Guten Tag
Ich habe keinerlei rechtliche Erfahrung und bin durch etwas "googeln" auf dieses Forum aufmerksam geworden, da hier wohl schon einige ähnliche Fälle diskutiert wurden.
Falls von Belangen: Ich bin Schweizer und auch in der Schweiz wohnhaft.
Meine letztes Jahr online bestellte Bahncard hat sich dieses Jahr, wie auch gewollt, automatisch verlängert und ist seit dem 10. September gültig. Die fristgerechte Zahlung habe ich verpasst, die (nicht eingeschriebene) Mahnung dann aber zu Beginn des Novembers bezahlt (69€ für die BC sowie Mahnkosten in Höhe von 2.50€). Meine Überweisung an die DB Vertrieb GmbH in Höhe von 71.50€ wurden am 6. November erfasst, die effektive Zahlung erfolgte am 7. November.
Mitte November habe ich einen Brief von UNIVERSUM Inkasso GmbH, datiert auf den 6. November, erhalten. Die Forderung: 131.07€. 69€ Hauptforderung, 2.50€ Mahngebühren, 0.17€ Zinsen, 49.50€ Geschhäftsgebühr gemäss § 4 Abs. 5 S. 1 RDGEG i.V.m. Nr. 2300 VV RVG und 9.90€ Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG.
Ich habe mich sofort mit der Bahn in Verbindung gesetzt und wurde direkt an Universum Inkasso verwiesen. Telefonisch habe ich mich bei Universum Inkasso gemeldet und eine nette Dame darüber informiert, dass sich die Zahlung der Hauptforderung inkl. Mahngebühren mit ihrem Schreiben überschnitten hätte; die Frau bat mich, ihr einen Auszug der Überweisung per E-Mail zuzustellen. Universum Inkasso müsse dies mit DB prüfen. Sollte die Zahlung eingegangen sein, habe sich diese Sache für mich erledigt. Entsprechend wurde von mir am 15. November folgende E-Mail verfasst:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren
Gemäss dem soeben geführten Telefonat mit Frau Z möchte ich Sie darüber informieren, dass sich die Zahlung des aus Aktenzeichen XXXXXXXX-X geforderten Betrages und Ihr Schreiben überschnitten haben.
Die Zahlung des bei DB Vertrieb GmbH offenen Betrages von 71.50€ wurde am 6. November valuta 7. November überwiesen:
Mega toller Auszug der Überweisung
Gemäss Frau Z habe sich diese «Sache» für mich somit erledigt.
Darf ich Sie bitten, mir dies noch schriftlich zu bestätigen?
Besten Dank und freundliche Grüsse
X Y
Nachdem ich keine Rückmeldung mehr erhalten habe, habe ich mich am 23. November abermals telefonisch bei Universum Inkasso gemeldet; es sei nie eine entsprechende E-Mail eingegangen, ich möge diese doch bitte nachreichen und mich montags (also heute) melden. Entsprechend habe ich die E-Mail erneut zugestellt und mich heute bei Universum Inkasso gemeldet.
Der nette Herr von Universum Inkasso meinte, dass wohl bereits ein weiterer Brief an mich unterwegs sei, er mir dessen Inhalt jedoch gerne auch noch per E-Mail zustellen könne:
Zitat:Inkassoverfahren wegen überfälliger Forderung
Forderung der DB-Vertrieb
Bahncard Forderung
Sehr geehrter Herr Y, der Eingang, der von Ihnen angegebenen Zahlung, kann nach Prüfung bestätigt werden. Die Zahlung erfolgte nicht fristgerecht und führte daher nicht zum vollständigen Ausgleich. Sie befanden sich mit Ihrer Zahlung somit in schuldhaftem Zahlungsverzug. Somit ist ein erstattungsfähiger Verzugsschaden eingetreten. Wir bitten nunmehr um Ausgleich der Forderung, gemäß beiliegender Forderungsaufstellung innerhalb 21Tagen gerechnet ab Briefdatum.
Mit freundlichen Grüßen
Axel Kulick ppa. Rainer Heßler Geschäftsführer
Im Anhang diese Forderungsaufstellung
Nun meine Fragen an euch:
- Muss ich diesen Betrag rein rechtlich bezahlen?
- Wie würdet ihr vorgehen, wenn ich diesen Betrag nicht bezahlen möchte? Im Falle eines Textes, den ich per Einschreiben / E-Mail / Fax zustellen müsste, bitte genauen Wortlaut angeben sofern möglich.
- Sofern ich den Betrag nicht bezahle: Welche Konsequenzen wären im schlimmsten Fall möglich?
- Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Würdet ihr diese hier involvieren?
- Ich bin allergisch auf Inkasso Unternehmen und deren Vorgehen im Allgemeinen; kann ich Universum Inkasso noch irgendwie ans Bein pinkeln?
Vielen Dank für Eure Unterstützung!