Ungerechtfertigte Forderung von Lizenzgebühren

30. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ScoobyDoo2
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungerechtfertigte Forderung von Lizenzgebühren

Hallo zusammen,

Verkäufer V bietet - nach allen geltenden Maßstäben als Privatperson - bei eBay ab und zu gebrauchte Artikel aus dem eigenen Haushalt an, so auch kürzlich einen Markenartikel. Da V auch Hobbyfotograf ist, erstellt er für jeden Artikel ein durchaus professionell wirkendes Produktfoto.

Zu diesem Markenartikel kommt nun einige Zeit nach Auktionsende ein schreiben eines RA mit der Behauptung, das in der Auktion verwendete Foto wäre von der Internetseite der Mandantin M (Fotoagentur) kopiert. Er fordert Lizenzgebühren (doppelte Höhe) sowie seine Aufwendungen, zusammen knapp 1000 Euro. Einen Nachweis (z.B. in Form des Originalfotos) bleib er schuldig.

V hat immer noch die Original Dateien der damaligen Aufnahmen (Kamera RAW-Files mit eingebundener Seriennummer sowie die JPGs für eBay) zur Verfügung. Das sollte ausreichen als Beweis dafür, dass diese Fotos selber gemacht wurden.

Hierzu habe ich jetzt zwei Fragen:
1. V schreibt jetzt einen Brief an den RA von M, in dem die Forderung abgelehnt wird mit Hinweis darauf, dass es selbst erstellte Fotos sind. Außerdem wird der Nachweis der Rechte von M gefordert. Wären hier sonst noch Schritte ratsam? V möchte aufgrund der klaren Sachlage kein Geld investieren, d.H. ein Rechtsanwalt kommt nur in Frage, wenn definitiv die Gegenseite dafür zahlt.

2. Aufgrund der Umstände erscheint das eher wie böswillige Abzocke denn wie eine Verwechslung. Soll V Strafanzeige gegen M stellen?

Danke,
Scooby

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wirtschaftsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
schillerlocke
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Zu 2, die Strafanzeige würde ich mir sparen! ( Vorläufig)

Was ich ganz wichtig finde, nicht die Original RAW Files aus der Hand geben.
Das reicht auch noch vor Gericht, wenn es denn soweit kommen sollte.
Wenn wirklich eine Abzocke dahinter steckt, weiß man nicht auf welche Ideen
die noch kommen. Ich würde einen Screenshot machen der Bilddaten, sowie eine verkleinerte Version des Fotos hin senden und der Fisch dürfte geputzt sein.

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
guest123-2145
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen