Unfallschaden, Anspruch & Verjährung

21. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
problemkind
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallschaden, Anspruch & Verjährung

Hallo,

vor etwa 1,5 Jahren hab ich einen Autounfall gehabt. Die Schuld hatte der Unfallgegner, die gegnerische Versichtung hat mir auch einen Gutachter geschickt und auch ein Gutachten und Kostenzusammenstellung geschickt. Leider war ich bis vor kurzem wegen gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage mich um diesen Fall zu kümmern. Auf meine neue Anfrage bei der gegnerischen Versicherung habe ich noch keine Antwort erhalten.
Was erwartet mich? Ist der Anspruch verfallen? Lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Vielen Dank schon im vorraus.
Mit freundlichen Grüßen
Problemkind

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Die Frist beträgt 10 Jahre also nochmal mit Nachdruck anmahnen. Gruß MF

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
problemkind
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

HAllo,

na endlich mal wieder ein Lichtblick, werde Ergebnis hier posten. Danke.

0x Hilfreiche Antwort

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