Ungewöhnlich hohe Heizkosten

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Wann scheidet eine Umlage auf den Mieter aus?

Jährlich wiederholt sich das Problem, dass manch ein Mieter eine exorbitant hohe Heizkostenabrechnung erhält und dementsprechend mitunter sehr hohe Beträge nachzahlen soll. Landläufige Meinung ist, dass der Mieter kaum etwas gegen diese Nachforderungen unternehmen kann. Eine Gerichtsentscheidung aus 2010 (Amtsgericht Lüdenscheid, Urteil vom 7.9.2010, Aktenzeichen: 95 C 305/09) zeigt aber, dass der Mieter bei sehr hohen Heizkosten dennoch gute Chancen haben kann, eine Nachforderung abwehren zu können, wenn der abgelesene Verbrauch nicht nachvollziehbar zu erklären ist.

Jedenfalls wenn der behauptete Verbrauch mehr als doppelt so hoch ist, wie der obere Durchschnittswert für Heizkosten in der Region, ist dies nach Auffassung des Sauerländischen Gerichts jenseits jeder Plausibilität.

Das Urteil ist für Mieter vor allem auch deshalb so interessant, weil ein deutlich zu hoher Verbrauch für das Gericht auch dann nicht plausibel ist, wenn der Verbrauch mit geeichten Geräten gemessen wurde.

Sollte der Vermieter einen nicht plausiblen Verbrauch gemessen haben und exorbitant hohe Heizkosten nachfordern, dreht sich – so das Gericht – die Beweislast um. Der Vermieter muss nun darlegen und beweisen, dass der Verbrauch dennoch vom Mieter zu vertreten ist und eine Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Vermieters ausscheidet. In der Praxis ist das für den Vermieter regelmäßig nicht einfach.

Fachanwaltstipp Mieter: Es kann sich lohnen, bei einer Betriebskostenabrechnung nachprüfen zu lassen, ob die abgelesenen Heizkostenwerte im Rahmen liegen oder völlig überzogen sind.

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