Unfallflucht Regressforderung KFZ - Versicherer

17. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
mipeli
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)
Unfallflucht Regressforderung KFZ - Versicherer

Unfallflucht Regressforderung KFZ - Versicherer,

habe im Juni 2007 Unfallflucht begangen, es kam ein Strafbefehl, dagegen Einspruch eingelegt, es kam vor das Amtsgericht, dieses verurteilte mich erneut, wieder Einspruch eingelegt, dann kam es vor das Landgericht. Ein rechtskräftiges Urteil wurde im Oktober 2008 durch das Landgericht ausgesprochen.


Der damalige Versicherer ( ich habe diesen Versicherer gewechselt ) und ich sind noch nach dem alten Versicherungsvertragsgesetz gebunden, da der Versichrungsfall vor dem 01.01.2008 stattgefunden hat und der damalige KFZ Vertrag im Jahre 2006 abgeschlossen wurde.

Ab welchem Zeitraum wird nun die Verjährungsfrist in meinem Fall, für eine mögliche Regressforderungsmöglichkeit durch den KFZ - Versicherer. gerechnet ?

Gilt die Verjährungsfrist ab dem 01.01.2008 oder erst ab dem 01.01.2009, wo der Versicherer Regress fordern kann ?

Zusammengefasst:

KFZ - Versicherungsabschluss 03 / 2006
Unfallflucht 06 / 2007
Urteil 10 / 2008

Wann beginnt hier die Verjährungsfrist ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Fristen beginnen immer mit der Feststellung des Anspruchs, das war die Unfallflucht bzw. die Regulierung des Schadens.

Die Sache verjährt somit Ende 2009, sofern es keine Gründe hemmende Gründe gibt.

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#2
 Von 
mipeli
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Welche Gründe wären das denn die die Verjährungsfrist hemmen würden? Habe ich nicht dadurch die Verjährungsfrist selber gehemmt, das ich bis Oktober 2008 vors Landgericht gegangen bin ? Ich habe bis dato ja geleugnet gefahren zu sein.
Aber die Versicherung hat sich ja bis dahin auch geweigert die Kasko zu zahlen.

-- Editiert am 19.06.2009 19:35

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#3
 Von 
guest-12325.07.2009 16:01:16
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 53x hilfreich)

Die Verjährung kann insbesondere dadurch gehemmt werden, dass der Versicherer Sie verklagt oder Ihnen einen Mahnbescheid zustellt.Das müsste bis zum 31.12.2009 geschehen.

Vorgerichtliche Zahlungsaufforderungen, Mahnungen etc. begründen keine Hemmung. Wohl aber Verhandlungen über den Anspruch.

Das strafrechtliche Verfahren (in welchem Sie verurteilt wurden) hat mit dem zivilrechtlichen Regress übrigens nichts zu tun.

Nur rein interessehalber:

Weshalb wurden Sie durch das AG und LG letztlich verurteilt, obwohl Sie die Fahrereigenschaft geleugnet haben? Wie wurde Ihnen das nachgewiesen bzw. wie kam das Gericht zu der Überzeugung, dass Sie gefahren sind und kein anderer?

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#4
 Von 
mipeli
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Es gab eine Zeugin die mich gesehen hatte, meinte selber zu 80% zu meinen das ich der Fahrer gewesen sei, dies reichte dem Gericht aus.

Was mich wundert war das ich Anfang April von der damaligen Versicherung ein Schreiben bekam, wo die sich drauf beriefen, das ich "leider" keinen Anspruch auf Kaskoschutz habe, da ich grob Fahrlässig gehandelt hätte ( wegen Trunkenheit mehr als 1,1 Promille ), da stand nichts von vorsätzlichen Handeln ( Unfallflucht ) da ist ja jeder Versicherer von der Leistung frei, daher stelle ich mir die Frage warum berufen die sich nicht auf Vorsatz, sondern auf die grobe Fahrlässigkeit ! ?

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

>>>>daher stelle ich mir die Frage warum berufen die sich nicht auf Vorsatz, sondern auf die grobe Fahrlässigkeit ! ?

In der Kasko war das für die Leistungsfreiheit ausreichend!

Ein gutes Pferd sringt immer nur so hoch wie es bracuht ;)

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#6
 Von 
mipeli
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 10x hilfreich)

Die Frage die ich mir hier stelle, warum ich immer noch bei der Versicherung versichert bin ? Jetzt bei Internetversicherung, aber selbe Anbieter

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#7
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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