Ich habe heute eine öffentliche (Juden-)Schule von Außen fotografiert. Das Gebäude wird von Polizisten geschützt und sofort kam ein Beamter auf mich zu und fragte mich, was ich denn hier tue.
Ich sagte, dass ich ein öffentliches Gebäude fotografiere und das auch darf (keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte etc.). Zur Deeskalation bot ich ihm an, dass er sich die Aufnahmen ansehen könne. Er schaute sich die Fotos an und bestätigte, dass sie in Ordnung sind und ich sie anfertigen durfte.
Trotzdem bestand er auf meinen Ausweis und prüfte danach meine Personalien. Nach Prüfung sagte er mir, dass er nichts gefunden hat und ich gehen kann. Auf meine Frage, warum er eine Personenkontrolle durchgeführt hat, sagte er, er muss kontrollieren, dass hier keiner spioniert.
Nach dem Hamburger Polizeigesetz sind Personenkontrollen nur zur Gefahrenabwehr zulässig. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zwischen legitimen Fotoaufnahmen und einer Gefahr (hier: Spionage).
In welcher Form kann ich gegen die Personenkontrolle juristisch vorgehen? Oder findet ihr das Verhalten des Beamten angemessen?
Ich kann verstehen, dass mein Verhalten für die Polizisten auffällig war, aber eine einfache Nachfrage hätte schon gereicht. Bei so etwas eine Personenkontrolle durchzuführen, finde ich sehr übertrieben und sehe es als Einschüchterung.
Ungerechtfertigte Personenkontrolle durch Polizei, was tun?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
Im Behördendschungel oder einen Bescheid bekommen?
ZitatOder findet ihr das Verhalten des Beamten angemessen? :
Klar man hat ja auch Anlass gegeben.
ZitatIch habe heute eine öffentliche (Juden-)Schule von Außen fotografiert. :
Na das war doch genug Anlass in der heutigen Zeit.
Ich möchte noch ergänzen, dass der Beamte am Ende sagte, dass er einen Bericht schreiben wird. Zumindest das sehe ich als Einschüchterung, nach dem Motto: "Wir wissen jetzt, wer du bist und werden dich im Auge behalten".
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Erfahrungsgemäß sagen potenzielle Attentäter ja immer die Wahrheit, und der Begriff der Gefahrenabwehr ist sehr eng auszulegen...
Polizist: "Guten Tag, was machen Sie denn da?"
Fotograf: "Ich bin Hobbyfotograf und habe mich auf Fotografien potenzieller Anschlagsziele spezialisiert. Da ich aber keine Personen, sondern nur ein öffentliches Gebäude fotografiere, dürfte das ja kein Problem sein."
Polizist: "Ja, das wäre dann in Ordnung. Darf ich mal ihren Ausweis sehen?"
Fotograf: "Nö, das wäre mir gar nicht recht. Dann hätten sie ja meinen Namen und könnten mich mit einem zukünftigen Anschlag in Verbindung bringen."
Polizist: "Stimmt, daran habe ich nicht gedacht. Entschuldigen Sie bitte die Störung. Ich werde über diesen Vorfall auch keinen Bericht verfassen, damit Sie sich nicht eingeschüchtert fühlen."
Ich möchte den letzten Satz meines Vorschreibers noch ergänzen: ...." damit Sie sich nicht eingeschüchtert fühlen und Ihren Anschlag in Ruhe ausführen können."
wirdwerden
Sie können natürlich eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim VG erheben. Angesichts des Fotomotives wird die aber wahrscheinlich ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Ein Kollege hat zwar vor Kurzem mit einer entsprechenden Klage vor dem VG Arnsberg Erfolg gehabt. Da handelte es sich allerdings um eine Kontrolle, die allein vom (südländischen) Aussehen des türkischstämmigen Kollegen motiviert war. Beim Fotografieren potentiell gefährdeter Ziele wird man das so nicht begründen können. Erst Recht nicht, wenn die Schule kein architektonisches Highlight sein sollte.
Kann ich also nicht mal auf dem Weihnachtsmarkt Poller und Polizeifahrzeuge fotografieren, ohne direkt angesprochen und kontrolliert zu werden? Sind wir denn hier in Nordkorea?
Und wo ist die unsichtbare Grenze? Das Rathaus ist auch anschlagsgefährdet, dort sind Fotos aber wohl kaum ein Problem.
Ich war jetzt in der Innenstadt und habe viele schöne Fotos von Polizisten auf dem Weihnachtsmarkt gemacht. Auch vom stark gesicherten US-Konsulat habe ich auffällige Fotos gemacht. In allen Fällen gab es erstaunlichlicherweise keine Probleme.
Das zeigt mir, dass der Beamte gestern völlig überreagiert hat. Ich habe es jetzt eine 3-seitige Beschwerde an die Polizei geschrieben. Sollte dabei nichts herauskommen, werde ich den zuständigen Innensenator anschreiben.
ZitatIch habe es jetzt eine 3-seitige Beschwerde an die Polizei geschrieben. Sollte dabei nichts herauskommen, werde ich den zuständigen Innensenator anschreiben. :
Wenn Du sonst nichts besseres zu tun hast ...
