Hallo,
also ich habe vor ca. 4Monaten einen VW Passat gekauft bei einem VW Händler.
Angegeben war ein Reparierter Unfallschaden an der Front.
Nun habe ich durch einen anderen VW Händler rausbekommen das der Wagen noch einen anderen Schaden hatte an der Heckseite, da wurde die Stossstage und die Hecklampe erneuert.
Hätte der Händler den Schaden angeben müssen?
Möchte den Wagen grundsätzlich behalten aber da der Schaden nicht angegeben war, sollte das doch den Preis mindern?
gruß
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Unfallschaden verschwiegen....
Problem nach Autokauf?
Problem nach Autokauf?
quote:<hr size=1 noshade>da wurde die Stossstage und die Hecklampe erneuert. <hr size=1 noshade>
Was war die Ursache/der Auslöser?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Die Unfall enstehung ist mir nicht bekannt.
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Ich denke mal Händler Nr. 2 wird über deine VIN sich die Reparaturhistorie angesehen haben.
Kannst du genau schreiben was in der Historie steht?
Frag mal Händler Nr. 1 was der Tausch für einen Grund hatte.
Bei einem Tausch der Stoßstange inkl. der Beleuchtung kann logisch betrachtet nur ein Schaden der Grund sein.
Unfall muss es aber nicht sein, evtl. Rückrufaktion?
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-- Editiert shotgunbaby am 10.12.2014 21:57
quote:<hr size=1 noshade>Die Unfall enstehung ist mir nicht bekannt. <hr size=1 noshade>
Dir ist nicht einmal die Entstehung des Schadens bekannt, geschweige denn das es ein Unfall war.
Also nachforschen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Hallo,
ich versuche mal noch mehr herrauszufinden.
Es wurde so wie das Aussah auch das Seitenteil mitlackiert,was natürlich deutlich auf einen Unfall hinweißt.
Gesetzt dem Fall es war ein Unfall wovon ich ausgehe,habe ich da die möglichkeit einen gewissen Betrag zurückzufordern?
wie würde das gerechnet Prozentual gesehen vom Kaufpreis?
Danke schonmal für die Antworten.
gruss
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Bei einem verschwiegenen Unfall hat man diverse Rechte, Rückgabe oder Preisminderung, das kann man sich dann aussuchen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Hallo,
quote:Da gibt es keine Fausstformel dafür, sowas ist Verhandlungssache.
wie würde das gerechnet Prozentual gesehen vom Kaufpreis?
Man kann sich mit dem VK einigen, oder halt auch nicht. Wenn die Vorstellungen zu unterschiedlich sind, dann kann man auch klagen, allerdings mit ungewissem Ausgang.
Was hast du denn bei dem Händler für das Fahrzeug überhaupt bezahlt?
Acuh solltest du dir da keine wirklich grossen Erwartungen erdenken, denn du hast das Fahrzeug ja schon als Unfallwagen gekauft. Da wird wohl allgemein auch nicht mehr viel bei rauskommen...
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Hallo, der Wagen hat 21000€ gekostet.
Ja aber trotzem hat der Händler mir den anderen Schaden wissentlich verwschiegen.
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