Unrechtmässig Inkasso

13. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
mafra123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)
Unrechtmässig Inkasso

[GELÖSCHT]
[wegen übermäßiger verwendung realer Namen]

-- Editiert von Moderator am 14.01.2015 00:21

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Nochmal zum Mitdenken. Du bist offensichtlich über zwei Zwischenhändler beim selben Verkäufer heraus gekommen? Einmal teuer, einmal billig, aber derselbe Artikel?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
mafra123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 4x hilfreich)

[GELÖSCHT]
[wegen übermäßiger verwendung realer Namen]

-- Editiert Moderator am 14.01.2015 00:21

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zunächst einmal war es nicht geschickt, direkt bei ******* anzurufen. Man hätte die Retoure doch eigentlich über ****** klären müssen oder?

Wie wäre es, das Inkasso schriftlich (Einschreiben) auf die Retoure aufmerksam zu machen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 13.01.2015 20:44

-- Editiert Moderator am 14.01.2015 00:21

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

Was genau man wiederrufen hat sollte sich doch schon aus der Widerrufserklärung ergeben?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 14.01.2015 00:24

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Da der Moderator etwas großzügig gelöscht hat nochmal kurz anonymisiert die Geschichte:
- A bestellt bei B den Artikel 123 für beispielsweise 150€.
- A sieht nun bei C ebenfalls einen Artikel für beispielsweise 100€.
- Plan von A: Bei B widerrufen und C dann annehmen. Soweit so gut.
Es stellt sich nun raus, dass sowohl B als auch C nur Zwischenhändler sind und die Bestellungen bei D landen. Es ist dummerweise auch noch exakt derselbe Artikel.
- Der Widerruf von Artikel, der bei B bestellt wurde läuft etwas schief, da der Händler D meint, dass man die Bestellung von C widerrufen hatte. Dummerweise überweist C auch noch das Geld zurück, was man aber erneut überweist.

Unterm Strich: Man hat wie geplant einen Artikel behalten, hat wie geplant bei C bezahlt. Nun muss man nur noch dem Inkasso beibringen, dass man eigentlich B widerrufen hatte, zudem auch Retour geschickt hatte und dass es deswegen keine Berechtigung gibt, den Betrag 150€ samt Inkassogebühren zu fordern :-)


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120333 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Da der Moderator etwas großzügig gelöscht hat <hr size=1 noshade>

Hätte er nur die Namen gelöscht wäre das Ergebnis wohl das gleiche gewesen, da wären nämlich nur noch die Füllwörter übrig geblieben.
:devil:





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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