Ungerechtfertigte fristlose Kündigung in der Probezeit - was tun?

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb439418-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Ungerechtfertigte fristlose Kündigung in der Probezeit - was tun?

Hallo, ich habe ein Problem.

Anfang des Jahres fing ich bei einem kleinen Unternehmen Arbeit hat.
Anfangs war alles top, aber schon in den ersten paar Wochen wurden mir Aufgaben zugeteilt, die einfach zu schwer waren. Nach ca. 2 Wochen war ich quasi Chef einer Abteilung, wo ich überhaupt keinen Plan von den allgemeinen Vorgängen hatte.
Die Firma ist extrem unstrukuriert aufgebaut und jede einzelne Abteilung ist völlig überfordert, vermutlich geht sie bald pleite.

Heute fielen wieder 1000 Sachen auf einmal an, die weder ich noch meine Kollegen hätten erledigen können, weil es einfach organisatorisch nicht möglich war. Die Arbeit ist physisch und auch psychisch sehr anstrengend und ich bin bzw. war quasi für ALLES verantwortlich. Nach nur ein paar Tagen schon durfte ich da Kundenakquise machen, hier schwere Kisten kommisionieren und verpacken, dort offizieller Ansprechspartner für Mitarbeiter sein, Telefondienst, Emails schreiben, Inventur machen, den Hausmeister machen und das am besten alles auf einmal. Also ich denke, es ist nachzuvollziehen, das das einfach too much ist/war.
Meine Kollegen waren und sind auch allesamt völlig überfordert und schoben nur Überstunden, um dem Ganzen zumindest halbwegs Herr zu werden.

Ich bin heute zu meiner Chefin und habe mich "erdreistet", ihr zu sagen, dass eine anfallende Arbeit jetzt im Moment nicht möglich ist, da zur selben Zeit das und das und dies anfällt. In normalem Tonfall. Sie flippte aus - es folgte im nächsten Atemzug die Kündigung, fristlos. Ohne vorherige Abmahnung o.*. natürlich.
Wegen "Arbeitsverweigerung" . Ich hat IMMER hart gearbeitet, war letztens sogar zwei Wochen ganz allein in meinem Bereich, weil beide Kollegen nicht da waren War nie krank und habe immer versucht, meine Arbeit so gut wie es eben möglich war, zu machen.
Wie wird diese "Arbeitsverweigerung" definiert? Nur, weil man sagt "Tut mir, ich kann diese und diese Arbeit kräftemäßig oder aus logistischen Gründen gerade nicht in dieser Form machen, weil ich mit anderen Sachen beschäftigt bin, die erstmal wichtiger sind"??

Meine Frage auch: Fristlose Kündigung bedeutet meines Wissens : Dreimonatige Sperre ALG1.
Muss der ehemalige Arbeitgeber dieses "fristlos" irgendwie begründen? Ist ein "Er war überfordert von der anfallenden Arbeitsmenge!" eine Begründung?

Arbeitslosenmeldung wurde heute gemacht. Die fristlose Kündigung wurde noch nicht unterschrieben. Vors Arbeitsgericht ziehen? Hat man da Chancen als einzelner kleiner Arbeitnehmer? Ich habe etwas Angst, dass die Firma sich total querstellt und Sachen erfindet, zum Beispiel, dass ich ständig die weiblichen Mitarbeiter angrabsche, das gesamte Inventar zerstört habe oder Graffitti an alle Wände schmiere (übertriebenes Beispiel, aber ich habe schon so einiges gehört).
Die Kollegen würden zwar für mich aussagen, weil sie mir 100% zustimmen, aber wer weiß, ob das reicht:

Die Firma hat einen sehr schlechten Ruf und in der Vergangenheit wurden äußerst viele ehemalige Mitarbeiter auf krasse Weise herausgemobbt, wie ich nach und nach erfahren habe. Kaum "muckte" jemand auf, folgte der Rausschmiss.
Das Unternehmen steht auch kurz vorm Ruin, da die meisten Kunden abgesprungen sind usw...Chefs schieben totalen Frust und wälzen den auf die Mitarbeiter ab.

Ich kann nicht 3 Monate auf Geld verzichten, muss Miete zahlen, etc.
Ich bin zwar auf der Suche nach neuer Arbeit, aber die fällt einem ja meist auch nicht von jetzt auf morgen vor die Füße.

Denken Sie, es bringt etwas, vors Arbeitsgericht zu ziehen? Was würden sie mir empfehlen?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat:
Sie flippte aus - es folgte im nächsten Atemzug die Kündigung, fristlos.

Schriftlich?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb439418-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja schriftlich, auf einem halbfertigen Zettel mit zig Rechtschreibfehlern und völlig falscher Formatierung - aber schriftlich.

