Unfallwagen als unfallfrei vom Händler gekauft!!!

23. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Miiona
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallwagen als unfallfrei vom Händler gekauft!!!

Hallo zusammen,

ich bin wirklich dringend auf der Suche nach einen Tipp, wie ich hier am besten weiter vorgehe:

Ich habe vor etwas mehr als 4 Jahren einen VW Polo von einem großen VW Händler als unfallfreien Vorführwagen gekauft. (12.000 EUR, 3.000 km gelaufen)
Als ich mit dem frisch gekauften Wagen vom Hof gefahren bin, für den ich übrigens auch nur einen Schlüssel erhalten habe (der zweite ist dem verkäufer leider verloren gegangen), habe ich direkt ein Klackern bemerkt.
Also wieder ab zurück und dafür einen Leihwagen bekommen, den ICH auch noch selber bezahlen sollte!!! Habe ich natürlich nicht getan.
Ein paar Tage später hatte ich den Wagen zurück, aber keiner wollte so richtig sagen was dran war. Habe dann nach mehrmaligen Fragen die Antwort erhalten: "da mußte ein Radlager getauscht werde.". Fand es zwar schon komisch, nach so kurzer Laufleistung, war aber gutgläubig, dass so etwas mal passieren kann.

Seitdem häuften sich die Reparaturen: Bremsanalge hinten defekt mit Verlust von Bremsflüssigkeit (bei ca. 30.000 km), AGF-Ventil defekt (ca. 35.000 km), Spur extrem verstellt trotz mehrmaliger vermessung, beide stoßdämpfer defekt (ca. 50.000 km) etc.

Immer wieder habe ich von VW das gleiche gehört: Komisch, dass darf bei dem Alter und der Laufleistung doch noch gar nicht passieren. 1000de Euros für Reparaturen später, will ich meinen Wagen nun verkaufen, weil ich die "schnauze" wirklich voll habe.

Bei einem VW / Seathändler um die Ecke ist nun per Zufall herausgekommen (durch das tolle Elsa-System von VW, bei dem die gesamte Historie des Wagens aufgezeichnet ist), dass der Wagen bei ca. 2.000 km einen fast Totalschaden hatte, der auch bei "meinem" VW-Händler repariert worden ist.
Der Aufprall war so schlimm, dass hinten alles ausgetauscht werden mußte, inkl. Seitenteile, Stoßstange, sogar die Airbags wurden ausgelöst und mußten getauscht werden. Insgesamt reden wir hier über ca. 70 Teile die gewechselt wurden.
Lt. dem Seat/VW-Händler stehen die Folgereperaturen, die ich hatte, wohl auch alle sehr wahrscheinlich im kausalen zusammenhang.

Nun kann ich den Wagen nicht mehr als unfallfrei verkaufen und habe dadurch natürlich eine extreme Wertminderung.
Der Seat/VW-Händler um die Ecke meinte, bei denen (wenn der Wagen von ihnen wäre) würde der Wagen zurückgenommen werden, da der Vertrag nichtig ist und der liebe, große VW-Händler betrügerisch gehandelt hätte.

Wie kann ich jetzt am besten vorgehen? Hat irgendjemand einen Tipp für mich?
Bin echt verzweifelt, mit diesem sch*** wagen hatte ich echt nur pech. sorry, für den langen text.

Vielen Dank.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Das war ein glatter Betrug!
Ab zum Anwalt und dann Strafanzeige erstatten.


Viele Grüße, Michael

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
GSXR#90
Status:
Praktikant
(609 Beiträge, 239x hilfreich)

Betrug ist ein böses Wort, das leichtfertig ausgesprochen die eh schon verfahrene Lage nicht verbessert.

Sowas wie hier passiert in großen Autohäusern gerne. Die rechte Hand weiß nicht was die linke getan hat. Die Werkstatt repariert, der Verkauf weiß u.U. gar nichts davon. Sowas sollte zwar nicht passieren, kann aber vorkommen.
Natürlich hat der Händler seine Sorgfaltspflicht hier verletzt, indem er in der Akte des Wagens den Vorschaden nicht vermerkt hat. Eine bewusste Handlung sollte man nicht direkt unterstellen.

In der Regel hat sich der Betreiber des Autohauses das schlampige Arbeiten seiner Mitarbeiter zurechnen zu lassen und muss daher für den entstandenen Schaden geradestehen.

Die Anschuldigung kann hier nur arglistige Täuschung heißen.

Ich stimme Micbu zu: Hier kann bei der Durchsetzung aller Ansprüche (Rückabwicklung, Schadensersatz, etc...) nur ein Anwalt helfen.



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" --- OO ---"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lisagne
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Miiona,
habe eben den Eintrag gelesen und muss sagen mir ist das auch bei einem VW-Händler passiert.
Wagen als unfallfrei gekauft und jetzt wurde festgestellt, daß größerer Unfall war.
Wäre für Nachricht dankbar, was bei der Sache heraus gekommen ist. War der Händler vielleicht auch Raum Frankfurt?
Liebe Grüße lisagne

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ionie
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!
Mir ist fast das gleiche bei einem VW Händler passiert habe vor 2 jahren einen Golf gekauft (Raum Ffm) natürlich als unfallfrei unter 10.000km. Jetzt habe ich durch eine Werkstatt herausgefunden, dass mein Auto ein Unfallauto ist! Hat jemand damit Erfahrung? Vielleicht könnt ihr mir bitte mit Infos weiterhelfen und ich euch?
Liebe Grüße Ionie

-- Editiert von ionie am 14.08.2008 19:38:01

-- Editiert von ionie am 14.08.2008 19:38:43

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Wenn der Wagen als unfallfrei gekauft wurde und nachweislich einen Unfall hatte, dann ist das arglistige Täuschung und du müßtest den kompletten Kaufpreis zurück bekommen.
Solltest da aber Hilfe vom Anwalt nehmen, da das Autohaus sich schon sehr sträuben wird.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ExitFilm
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 6x hilfreich)

Liebe User,

wir recherchieren im Moment für eine ZDF-Sendung zum Thema "Unfallwagen als unfallfrei verkauft". Ist Ihnen das kürzlich passiert? Falls sie an einer Zusammenarbeit Interesse haben, melden Sie sich doch bitte bei uns!
Email an stefanie.bartel(at)exitfilm.tv oder telefonisch 0561-103923!

Vielen Dank!

Stefanie Bartel



0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Torsten1967c
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)

Bei Händlerverkauf gilt die Gewährleistung zwei Jahre.Oder im Kaufvertrag steht schriftlich ein Jahr ! Du hast nach vier Jahren keinen Anspruch auf Gewährleistung ! Du bist in der Beweispflicht.Sprech mit dem Vorbesitzer,ob er dir bestätigt,dass das Auto einen Schaden hatte.Dann kannst du auch fragen ob der Vorbesitzer den Schaden beim Verkauf angegeben hat !Wenn der Vorbesitzer den Schaden bei Inzahlungsgabe nicht angegeben hat kloppfst du an die falsche Tür !

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wenn der Vorbesitzer den Schaden bei Inzahlungsgabe nicht angegeben hat kloppfst du an die falsche Tür !

Das ist falsch.

Wenn der VK den Wagen als "unfallfrei" verkauft, muß er für diese Zusicherung auch einstehen, selbst wenn ihn sein Verkäufer getäuscht hat.

Gegen den VK des VK hat man wiederum nun gar keine Ansprüche, da man mit diesem gar keinen Vertrag hat und ein "mittelbarer Betrug" nicht existiert.

1x Hilfreiche Antwort

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