Hallo Zusammen,
folgender Sachverhalt:
Im letzten Jahr (Juli 2014) sind wir von Lübbecke nach Verl gezogen und haben den damaligen Anbieter Unitymedia in einfacher Form gekündigt . Der neue Anbieter in Verl ist jetzt 1und1.
Vorgestern ist ein Mahnschreiben von dem Unternehmen "Kohl Forderungsmanagement" im Auftrag von Unitymedia eingegangen. In dem Schreiben fordert Unitymedia das Geld für den damaligen und jetzt nicht mehr genutzten Internetvertrag (Zeitdauer 07/14-03/15) ein, insgesamt 338€.
Ein Anruf bei Unitymedia ergab dass Sie die Umzugsbescheinigung NICHT erhalten haben, meines Wissens nach wurde diese auch leider von uns nicht an Unitymedia geschickt ( Kündigung hatte 1und1 geregelt) um das damalige Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Somit lief der Vertrag bis zum normalen Kündigungszeitpunkt weiter (03/15)
Welche Chancen sind realistisch?
-Vollen Betrag bis zum 10.12.15 an die Kohl Kanzlei bezahlen
-Nichts bezahlen
-Eventuell nur einen Teil zahlen da ja der Vertrag ja nicht mehr genutzt werden konnte, leider bestand der Vertrag noch bis zum 03/15.
Gruß aus Verl,
Dennis
-- Editier von User38 am 07.12.2015 12:26
Unitymedia: Vertrag lief trotz Umzug weiter - Mahnung von Kohl Forderungsmanagement
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Zitat:haben den damaligen Anbieter Unitymedia in einfacher Form gekündigt
Also nicht beweisbar? Dann habt ihr ein Problem...
Zitat:Kündigung hatte 1und1 geregelt
Dann könnte man prüfen, ob die was beweisbar versemmelt haben und euch schadensersatzpflichtig sind.
Zitat:da ja der Vertrag ja nicht mehr genutzt werden konnte
Aber durch in eurem Machtbereich liegende Umstände.
Wirklich? Das wäre zu prüfen. Halte ich aber für einen Irrtum, da die Kündigung durch den Nachfolgeprovider nur bei Anschlußübernahme erfolgt und das fand hier genau nicht statt. Wenn UM am neuen Wohnort nicht verfügbar ist, dann wäre eine Umzugsmeldung an UM mit Nachweis erforderlich gewesen + 3 Monate GG.Zitat:( Kündigung hatte 1und1 geregelt)
Falls zum normalen Vertragsende gekündigt wurde, dann ist zu prüfen, ob UM überhaupt ein Schaden entstanden ist. Hat der Nachbewohner den Anschluß mit UM genutzt, dann stellt sich die Frage ob die Forderung in der Höhe berechtigt ist.
Die Chancen stehen nicht gut, da wohl einiges versäumt wurde. Die genaue Forderungsaufstellung als anonymisierte Kopie wäre zweckdienlich
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Vielen Dank euch beiden für eure Antworten.
Es ist so dass dann UM den Vertrag aufgrund des fehlenden Umzugsnachweises einfach weiter hat laufen lassen. Kurioserweise haben die monatlichen Rechnungen unterschiedliche Beträge, UM sagt dass wären dann auch von denen die Extragebühren, aber warum sind dann Folgemonate niedriger usw.?
Hier ein Bild von den Beträgen:
http://fs5.directupload.net/images/151207/qkmr94jd.jpg
-- Editiert von User38 am 07.12.2015 23:07
Zitat:UM sagt dass wären dann auch von denen die Extragebühren, aber warum sind dann Folgemonate niedriger usw.?
Unklar, was da im Detail abgerechnet wurde. Vielleicht zur Grundgebühr noch Nutzung von Video on Demand alias PayPerView? Dann wäre der Anschluß ja vermutlich noch (von wem?) weiter genutzt worden. Ändert aber nichts daran, daß man als Vertragspartner dafür verantwortlich ist, selbst wenn der Nutzer bekannt wäre. An den müßte man sich dann selber mit Regreßforderungen halten, das braucht UM nicht zu interessieren.
Wurde der Router und sonstige Hardware von UM rechtzeitig zurückgeschickt?
Und nochmals - WIE wurde gekündigt? Kündigung explizit wegen Umzug oder einfach nur "Kündigung zum nächstmöglichen Termin"? Nachweisbar?
Hallo Dennis,
leider muss ich dir mitteilen, dass hier das Verschulden bei dir liegt und nicht bei einem der Anbieter.
lt. § 46 Abs. 8, Satz 3
Telekommunikationsgesetz gilt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende vorausgesetzt die Meldebescheinigung wird zeitnah vorlegt.
Die Bestätigung zu diesem Paragraphen wurde im Juli 14 durch ein Gericht in Deutschland bestätigt. Dies wurde durch die Medien wie N-TV und co aber auch ausführlich dokumentiert.
Weiterhin kann ein neuer Anbieter, in deinem Fall 1&1 nur einen Vertrag im Rahmen einer regulären Kündigung beenden und dann die Rufnummer erhalten. Dies steht bei jedem Anbieter aber auch auf dem Portierungsantrag und der Hilfe dazu mit bei.
Da es sich hier aber auch um einen Wechsel des Vorwahlenbereiches handelt, wäre eine Portierung / Rufnummernmitnahme nicht mal möglich gewesen.
Wenn dann ein Mitarbeiter bei 1&1 dir sagt, dass die für dich die Kündigung regeln, dann ist dass eine freiwillige Dienstleistung, welche du aber nicht selbst belegen kannst.
Weiterhin steht bei jedem Vertragspartner, egal ob ein Telekommunikationsunternehmen oder Werbebranche und co in den AGB drin "Ein Vertrag gilt erst als gekündigt wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt" so oder so ähnlich.
Wenn du also eine Kündigungsbestätigung von Unitymedia hast, indem dir die Kündigung zu 03/15 bestätigt wurde DANN musst du auch nur bis zu diesem Datum zahlen. Da bist du in der Beweispflicht.
Die Frage ob du das Zubehör bereits zurückgeschickt hast steht leider noch offen. Denn wenn das Zubehör nicht zurückgesendet wurde in dem Zeitraum wo du meintest der Vertrag sei gekündigt, hätte Unitymedia nicht mal was machen können. Zubehör ist bei Unitymedia auch Leihgabe und unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzusenden (Siehe Auftragsbestätigung)
Hattest du denn Rechnungen oder Mahnungen erhalten und wurden noch Lastschriften durchgeführt?
Denn wenn Lastschriften vorgenommen wurden bist du ebenfalls in der Pflicht dich bei deinem Vertragspartner zu melden und bei niemanden sonst.
"UM sagt dass wären dann auch von denen die Extragebühren, aber warum sind dann Folgemonate niedriger usw.?"
Unterschiedliche Beträge können ja auch immer zustande kommen bei MAhnkosten, Rücklastschriften oder Preiserhöhungen von Verträgen.
Abermals vielen Dank für eure Antworten. Wir werden jetzt nach einer Kündigungsbestätigung suchen, sollten wir keine auffinden werden wir wohl zahlen (müssen).
Gruß
1. Ja, Eure Schuld. Muss gezahlt werden.
2. Lt. AGB, und das ist bei keinem Porvider anders, muss der Kunde den Umzug melden. Dann hat er, bei geringerer oder keiner Leistung am neuen Wohnort ein Sonderkündigungsrecht, das EU-weit besagt, es muss noch 3 Monate weitergezahlt werden.
3. In diesem Fall hat die 1&1 das versemmelt, bzw. der Mitarbeiter hat zuviel versprochen. Dann besteht die Möglichkeit, wenn bestenfalls ein Zeuge das Telefonat mitgehört hat und der Mitarbeiter vor dem Gespräch darüber informiert wurde, dass ein Zeuge anwesend ist, von 1&1 eine Kulanzentschädigung wegen der Sache zu fordern. Einklagen ist nicht so gut, weil in der Auftragsbestätigung von 1&1 ist wahrscheinlich nichts von dem Um&Abmeldeversprechen zu lesen und das ist wiederum bindend. Nur der Mitarbeiter hat am Telefon zuviel versprochen, und prinzipiell haftet 1&1, wie jede andere Firma für die Verfehlungen seiner Mitarbeiter, aber die Beweiskette einwandfrei abzubilden wird sehr schwierig. Man müsste beweisen, dass der Mitarbeiter das versprochen hat, und warum man die schriftliche Bestätigung nicht genau lesen konnte. Deswegen dürfte eine freiwillige Kulanzregelung von 1&1 die beste Möglichkeit darstellen.
Nachsendeantrag lohnt manchmal doch!
ZU Punkt 3: - das wird gar kein Provider zusagen, da das nur bei Anschlußübernahme bzw, Portierung gehen würde. So ein Märchen traue ich selbst 1&1 nicht zu.
Der Fall ist versemmelt und es kann nur um Schadensbegrenzung gehen.
Zitat:lt. § 46 Abs. 8, Satz 3 Telekommunikationsgesetz gilt ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende vorausgesetzt die Meldebescheinigung wird zeitnah vorlegt.
Da steht nichts von der Meldebescheinigung und nichts davon, dass sie zeitnah vorgelegt werden MUSS. Und mir ist Neu, dass irgendein Gericht sich zur Frage der Vorlage der Meldebescheinigung geäußert hat. Natürlich müsste der Kunde im Zweifel und auf Anforderung den Umzug nachweisen. Aber dass er es grundsätzlich von sich aus zu tun hat, das ergibt sich aus dem Gesetz nicht. Mich würde daher mal das Aktenzeichen interessieren und das urteilende Gericht, wo du diese Behauptung hergenommen hast.
Zitat:Weiterhin steht bei jedem Vertragspartner, egal ob ein Telekommunikationsunternehmen oder Werbebranche und co in den AGB drin "Ein Vertrag gilt erst als gekündigt wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt" so oder so ähnlich.
Das ist übrigens Quatsch. So etwas fällt, da bin ich mir hundert Prozent sicher, durch die Inhaltskontrolle. Eine Kündigung ist grundsätzlich eine einseitige Willensbekundung. Der Anbieter hat grundsätzlich 0 Möglichkeiten, da solche Hürden aufzubauen. Der Kunde ist ausschließlich verpflichtet, den Zugang im Machtbereich des Anbieters nachzuweisen. Nicht mehr, nicht weniger. Ob es eine Kündigungsbestätigung gibt oder nicht, ist vollkommen egal. Im Gegenteil: Würde der Anbieter so etwas in die AGB schreiben, würde das bedeuten, dass er der Kündigung ja zustimmen müsste und das ist Unfug.
Zitat:Wenn dann ein Mitarbeiter bei 1&1 dir sagt, dass die für dich die Kündigung regeln, dann ist dass eine freiwillige Dienstleistung, welche du aber nicht selbst belegen kannst.
Ob man das beweisen kann ist eine separate Frage und losgelöst davon, ob nun 1&1 etwas versprochen hat. Das muss man mal strikt voneinander trennen.
Hier stellen sich zwei zentrale Fragen, die immer noch nicht beantwortet sind:
1. Mit was wurde 1&1 beauftragt
2. Was hat 1&1 im Rahmen einer "Portierung" an Infos (nachweisbar) weitergegeben.
Natürlich: Wenn 1&1 nur regulär gekündigt hat obwohl etwas anderes vereinbart war, muss der Kunde zahlen. Aber dann kann er genauso von 1&1, also dem Schadensverursacher, das Geld zurückfordern.
Zitat:Zubehör ist bei Unitymedia auch Leihgabe und unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurückzusenden (Siehe Auftragsbestätigung)
Und auch das hat absolut nichts mit der Frage zu tun, ob und wie nun gekündigt wurde. Aus einer Nicht-Rücksendung einfach abzulesen, dass man den Vertrag einfach weiterführen dürfe, ist falsch.
Betrachten wir das mal anders: Wenn Unitymedia wirklich schriftlich aussagen würde, dass sie die Kündigung wegen Umzugs erhalten hätten (vielleicht sogar mit neuer Adresse), aber die Aufforderung nach einer Bescheinigung an die alte Adresse geschickt haben, sowie auch Mahnungen an alte Adresse geschickt haben. Dann begibt sich der Anbieter meiner Meinung nach auf ein verdammt dünnes Eis, denn die Argumentation "Och, wir führen den Vertrag einfach weiter" ist dann natürlich erst mal Blödsinn. Denn Kündigung ist Kündigung. Genau deswegen meine Frage nach dem Aktenzeichen, wo gezielt auf die nicht-rechtzeitige Ummeldebestätigung eingegangen wird.
-- Editiert von mepeisen am 10.12.2015 12:32
Du meinst den § ??? Nicht Aktenzeichen
So was wird im TKG nicht zu finden sein, da man DSL auch an eine andere als die Meldeadresse geliefert bekommt. Wäre also Quatsch. Leider antwortet auch der TE nicht auf elementare Fragen wie Rücksendung der HW, denn das wäre ein Umstand, der die Leistungserbringung verhindert und UM zu irgendeiner Reaktion veranlassen müßte.
So sagt mir meine Kristallkugel - hoffnungsloser Fall.
Hallo,
ja eine nicht einfache Situation, die Hardware besitzen wir hier noch. Es wurde uns von UM aber nicht mitgeteilt dass wir die Hardware zurücksenden sollen.
Wir haben UM angeschrieben und erwarten ein schriftliches Statement zu der Sache.
Gruß
-- Editiert von User38 am 11.12.2015 11:06
Das die Geräte von UM nur geliehen sind, ist zweifelsfrei aus dem Vertrag zu entnehmen. Will man einen Vertrag beenden, muß man auch die Geräte zurückgeben. Wieder ein Punkt, der sich negativ in der rechtlichen Bewertung auswirkt. Das Anschreiben von UM ging, vielleicht in Ermangelung der neuen Adresse, bestimmt an die alte Anschrift? Dabei ist so eine Erinnerung an sich gar nicht notwendig!
Und da kommt auch noch die Forderung für nicht zurückgesendete Hardware in nicht zu knapper Höhe hinzu, wenn Ihr nicht schnellstens und vertragsgerecht reagiert!
Macht die Kohl bei dir ggfs. schon Schadensersatz geltend, auf dem dann auch die Inkassogebühren wahrscheinlich angerechnet werden? Ich habe nämlich einen ähnlichen Fall und die Gebühren lassen mich hinten rüber schlagen.
Vielleicht könntest du das noch beschreiben oder vielleicht den Brief von Kohl uploaden?
ZitatDu meinst den § ??? Nicht Aktenzeichen :
Doch, ich meinte durchaus das Gerichtsurteil. Gerade weil das im TKG ja nirgends steht. Das müsste deswegen ja aus irgendwas abgeleitet sein und da würde mich die Argumentation interessieren ;-)
Zitat:Wieder ein Punkt, der sich negativ in der rechtlichen Bewertung auswirkt
Das wirkt sich in meinen Augen gar nicht in irgendeine Richtung aus. Es steht und fällt nach wie vor in der Frage, ob es die Kündigung gab und wie sie nachweisbar ist und wer den Fehler machte.
Bestenfalls kann sich das negativ auswirken, wenn es 0 Beweise für die Kündigung wegen Umzugs gab. Hätte man zurückgeschickt, hätte man einen Anscheinsbeweise, denn das eine ergibt ohne das andere keinen Sinn :-)
Aber ich würde mich auf diese Ebene nicht einlassen. Ich würde nochmals klären, was genau mit 1&1 vereinbart war und ob der Fehler nicht dort liegt. Da die Portierung ja nachweisbar ist, ist das auf diesem Weg viel einfacher ;-)
Dann will ich noch mal erläutern warum ich es dunkelschwarz sehe:
Die Kündigung besteht aus 2 Teilen:
1. Mitteilung zum Vertragsende. Unbeantwortet ist hier auch noch der Text ob a)explizit wegen Umzug mit Bezug auf TKG-Umzugsregel oder b) ganz allgemein Kündigung zum Ende der MVLZ Zitat "haben den damaligen Anbieter Unitymedia in einfacher Form gekündigt " oder noch schlimmer c) Zitat: ( Kündigung hatte 1und1 geregelt) was gar nicht geht, da gar keine Anschlußübernahme. Und widersprüchlicher geht es nicht.
2. Rücksendung der Leihhardware, denn die macht einen Teil der Monatskosten aus.
Dabei ist 2. viel wichtiger, denn ohne die HW wäre eine Leistungserbringung nicht möglich und als tätiges Handeln zum Vertragsende zu werten.
2. ohne 1. hätte bereits eine Reaktion auslösen müssen. 1. ohne 2. ist noch kein Vertragsende. Ohne Vertragsende besteht noch Zahlungsverpflichtung. Ferner
. Also liegt auch gar kein Beleg für einen Umzug an einen nicht vorsorgten Ort vor. Also auch keine vorzeitige Kündigung möglich.Zitat:die Umzugsbescheinigung NICHT erhalten haben, meines Wissens nach wurde diese auch leider von uns nicht an Unitymedia geschickt
Zitat:was gar nicht geht, da gar keine Anschlußübernahme
Nochmal: Dieses Problem ist nicht das des TE. Wenn 1&1 etwas verspricht, was es nicht halten kann, ist ein aus dem gebrochenen Versprechen angerichteter Schaden das Problem von 1&1 bzw. der TE kann 1&1 in die Pflicht nehmen.
Übrigens habe ich auch hierletzt, als ich von 1&1 zu Unitymedia gewechselt bin bei der Rufübernahme die schriftliche Ankündigung erhalten, dass ich DSL gleich mitgekündigt bekomme. Ist durchaus so gewollt von mir, ich bin gespannt, ob es klappt, denn eigentlich hat das nichts miteinander zu tun und auf dem Portierungsformular taucht nur die Rufnummer/Telefonie auf. Dass 1&1 also wirklich als Service verspricht, wegen Umzugs zu kündigen beim alten Anbieter, ist für mich plausibel. Ob sie es getan haben, ist die Frage... Offenbar haben sie es auch irgendwie geschafft, denn wieso sonst wird auf die nicht eingegangene Ummeldebestätigung verwiesen?
Und nein, wenn ich nicht zurücksende, besteht trotzdem keine Zahlungspflicht. Der Anbieter hat Anspruch auf Rücksendung, er kann das anmahnen und ggf. Schadensersatz verlangen. Mehr aber auch nicht. Kündigung ist Kündigung und der Vertrag endet am Ende. Daus Dauerschuldverhältnis besteht dann nicht mehr, aber der Rücksendeanspruch besteht noch.
Zitat:Also liegt auch gar kein Beleg für einen Umzug an einen nicht vorsorgten Ort vor
Und genau hier würde mich wie gesagt das angeblich ja vorhandene Gerichtsurteil zu verspätet verschickten Nachweisen des Umzugs interessieren ;-)
Ich fang mal anders an:
Nehmen wir mal an, 1&1 habe korrekt wegen Umzugs gekündigt und Unitymedia hat nur deswegen den vertrag weiterlaufen lassen, weil sie keinen Nachweis der Kündigung erhalten haben und das nur deswegen, weil sie den Vertragsinhaber unter der alten Adresse angeschrieben haben, die dieser nicht bewohnt hat.
Dann bleibt eigentlich nur die Frage übrig: Durfte der Anbieter den Vertrag weiterführen? Ist es die Schuld des TE, dass der Anbieter die falsche Adresse verwendet hat? Befindet sich der TE mit dem Nachweis des Umzuges überhaupt in Verzug? Kann er den Nachweis verspätet heilen?
Eines ist mal klar: Das TKG besagt nicht, dass man mit Kündigung den Nachweis des Umzugs erbringen muss. Das ist auch gar nicht möglich, da der Umzug und die Ummeldung noch gar nicht stattgefunden hat und eine Kündigung eines Mietvertrages auch noch lange nichts bedeuten muss. Man kann also nur im Nachhinein das Ganze beweisen mit Ummeldung. Klar ist aber auch, dass dem Anbieter ein Nachweis zusteht, denn diese Kündigung ist ja eine außerordentliche... Glücklicherweise gibt es dafür (Ummeldung) mittlerweile Fristen. Die übrigen Fragen bleiben offen und ich wüsste zu gerne, wie die Argumentation eines Gerichtes aussehen mag.
-- Editiert von mepeisen am 16.12.2015 07:50
Dreh- und Angelpunkt ist aber doch was man dem TE glauben kann. Du bist Optimist, ich Skeptiker
Da ich aus eigener Erfahrung die Rücksendeerinnerungen von UM kenne, kommt mir noch mehr merkwürdig vor:
Zitat:Es wurde uns von UM aber nicht mitgeteilt dass wir die Hardware zurücksenden sollen.
Zu dem Punkt eines AZ kann ich nichts sagen, da der nicht von mir kam. Die Darstellung zur Kündigung seitens 1&1 kommt mir im Zusammenhang mit dem Umzug komisch vor, da es nur Absprachen der Anbieter auf Verbandsebene gibt wie die Anschlußübergabe und Portierung erfolgen muß, da hier nur eine kurze Unterbrechung stattfinden darf, wenn es an einer Adresse ist.
So lange der TE nicht genau darlegen kann wie die Kündigung erfolgte, gehe ich davon aus, das die Kündigung erst nach der Mahnung erfolgte. Und eine Kündigung seitens 1&1 ? Selbst wenn es eine Zusage(Beweis?) gab, dann kann man versuchen 1&1 in Regreß zu nehmen, aber die Zahlungspflicht gegenüber UM bleibt.
Meine Kristallkugel meint, das die Sache durch Umzugsstreß vergeigt wurde, was man ja wirklich verstehen kann. Damit war in #1 eigentlich alles wesentliche bereits angemerkt.
ZitatIm letzten Jahr (Juli 2014) sind wir von Lübbecke nach Verl gezogen und haben den damaligen Anbieter Unitymedia in einfacher Form gekündigt :
ZitatKündigung hatte 1und1 geregelt :
Die beiden Zitate widersprechen sich mEn. Ich würde mich freuen wenn der TE für Klarheit sorgen könnte und den Wortlaut der Kündigung postet. Sofern 1&1 die Kündigung mit einer Vollmacht des Kunden ausgesprochen hat, sollte diese Kündigung näher betrachtet werden (posten?) um mehr Licht in die Sache zu bringen
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