Ungerechtfertigte Abmahnung: Anwaltkosten können ersetzt werden

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Irrtümlich getätigte Abmahnungen sind kein allgemeines Lebensrisiko

Wer zu Unrecht abgemahnt wurde, kann seine entstandenen Anwaltkosten ersetzt bekommen. Dies zumindest dann, wenn der Abmahner selbstverschuldet von offensichtlich falschen Annahmen ausgegangen und die Abmahnung damit haltlos ist.

Der Fall: Einem Gaststättenbetreiber war vorgeworfen worden, nicht die erforderliche Lizenz für die Ausstrahlung eines TV-Senders zu haben. Die Gaststätte wehrte sich anwaltlich und konnte vor dem Amtsgericht München eindeutig nachweisen, dass der Vorwurf falsch ist.

Von 123recht

Normalerweise werden Abmahnungen von Gerichten als allgemeines Lebensrisiko angesehen, für das Anwaltkosten grundsätzlich nicht ersetzt werden. Im vorliegenden Fall hatte sich aber ein Kontrolleur des Senders geirrt und damit die unberechtigte Abmahnung ausgelöst. Das ist laut Gericht kein allgemeines Lebensrisiko mehr, sondern geht zu Lasten des Senders. Die Gaststätte bekam ihre Verteidigerkosten daher ersetzt (Az.: 251 C 207/12)


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