Ungleichbehandlung bezüglich Arbeitszeit bei gleichem Arbeitsaufwand

13. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
DerPala
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Ungleichbehandlung bezüglich Arbeitszeit bei gleichem Arbeitsaufwand

Moin,

ich arbeite in einem Team bestehend aus 6 Mitarbeitern. Alle in diesem Team außer mir haben einen 5-Stunden Vertrag. Ich selbst habe nur einen 4-Stunden Vertrag. Es gibt zwar eine Arbeitsaufteilung und eine Zuordnung von Aufgaben für jeden Einzelnen, dies rotiert jedoch. Dadurch habe ich regelmäßig für Aufgaben, wo meine Kollegen 5 Stunden Zeit für haben, nur 4 Stunden Zeit. Da mit dem Ende meiner Arbeitszeit auch die Arbeit erledigt sein muss, kann ich nicht einfach langsamer arbeiten und die Stunde hinten dranhängen. Ich konnte mit einem Gespräch erwirken, dass ich auf Überstundenbasis eine Stunde früher anfange, vertraglich wollte man mir nichts zusichern. Dies ist jedoch zeitlich auf paar Monate vorerst begrenzt gewesen. Mittlerweile ist diese Frist abgelaufen und der Termin wurde versäumt. Ich arbeite also stillschweigend einfach weiter und fange eine Stunde früher an.

Nun zu meiner Frage. Gibt es eine Möglichkeit hier etwas mehr Rechtssicherheit zu schaffen? Mir bedeutet diese eine Stunde sehr viel, da es die Arbeit erheblich entspannt, mich finanziell in eine Lage bringt, die mich aus "reicht nicht zum leben" in "komme ich entspannt mit hin" bringt und das Gefühl, der einzig Blöde zu sein ist dadurch auch weg. Daher würde ich gerne erreichen, diese Arbeitszeit permanent zu haben. Hat da jemand einen Tipp?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Der Arbeitnehmer ist ohne besondere vertragliche Vereinbarung nur zur durchschnittlichen Leistung verpflichtet. Die Frage wäre also, ob die Leistung die man erbringt, der durchschnittlichen Leistung entspricht.
Kann aber auch sein, das die Kollegen nur "gemütlicher" arbeiten.
Sollte man also beides erstmal prüfen.



Zitat (von DerPala):
da es die Arbeit erheblich entspannt

Tja, auf "entspannte Arbeit" gibt es keinen Rechtsanspruch.



Zitat (von DerPala):
Da mit dem Ende meiner Arbeitszeit auch die Arbeit erledigt sein muss

Unter berücksichtigung des oben genannten:
Dann darf man Dir auch nur für 4h Arbeit geben.
Oder es bleibt halt am Ende Deiner Zeit was über, das wäre dann das Problem des Arbeitgebers (damit macht man allerdings nicht unbedingt beliebt beim AG).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Wenn Sie über einen längeren Zeitraum eine Stunde früher mit Wissen des Arbeitgebers anfangen und dieser die regelmäßigen Mehrstunden anerkennt, dann haben Sie tatsächlich Anspruch auf Erhöhung der Stundenzahl. Hier ist durch konkludentes Handeln die Einigung erzielt worden, dass die höhere Arbeitszeit von beiden Seiten gewünscht ist.
Man sollte sich das Ganze verfestigen lassen, sag mal so 3 Monate bis ein halbes Jahr sind da schon eine gute Grundlage für die Forderung.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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