2 Männer X und Y, beide schulpflichtige Kinder beantragen Sommerurlaub.
Nach 2 Monaten und 1000 Nachfragen endlich Antwort, 3 Wochen Urlaub für X nicht gewährt soll nur 2 Wochen nehmen Y bekommt 4 Wochen weil er seine Familie besuchen will.
Das Kind von X lebt bei ihm im Haushalt und fährt nur die letzten 3 Wochen der Ferien zur Mutter. Neue Ehefrau von x hat Urlaubsplanung schon im Oktober letzten Jahres abgeschlossen und kann diesen auch nicht mehr ändern. X müsste sich also um Unterbringung kümmern damit Y 4 Wochen Urlaub nehmen kann.
Das kann doch so nicht rechtens sein, Oder?
Ungleichbehandlung beim Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zitat:Neue Ehefrau von x hat Urlaubsplanung schon im Oktober letzten Jahres abgeschlossen und kann diesen auch nicht mehr ändern.
Man bucht erst dann, wenn man den Urlaub genehmigt bekommen hat!
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Es geht ja nicht um gebuchten Urlaub, hab ich da irgend etwas unmissverständlich ausgedrückt?
Es geht da drum das einer 4 Wochen kriegt und der andere nur 2 Wochen. Obwohl der Urlaub rechtzeitig eingereicht wurde.
Also wieso kann das rechtens sein? Das muss man schon mal genauer erklären können
ZitatZitat:Neue Ehefrau von x hat Urlaubsplanung schon im Oktober letzten Jahres abgeschlossen und kann diesen auch nicht mehr ändern. :
Man bucht erst dann, wenn man den Urlaub
genehmigt bekommen hat!
Die Neue Ehefrau hat ihre Urlaubsplanung bei ihrem Arbeitgeber abgeschlossen. D.h. sie hat Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen und kann diesen aufgrund ihrer Arbeitskollegen auch nicht mehr ändern.
Jaja es soll auch Frauen geben die arbeiten und nicht den ganzen Tag Zeit haben Däumchen zu drehen lol
Zitat:Jaja es soll auch Frauen geben die arbeiten und nicht den ganzen Tag Zeit haben Däumchen zu drehen lol
Ich dachte, dass alle Ehefrauen zuhause auf die Männer warten und Däumchen drehen (Ironie).
Zitat:Die Neue Ehefrau hat ihre Urlaubsplanung bei ihrem Arbeitgeber abgeschlossen. D.h. sie hat Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen und kann diesen aufgrund ihrer Arbeitskollegen auch nicht mehr ändern.
Man eruiert bei derartigen Konstellationen bereits im Vorwege die Möglichkeiten. Warum hat Ihr Mann dies nicht getan?
ZitatZitat:Also wieso kann das rechtens sein?Weil es nicht verboten ist. Das Interesse des einen AN, seine Familie für 4 Wochen zu besuchen wiegt für den AG offensichtlich schwerer als das Interesse des anderen AN, der seine Familie das ganze Jahr bei sich hat. Und das ist zulässig. :
-- Editiert von florian3011 am 12.01.2016 16:52
Mag sein aber die direkte Familie von Y ( Frau und Kinder) wohnt ja auch bei ihm er fährt ja nur seine Eltern besuchen. Aber anstatt zu fliegen, was schneller ginge, aber er entschliesst sich mit Auto zu fahren um geld zu sparen!
ZitatZitat:Jaja es soll auch Frauen geben die arbeiten und nicht den ganzen Tag Zeit haben Däumchen zu drehen lol :
Ich dachte, dass alle Ehefrauen zuhause auf die Männer warten und Däumchen drehen (Ironie).
Zitat:Die Neue Ehefrau hat ihre Urlaubsplanung bei ihrem Arbeitgeber abgeschlossen. D.h. sie hat Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen und kann diesen aufgrund ihrer Arbeitskollegen auch nicht mehr ändern.
Man eruiert bei derartigen Konstellationen bereits im Vorwege die Möglichkeiten. Warum hat Ihr Mann dies nicht getan?
Weil man nicht alle Möglichkeiten erurieren kann und die Ehefrau (also nicht die leibliche Mutter des Kindes) sich die Urlaubszeit mit ihren Kollegen die auch schulpflichtige Kinder haben teilen muss. Somit hat "Neufrau" (übrigens 1 Kind Teenager) nur 2 Wochen Urlaub während der Ferien. Davon muss mindestens eine Woche gemeinsam liegen damit man in den Urlaub fahren kann.
Arbeitgeber der Frau erledigt die Genehmigungen sofort da dort extra ein Urlaubsplanungstag stattfindet. Arbeitgeber des Mannes brauch Monate letztes Jahr war es April und selbst da hat er daran rumgedreht
ZitatDas ändert aber nichts. Auch seine Eltern besuchen zu wollen kann schwerer wiegen. :
Ja stimmt wohl, könnte! Aber macht es deswegen nicht fair! X hat übrigens auch Eltern die im Ausland wohnen. Er besucht sie aber in den Urlauben die er hat :-)
In solchen Fällen muss der AG abwägen und eine Entscheidung treffen.
Er hätte entscheiden können, X und Y machen je 3 Wochen, dann hätte X das was er will und Y die Abstriche machen müssen.
So hat er Y die Priorität geben (vllt. war dessen Begründung dringender) - irgendwie muss er ja entscheiden.
Unfair wäre das erst dann, wenn im kommenden Jahr wieder dem Y der Vorzug gegeben würde.
Antwort: OderZitatDas kann doch so nicht rechtens sein, Oder? :
Doch, das ist rechtens.
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