Hallo,
man nehme an jemand macht mit einem fremden Fahrzeug einen Schaden. Nur Sach- kein Personenschaden.
Nun will dieser jemand den Schaden seiner Privathaftpflicht melden. Diese lehnt aber ab, da es sich um einen Kfz Schaden handelt, der von der jeweiligen Kfz Versicherung bezahlt werden muß. Der Halter des Kfz hat aber keine Vollkasko, mit der er abrechnen könnte.
Wie ist nun weiter zu verhandeln?
Vielen Dank.
Unfall mit fremden Kfz - Wer zahlt?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Er muss doch eine Kfz-Versicherung haben, die ist immerhin Pflicht.
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"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Ja die ist ja da. Aber keine Vollkasko.
Der Fremde hat ja einen Schaden an dem geliehenen Fhz gemacht.
Mfg
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Ist doch ganz einfach.
PHV braucht nicht zu leisten.
Schaden am gegenerischen Fahrzeug übernimmt die KFZ Versicherung.
Schaden am eigenen ( geliehenen oder was weiß ich Fahrzeug ) ist aus der eigenen Schatulle zu bezahlen ( Vollkasko besteht ja nicht )
Damit wäre Ihre Frage beantwortet.
Viele Grüße
nwg100
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--- editiert vom Admin
hi,
der anspruch besteht bei verschulden auf alle fälle, evtl. auch verschuldensunabhängig.
leihe ich mir etwas und mache es kaputt muss ich es bezahlen, das gilt auch für kraftfahrzeuge.
einzig angestellte dürfen nach der aktuellen rechtsprechung darauf hoffen dass der chef eine kaskoversicherung abschliesst. tut er das nicht haften diese trotzdem nur mit eine üblichen selbstbeteiligung - ausnahme grob fahrlässig oder vorsatz.
gruß mF
Hallo,
danke für die Antworten.
Also kann ich von der Haftpflicht des Verursachers was holen oder muss ich es auf dem Rechtsweg einklagen und somit sein Privatvermögen "anzapfen"?
Danke
hi,
>>>>>>>Also kann ich von der Haftpflicht des Verursachers was holen.....
grundsätzlich erstmal nur vom verursacher.
sollte dieser irgendwie gegen soetwas versichert sein alternativ auch von der haftpflicht.
fällt in diesem fall aber flach aus mindestens einem von zwei gründen:
1. benzinklausel
2. gemietet oder geliehen
hier könnte definitiv nur eine vollkasko helfen.
gruß mF
--- editiert vom Admin
hi,
>>>>>Zwar gibt es noch ein paar weitere Fälle, wo dieser für einfache Fahrlässigkeit nicht haften müsste
was denn ??
>>>>>sofern jedoch tatsächlich Leihe oder Miete vorliegen sollte, treffen diese jedoch wohl kaum zu
und warum ??
viele grüße mF
--- editiert vom Admin
hallo,
ja die versicherungsbedingungen schliessen dies explizit aus, das gesetz jedoch nicht grundsätzlich.
allerdings neigt die rechtsprechung regelmäßig dazu, in diesen fällen, die haftung einzuschränken oder gar abzuweisen wenn der gefälligkeitsempfänger ein berechtigtes interesse an der gefälligkeitsleistung hat.
das beste in diesen fällen oder auch bei umzug etc., ist einen haftungverzicht für einfache fahrlässigkeit zu vereinbaren aber das ist recht realitätsfremd ;-)
gruß mF
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