Heute bekomme ich ein Schreiben von Universum Inkasso zu einer Bahncard mit Laufzeit vom Januar 2016 bis Januar 2017. Zinsberechnung ab Januar 2016. Ist diese Frist zulässig - frei nach dem Motto: Warten wir mal 22 Monate, dann lohnt sich das Verfahren noch mehr -? Kann wegen dieser Frist begründet Einspruch einlegen , mit Erfolgsaussichten?
Universum Inkassoverfahren DB
5. Dezember 2017
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Frage vom 5. Dezember 2017 | 13:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Universum Inkassoverfahren DB
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 13:59
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
ZitatIst diese Frist zulässig :
Also verjährt ist noch nix.
Wegen der Inkassokosten: Zugang von Rechnung und Mahnungen sollen die Nachweisen. Und in der Zwischenzeit an die Bahn (!) die Hauptforderung zahlen.
#2
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 14:38
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
@TE bist du umgezogen?
@Tasti123 niemand muss die Zustellung einer Rechnung und/oder Mahnung nachweisen.
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#3
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 16:34
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16167x hilfreich)
Natürlich muss man bei Bestreiten den Verzug auch nachweisen, was bedeutet, dass man im Regelfall die Mahnung und deren Zugang nachweisen muss.
Ausnahme: Ein Richter sagt "Aus der allgemeinen Lebenserfahrung heraus ist anzunehmen, dass ein versandter Brief auch immer ankommt." So einen Richter zu finden, ist nicht immer einfach...
#4
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 19:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Schon mal vielen Dank für das Feedback. @Ex Inkassoeintreiber, ja im März 2016 ist der Betroffene umgezogen.
#5
Antwort vom 5. Dezember 2017 | 21:07
Von
Status: Student (2406 Beiträge, 714x hilfreich)
ZitatSchon mal vielen Dank für das Feedback. @Ex Inkassoeintreiber, ja im März 2016 ist der Betroffene umgezogen. :
Dachte ich mir. Was ist mit der BC 2017, hat er diese bezahlt bzw hatte er der Bahn eine neue Anschrift mitgeteilt?
Und jetzt?
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