Was ich noch vergessen habe: Bei meiner Arbeit dort habe ich mitbekommen, wie die Sicherheitsbestimmungen aufs Übelste verletzt wurden. Obwohl eigentlich erforderlich gab es keine Arbeitsschutzkleidung/Sicherheitsschuhe o.ä., die Chefs und Kollegen ließen sich mit dem Stapler ungeschützt mehrere Meter hoch auf diverse Gerüste und Regale fahren, weil keine Leitern vorhanden waren, usw. Vielleicht wäre es auch sinnvoll, das vorm Arbeitsgericht zu erwähnen?

-- Editiert von fb439418-11 am 15.04.2016 17:39

-- Editiert von fb439418-11 am 15.04.2016 17:40

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Hi,

wenn ich dich richtig verstanden habe, geht es dir in erster Linie darum, eine Sperre zu verhindern.

Eine fristlose Kündigung, die auch in der Probezeit ohne weiteres möglich ist, braucht einen wichtigen Grund.
Ob der, den dir dein AG genannt hat, dafür ausreicht, weiß ich nicht.

Du kannst aber die fristlose Kündigung beim Arbeitsgericht überprüfen lassen. Dafür brauchst du keinen Anwalt, sondern gehst dort zur Rechtsantragsstelle und schilderst deinen Fall. Den Rest erledigen dort die fleißigen Helferlein für dich.
Kosten? Keine!

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32840 Beiträge, 17253x hilfreich)

Vielleicht wäre es auch sinnvoll, das vorm Arbeitsgericht zu erwähnen? Nö. Was hat das mit Ihrer Kündigung zu tun?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Zitat:
Die fristlose Kündigung wurde noch nicht unterschrieben. Vors Arbeitsgericht ziehen? Hat man da Chancen als einzelner kleiner Arbeitnehmer?

JA, die Chancen sind wirklich gut! Arbeitsgerichte wissen, wer der Schwächere vor Gericht ist.
Hier müsste der Arbeitgeber nachweisen, dass eine Arbeitsverweigerung vorliegt. Und dann auch noch eine so schwerwiegende, dass kein anderes Mittel mehr geholfen hat als eine fristlose Kündigung.
Da die Agentur für Arbeit hier auch eine Sperre der Leistungen für 3 Monate vorsieht, sollte auf jeden Fall geklagt werden.

Die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts formuliert für Sie die Klage kostenlos. Einfach hin mit Kündigung und Arbeitsvertrag.

-- Editiert von altona01 am 15.04.2016 18:03

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6470x hilfreich)

Vors Arbeitsgericht ziehen - ja, unbedingt. Wird nicht die Kündigung selbst retten, aber die fristlose. Vor Gericht wird es nur und ausschließlich um die Kündigung gehen und sonst gar nichts.
Für fehlende Schutzvorrichtungen etc. sind die Berufsgenossenschaften zuständig.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb439418-11
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die Antworten! Ich wollte nur kurz aktualisieren:
Nächste Woche ist die Gerichtsverhandlung,
ich habe mit mehreren (auch ehemaligen) Kollegen gesprochen und das Unternehmen wurde wohl schon recht viele Male erfolgreich verklagt, das macht mir natürlich Mut!
Die ARGE ist sich ebenfalls über die Probleme bewusst, die das Unternehmen macht (Bewerber werden ziemlich regelmäßig über die ARGE eingestellt und ein paar Wochen später fristlos gekündigt u.ä. - Ist wohl eine Masche) und ich habe somit keine Sperrzeit erhalten. Mittlerweile habe ich auch einen neuen Job.

Es geht bei der Gerichtsverhandlung also letztendlich nur ums Prinzip, deshalb habe ich mir auch keinen Anwalt geholt, der hier Minimum 1000€ berechnet hätte, egal, ob der Fall gewonnen oder verloren wird. Ich hoffe natürlich trotzdem zu gewinnen :)

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von fb439418-11):
Hallo und vielen Dank für die Antworten! Ich wollte nur kurz aktualisieren:
Nächste Woche ist die Gerichtsverhandlung,
ich habe mit mehreren (auch ehemaligen) Kollegen gesprochen und das Unternehmen wurde wohl schon recht viele Male erfolgreich verklagt, das macht mir natürlich Mut!
Die ARGE ist sich ebenfalls über die Probleme bewusst, die das Unternehmen macht (Bewerber werden ziemlich regelmäßig über die ARGE eingestellt und ein paar Wochen später fristlos gekündigt u.ä. - Ist wohl eine Masche) und ich habe somit keine Sperrzeit erhalten. Mittlerweile habe ich auch einen neuen Job.


Gratuliere -- du hast jetzt zwei Job`s ! :grins:


Es geht bei der Gerichtsverhandlung also letztendlich nur ums Prinzip,


Oh nein, da geht es um ganz was anderes.


deshalb habe ich mir auch keinen Anwalt geholt,


den brauchst du in dem Fall auch nicht.


der hier Minimum 1000€ berechnet hätte, egal ob der Fall gewonnen oder verloren wird. Ich hoffe natürlich trotzdem zu gewinnen.


du brauchst nicht hoffen, du hast schon gewonnen





.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

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