsservice, nicht bloß beim Meldeamt? In solchen Fällen, die hier immer wieder vorkommen, stellt sich nämlich in der Regel heraus, daß man für die ALTE Wohnung weiterzahlt, weil man sich eben nicht abgemeldet hat.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
schwarzer_kaffee
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

hm ja kann schon sein dass es sich um Betrug handelt, wenn nicht dann gib doch mal die "Kontonummer" von deinem Partner ein. also jetzt nicht sein Bankkonto wenn man dort schon was zahlt hat man so ein Mitgliedskonto mit sechstelliger nummer, vllt lassen sie dich dann in Ruhe

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