Unfallkasse

16. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauHorst123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfallkasse

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei einem Kitaausflug unseres Sohnes (6Jahre) passierte ein schwerer Unfall, wobei sich unser Kind schwer verletzte. Gestern setzte sich die Sachbearbeiterin der Unfallkasse mit uns in Verbindung.

Er erhält nach seinem Krankenhausaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung von 4-6 Wochen. Diese Kosten, sowie die einer Begleitperson und Geschwisterkind werden übernommen. Mein Mann wird diese Begleitperson sein. Ich erwähnte, dass ich definitiv die Wochenenden auch bei meinem Kind sein möchte. Nicht nur kurz zu Besuch, sondern mit zwei Übernachtungen. Da wurde mir gesagt, dass diese Kosten nicht übernommen werden.

Nun frage ich mich, ob dies eine Entscheidung der Bearbeiterin ist und in ihrem Ermessen liegt oder generell nur eine Begleitperson/Geschwisterkind bewilligt wird.

Mir würden lediglich die Fahrtkosten einer Hin/Rückfahrt aller 14Tage zugesichert werden.

Können wir in einem speziellen Anschreiben, die Kostenübernahme einer zweiten Begleitperson, beantragen?

Desweiteren befindet sich mein Mann gerade in Elternzeit für das Geschwisterkind. Bis Ende Juni. Nun fallen aber drei Wochen in den "Unglückszeitraum" hinein (zwei Wochen Krankenhausaufenthalt mit Übernachtung und vermutlich eine Woche Reha). Normalerweise würde ihm ja sein Verdienstausfall zustehen. Da er sich aber in Elternzeit befindet, bezieht er ja "nur" das Elterngeld (die Elternzeit bleibt ungenutzt, da er sich ja nicht um das Geschwisterkind kümmern kann) Die Unfallkasse würde hier nicht für die Differenz Elterngeld/Verdienst aufkommen. Ist dies auch so festgelegt oder eine Ermessensfrage? Könnten wir die Differenz auch fordern?

Vielen Dank für ihre Auskunft.

viele Grüße

Wer den Schaden hat...?

Wer den Schaden hat...?

Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Schadensrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Ob es hier einschlägig ist, kann ich nicht sagen, würde es aber schriftlich beantragen:
siehe Seite 5
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/reise.pdf

Im Übrigen sind auch Reisekosten in Höhe der ansonsten zustehenden Familienheimfahrten erstattungsfähig. Und Reisekosten sind nicht lediglich Fahrtkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrauHorst123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Vielen Dank für die Antwort.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen