Universität / Prüfungsamt

24. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Universität / Prüfungsamt

Hallo,

Stichwort: Prüfung / Krankmeldung

folgendes Szenario:

Ich bin Student an einer deutschen Universität in einem BA-Studiengang. Üblicherweise hat man für eine Prüfung
3. Versuche. Ist die Prüfung angemeldet, ist die einzige Möglichkeit keinen Versuch verfallen zu lassen eine Krankmeldung.

Ich hatte ordnungsgemäß eine Prüfung angemeldet, verbrachte aber die Zeit um den Prüfungstermin notwendigerweise im Krankenhaus (Blinddarm). Ich bekam von der Klinik eine entsprechende Krankheitsbescheinigung und beauftragte meine Freundin diesen in das Postfach des Prüfungsamtes zu legen (übliche vorgehensweise bei Krankheit, der Schein muss innerhalb von 3 Werktagen im Postfach liegen, ansonsten wird die Prüfung mit 5 bewertet und 1 Versuch ist weg). Sie tat dies unter Zeugen.

Nun kam aber herraus, dass der Schein niemals auf dem Tisch der Sachbearbeiterin gelandet ist.

(Also zur Sicherheit: Man kann nichts falsch beim Einwerfen etc.)

Die Uni bzw. das Prüfungsamt glaubt mir nicht.

Wie kann ich die Situation auflösen? Was kann ich machen?
Gibt es soetwas wie Einwurf unter Zeugen, wie es im Mietrecht der Fall ist?

Gruß und Danke für Hilfe,
gainsbourg

-- Editiert von gainsbourg am 24.01.2008 19:23:04

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Sie müssen im Bestreitensfalle den Zugang der Bescheinigung beim Prüfungsamt nachweisen. Das kann über Zeugen geschehen oder durch Einschreiben/Rückschein zum Beispiel.

Wenn allerdings die Freundin diesen Wisch alleine eingeworfen hat, kann man nicht von einem Einwurf unter Zeugen sprechen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
gainsbourg
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Zum alleinigen Einwurf des Briefes durch meine Freundin. Es war jemand dabei, der den Einwurf schriftlich bezeugen kann.

Es ging elementar nur darum
In der 1 gegen 1 Situation (Ich gegen Prüfungsamt) zählt es nur, dass ich tatsächlich damals beim Arzt war, der mich nachweislich für entsprechenden Zeitraum krank geschrieben hat. Zudem hat meine Freundin damals unter Zeugen den Zettel eingeworfen.

Also habe ich "Recht"?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn der Einwurf der Krankenhausbescheinigung ausreichend ist für eine Befreiung dann ja.

Sie sollten aber umgehend dem Prüfungsamt eine Ersatzbescheinigung übersenden nebst eidesstattlicher Versicherung der Freundin und deren Begleiterin über den Einwurf.

Wenn das Prüfungsamt den Versuch trotzdem als nicht bestanden bewertet müssen Sie den Zugang der Bescheinigung (mittels Zeugenaussagen) notfalls in einem Gerichtsverfahren nachweisen.

Sollten weitere Voraussetzungen für eine Befreiung notwendig sein, die Sie nicht erfüllt haben kann die Sache natürlich anders aussehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Weitere Voraussetzung könnte z.B. eine schriftliche Abmeldeerklärung sein. An unserer Uni musste man immer neben dem Attest auch den Rücktritt von der Prüfung (z.B. mittels eines formlosen Briefes) erklären.

Aber das ist der Prüfungsordnung zu entnehmen. Vielleicht hilft auch schon ein Anruf beim Prüfungsamt oder ein Blick auf deren Homepage.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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