Unfall nicht bemerkt

2. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Papa Arno
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)
Unfall nicht bemerkt

Hallo
ich habe im Juni 2007 angeblich auf der Autobahn richtung Remscheid Ausfahrt Ascheberg angeblich mit meinem Dienstfahrzeug einen VW T5 durch eine unachtsamkeit einen Unfall verursacht, die Unfallzeit soll gegen 17:50 Uhr gewessen sein. Ich selber habe von dem ganzen nichts bemerkt, ich war damals im Ausendienst und war um 18:10 Uhr bei einem Kunden in Remscheid Talstrasse, also müßte ich die 91 Km von Ascheberg bis Remscheid Talstrasse in ca. 20 Minuten zurückgelegt haben,ohne Baustellen Staus und Berufverker ist das schon nicht möglich.
Wie gesagt ich weis nix von einem Unfall,deshalb war ich auch sehr überrascht als um kurz nach 20 Uhr mein Chef anrief und mir mitteilte das die Polizei bei ihm sei und sagte ich habe einen Unfall verursacht,zu diesem Zeitpunkt (ca.20 Uhr)war ich auf dem Heimweg und etwa 5 Km von meinem Chef entfernt. Da ich die sache aufklären wollte, führ ich dort hin da die Polizei ja dort wartet dachte ich das wird sich aufklären. Nun die Polizei befragte mich ob ich nichts bemerkt habe was ich verneinte, mein Fahrzeug wurde auch von der Polizei in Augenschein genommen und die Herren von der Polizei konnten an meinem Fahrzeug keinerlei Spuren eines Unfall`s feststellen,es wurden Fotos davon gemacht und meine Personalien aufgenommen und mein Führerschein wurde nicht beschlagnahmt. Wie gesagt ich bin mir keiner Schuld bewust,damals nicht und heute nicht.
5 Monate später lag dan eine Anklageschrieft in meinem Briefkasten,in dieser wird mir Unfallflucht vorgeworfen.
Etwa 2 Wochen später kommt ein Schreiben ich solle meinen Führerschein abgeben, eine weitere Woche später wider ein schreiben dort wird mir mitgeteilt das der Unfallbeteiligter denn Schaden genau darlegen solle und ein Paar tage später ein Schreiben das das Gericht ein Gutachten erstellen läst zur Unfallverursachung und Unfallbemerkbarkeit.
Der jenige der mich Angezeigt hat ist der einzige Zeuge, sonst gibt es nicht das geringste gegen mich.

Meine frage:
Was kommt da auf mich zu?
Und sollte es seltsamerweisse zu einer verurteilung kommen, kann eine Bewärungsstrafe(nicht Verkersrecht) deshalb wiederrufen werden?
Danke im vorraus für euren Rat.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Das Gesetz
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 19x hilfreich)

Der T5 fährt sicherlich keine 270 Km/h, wenn Deine Angaben stimmen und Du vieleicht auch den Kunden als Zeugen gewinnen kannst, sehe ich da keine große Problem aus der Sache unbeschadet heraus zu kommen. Und nach einem VU nicht eine einzige Kampfspur am Auto haben, finde ich höchst eigenartig,oder besteht der T5 aussen herum aus Gummi ??

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#2
 Von 
Papa Arno
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für deinen Beitrag zu meiner Sache "Gesetz", habe bei meinem Anwalt angeregt die beiden Polizisten die denn T5 in augenschein genommen haben kurz nach dem angeblichen Unfall, als Zeugen zu laden.Es ist schon traurig wo für das Geld der Steuerzahler hier in Deutschland vergeudet wird.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Viel wichtiger ist der Kunde als Zeuge. Man kann auch einen Unfall 'verursachen' ohne einen eigenen Schaden am Fahrzeug zu haben, z.B. indem der Unfallgegener ausweichen muß und irgendwo gegenkracht um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Der Bericht der 2 Beamten liegt der Akte sowiso bei, so dass die auch als präsente Zeugen nicht mehr dazu sagen können.

Es ist schon traurig wo für das Geld der Steuerzahler hier in Deutschland vergeudet wird.

Dieser Satz kommt immer von Beschuldigten. Versetzen Sie sich doch mal in die Lage des Geschädigten. Der muß ja irgendwie auf Sie als Unfallgegner kommen. Ihrer Schilderung nach kann es sich ja nur um einen Ablesefehler am Kennzeichen handeln. Wobei es dann schon sehr großer Zufall ist, dass zu dem falsch abgelesenen Kennzeichen ein KFZ gleichen Modells und Farbe passt.

Wenn Sie z.B. von jemandem auf der Straße (ohne Kontakt) abgedrängt werden, sich dessen Kennzeichen falsch merken (natürl. davon überzeugt sind, dass es richtig ist) und ihn anzeigen, wobei sich dann noch herausstellt, dass zu dem Kennzeichen exact Modell und Farbe des KFZ passen - Wären Sie dann damit zufrieden, wenn die Polizei sich damit zufrieden gibt, wenn derjenige sagt: 'Kann ich nicht gewesen da ich zu der Zeit beim Kunden XY war'? Kaum oder? Sie würden das doch auch näher überprüft haben wollen. Wurde der Kunde denn schon von der Polizei befragt? Falls ja, ist es sehr merkwürdig dass Anklage erhoben wurde, wenn der bestätigt hat, dass es theo. zeitlich unmöglich war von ihm zur Unfallsstelle zu kommen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

zu der Bewährung: Eine laufende Bew. kann natürlich widerrufen werden, wenn Sie wg. Unfallflucht verurteilt werden, auch wenn sie nicht wg. eines Verkehrsdeliktes verhängt wurde. Das ist aber nicht zwingend, die Bew. kann z. B. auch verlängert werden anstatt eines Widerrufes.

Gruß vom mümmel

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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