Du bist doch derjenige, der vor zwei Jahren noch gefragt hat: "wie kann ich rechtlich vorgehen, wenn mich jemand ohne meine Zustimmung fotografiert oder zumindest so tut?" (https://www.123recht.net/Unerlaubtes-Fotografieren-von-fremden-Personen-__f489798.html).
Und derjenige, der sich vor zwei Monaten als Denunziant geoutet hat: "Ich habe aktuell das Problem, dass mein örtlich zuständiges Polizeirevier nicht auf meine Beschwerden wegen Falschparker reagiert." (https://www.123recht.net/Polizei-reagiert-nicht-auf-Beschwerden-wegen-Falschparker-(mit-Gefaehrdung)-__f526718.html)
Troll!
ZitatIch habe es jetzt eine 3-seitige Beschwerde an die Polizei geschrieben. :
Darüber, dass Sie bei Ihren letzten Exkursionen nicht kontrolliert wurden?
Könnte dann tatsächlich Erfolg haben, dass an den genannten Stellen in Zukunft mehr Kontrollen stattfinden.
ZitatAuch vom stark gesicherten US-Konsulat habe ich auffällige Fotos gemacht. :
Als nächstes Motiv würde ich dann eine Nato, oder US-Airforce Basis empfehlen, die fragen in der Regel nicht ganz so höflich nach Personalien.....
ZitatSollte dabei nichts herauskommen, werde ich den zuständigen Innensenator anschreiben. :
Man kann Ärger auch beschwören....., nicht wundern, wenn sich in Zukunft die Kontrollen Ihrer Person mehren.
ZitatDas zeigt mir, dass der Beamte gestern völlig überreagiert hat. :
Das zeigt eher, dass noch Lücken in der Sicherheit bestehen, aber durch Ihre Beschwerde werden diese hoffentlich auch geschlossen.
ZitatKann ich also nicht mal auf dem Weihnachtsmarkt Poller und Polizeifahrzeuge fotografieren, ohne direkt angesprochen und kontrolliert zu werden? :
Sie können auch mit auffälligen Paketen vor Apotheken spazieren gehen, mit Gasflaschen Burgerketten oder den Bahnhof besuchen.......
ZitatSind wir denn hier in Nordkorea? :
Dort würden Sie schon lange kein Tageslicht mehr erblicken und voraussichtlich auch keine Atemluft mehr benötigen.
Aber was hat es mit dem Bericht auf sich? Macht man mich jetzt für jeden Anschlag verantwortlich, der dort jemals passieren sollte? Muss es für so etwas nicht handfeste Beweise geben?
Nur weil ein Student (der 50 Meter von der jüdischen Schule entfernt zur Uni geht) ein paar Fotos von einem schönen Gebäude macht, ist er doch kein Straftäter! Und kein Straftäter würde einen Anschlag ausüben, wenn er dort bereits kontrolliert wurde!
Dort wird man nicht angesprochen zum Kontrollieren. Da läufst Du völlig unbelästigt durch die Gesichtserkennung. Offensichtlich ist zu Deinem Konterfei noch nichts Nachteiliges hinterlegt. So wurde lediglich Deine Aktion mit Datum und Uhrzeit gespeichert - für alle Fälle. Die Adresse muss auch nicht nachgefragt werden. Die hat "der Dienst" über die biometrischen Bilddaten deines Personalausweises oder Deines Reisepasses. So macht man das heute - Beschwerden wären zu richten an:Zitat[...] Auch vom stark gesicherten US-Konsulat habe ich auffällige Fotos gemacht. :
Central Intelligence Agency
Office of Public Affairs
Washington, D.C. 20505
VG
Roland
ZitatAber was hat es mit dem Bericht auf sich? :
Im Bericht wir stehen, dass Herr schwukele am 01.12.2017 um 13:27 Uhr Fotos der jüdischen Schule gemacht hat.
Zitat:Macht man mich jetzt für jeden Anschlag verantwortlich, der dort jemals passieren sollte?
Verantwortlich nicht, aber verdächtig.
Zitat:Muss es für so etwas nicht handfeste Beweise geben?
Ob Sie die Tat (sofern sie begangen werden sollte) begangen haben, wird dann ermittelt. Dank Bericht stehen Sie aber auf der Liste der Verdächtigen.
Und verdächtig haben Sie sich gemacht, "normale" Bürger fotografieren z.B. keine Sicherheitseinrichtungen zum Schutze der Weihnachtsmärkte.
ZitatNur weil ein Student (der 50 Meter von der jüdischen Schule entfernt zur Uni geht) ein paar Fotos von einem schönen Gebäude macht, ist er doch kein Straftäter! :
Sie wurde ja auch mitnichten als Straftäter behandelt, wer sich an exponierten Orten allerdings auffällig verhält macht sich halt verdächtig.
ZitatUnd kein Straftäter würde einen Anschlag ausüben, wenn er dort bereits kontrolliert wurde! :
Der Himmel ist blau, die Wiese grün und die Sonne strahlt....
Als Student hätte ich doch von Ihnen erwartet, dass Sie wissen, dass Attentätern es in der Regel vollkommen egal ist, ob sie irgendwo schon mal kontrolliert wurden, die planen ihren Tod regelmäßig ein.
Sie scheinen sich allerdings eher mit den sichtbaren Dingen zu befassen, als das sie versuchen die Hintergründe dazu zu erforschen.
ZitatIch habe heute eine öffentliche (Juden-)Schule von Außen fotografiert. Das Gebäude wird von Polizisten geschützt und sofort kam ein Beamter auf mich zu und fragte mich, was ich denn hier tue. :
Ich sagte, dass ich ein öffentliches Gebäude fotografiere und das auch darf (keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte etc.). Zur Deeskalation bot ich ihm an, dass er sich die Aufnahmen ansehen könne. Er schaute sich die Fotos an und bestätigte, dass sie in Ordnung sind und ich sie anfertigen durfte.
Trotzdem bestand er auf meinen Ausweis und prüfte danach meine Personalien. Nach Prüfung sagte er mir, dass er nichts gefunden hat und ich gehen kann. Auf meine Frage, warum er eine Personenkontrolle durchgeführt hat, sagte er, er muss kontrollieren, dass hier keiner spioniert.
Nach dem Hamburger Polizeigesetz sind Personenkontrollen nur zur Gefahrenabwehr zulässig. Ich sehe allerdings keinen Zusammenhang zwischen legitimen Fotoaufnahmen und einer Gefahr (hier: Spionage).
Jüdische Schulen stehen unter Polizeischutz, weil sie potentielle Ziele für Terroranschläge sind. Insofern ist es klar durch die Gefahrenabwehr gerechtfertigt, eine Personenkontrolle vorzunehmen, wenn die Schule fotografiert wird.
Zitat:
In welcher Form kann ich gegen die Personenkontrolle juristisch vorgehen?
Dienstaufsichtsbeschwerde, Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zitat:Oder findet ihr das Verhalten des Beamten angemessen?
Wenn es eine von der Polizei geschützte jüdische Einrichtung war: absolut.
Zitat:
Ich kann verstehen, dass mein Verhalten für die Polizisten auffällig war, aber eine einfache Nachfrage hätte schon gereicht. Bei so etwas eine Personenkontrolle durchzuführen, finde ich sehr übertrieben und sehe es als Einschüchterung.
Und was hätte die Nachfrage erbringen sollen? Nach einem Terroranschlag dann sagen zu können: ja, da hat einer die Schule kurz vorher fotografiert, ist auch von einem Polizisten angesprochen worden, aber wir wissen leider nicht, wer diese Person war?
ZitatKann ich also nicht mal auf dem Weihnachtsmarkt Poller und Polizeifahrzeuge fotografieren, ohne direkt angesprochen und kontrolliert zu werden? Sind wir denn hier in Nordkorea? :
In Nordkorea wären Sie jetzt vermutlich schon tot...
Und ja - wenn sie polizeiliche Terrorabwehrmaßnahmen fotografieren, müssen Sie damit rechnen, daß die Polizei nach Ihren Personalien fragt.
Zitat:
Und wo ist die unsichtbare Grenze? Das Rathaus ist auch anschlagsgefährdet, dort sind Fotos aber wohl kaum ein Problem.
Das ist im weiten Rahmen eine Ermessensfrage. Und wenn der Polizei Hinweise auf einen möglichen Anschlag auf das Rathaus bekannt sind, werden auch dort dann Fotos unter Umständen zu Nachfragen führen.
Zitat"normale" Bürger fotografieren z.B. keine Sicherheitseinrichtungen zum Schutze der Weihnachtsmärkte. :
Doch, das tun sie. Die machen Selfies davor, um in 30 Jahren ihren Kindern und Enkeln zeigen zu können, wie das damals in Deutschland so war...
Mal ganz davon abgesehen kann man etliche Weihnachtsmärkte gar nicht mehr fotografieren, ohne Absperrungen, Polizeiautos oder Polizisten mit im Bild zu haben.
Im übrigen müssen sich Polizisten im Einsatz (und sogar auch Mitglieder von Sondereinsatzkommandos) im Einsatz grundsätzlich fotografieren zu lassen, da es sich um Ereignisse der Zeitgeschichte handelt. (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28. März 2012, Aktenzeichen 6 C 12.11 ) Im Einzelfall können sich Ausnahmen ergeben, aber grundsätzlich darf man...
-- Editiert von eh1960 am 05.12.2017 11:08
ZitatDoch, das tun sie. Die machen Selfies davor, um in 30 Jahren ihren Kindern und Enkeln zeigen zu können, wie das damals in Deutschland so war... :
Dann haben wir unterschiedliche Ansichten von "normalen" Leuten.
Solche Leute sehe ich als genauso normal an, wie diejenigen, die an Unfallstellen gaffen und filmen.....
-- Editiert von spatenklopper am 05.12.2017 14:55
Warum wollte man unbedingt eine Schule fotografieren?
Und jetzt?
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