Guten Morgen zusammen,
ich hatte eine offene Forderung
die an die Universum Inkasso GmbH weitergeleitet wurde.
Habe dann den offenen Betrag inkusive Mahngebühren an den ursprünglichen Gläubiger bezahlt, weil ich Inkasso kosten von knapp 50€ einfach unverschämt finde.
Irgendwann trudelte ein Mahnbescheid seitens des Gerichts ein, wo ich auch widerspruch einlegte.
Jetzt kamm gesten ein Brief von einem Anwalt in dem steht:
"Im Interesse der Kostenersparnis dürfen wir vorab um Bekanntgabe der Gründe für die Widerspruchseinleitung bitten, damit ggf. ein streitiges Verfahren vermieden werden kann."
Jetzt meine Frage, soll ich darauf antworten, oder lieber sein lassen?
Gruß Kit
Universum Inkasso Brief vom Anwalt nach Widerspruch
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Vorweg: Du musst nicht antworten.
War der Anwalt auch außergerichtlich schon involviert? Hat der Anwalt auch den Mahnbescheid erstellt? Steht auf dem Mahnbescheid etwas von einer Abtretung? Wird im Mahnbescheid auch die Hauptforderung noch als offen bezeichnet bzw. wie sehen die Positionen da genau aus?
Danke für die schnelle Antwort
Die Anwaltskanzlei NeumeyerRechtsanwälte wurde erst beim Mahnbescheid hinzugezogen.
Von einer Abtretung sand nichts drauf.
Die Hauptforderung ist beglichen, es geht nur noch um 50€ Inkasso gebühren.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Du kurzfassung des (sinnlosen) Schreibens vom Anwalt ist:
"Teilen Sie uns jetzt schon Ihre Gründe für den Widerspruch mit, damit wir ggf. im Falle eines schriftlichen Verfahrens schon alle Gegenargumente bereit haben."
Wenn Du unbedingt antworten möchtest/magst (per eMail oder so) dann schreib:
"Sehr geehrte Blablabla,
die Gründe werden Sie selbst am besten wissen und müssen daher nicht weiter erläutert werden. Für wie dumm halten Sie mich eigentlich ihnen,das ich Ihnen schon jetzt Argumentation im Falle eines Verfahrens gratis gebe?
Es grüßt,
Herr Sülz"
Das Schreiben welches du erhalten hast ist standart. Ich würde gar nicht antworten.
Ich würde auch nicht antworten. Sollte geklagt werden, hat man so das ein oder andere Argument. Beispielsweise kann man die Frage stellen danach, wieso das Inkasso seine ureigenste Aufgabe verweigert, das Stellen von Mahnbescheiden. Ob damit nicht bewiesen wird, dass das Inkasso gar nicht fähig ist, Rechtsdienstleistungen zu erbringen (mangelhafte Sachkunde und Fachkenntnis). Gibt sicher noch weitere Gründe.
Ob man damit durchkommt, sei dahin gestellt. Aber da der Widerspruch ja eingelegt wurde, ist es jetzt auch egal.
Alles Klar, super danke euch :-)
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