Unfall mit Bus in der Probezeit

4. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Throwaway97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall mit Bus in der Probezeit

Guten Abend

Folgendes Szenario: Person A fährt mit Person B in einem PKW auf einen Kreisverkehr zu. Der Kreisverkehr ist relativ groß und verfügt über einen weißen Kreis im inneren, um den PKW Fahrer herum fahren sollen, LKW Fahrer allerdings können fast gradeaus (minimale Lenkbewegungen) durch diesen Kreisverkehr fahren, so sie denn gradeaus fahren möchten. A fährt mit 45-50 Km/h (50er Zone) in den Kreisverkehr ein. A achtet auf eventuelle Passanten (an diesem Kreisverkehr sind diese nicht verfahrtsberechtigt, aber man weiß ja nie), sowie auf andere Fahrzeuge. Der Kreisverkehr ist nicht befahren, es kommen am anderen Ende lediglich eine Autos, welche allerdings noch ca. 50m vor dem Kreisverkehr fahren. A erkennt rechts einen Bus, welcher auf den Kreisverkehr zu fährt, allerdings aus einer 30er Zone kommend, mit geschätzten 15-20 km/h. Als A bereits im Kreisverkehr ist, bemerkt er im Augenwinkel, dass der Busfahrer C nicht bremste. Im diesem Moment fährt C ins hintere Drittel von A und A schleudert ca. 10m auf eine Verkehrsinsel und beschäftigt ein Schild. Nachdem die Polizei (von A informiert) eintrifft, nimmt sie den Unfall (Fotos, etc.) auf. A sieht sich im Recht, was auch von B bestätigt wird. B ist auch Zeuge. C hat allerdings Zeugen, welche behaupten, A sei schneller als mit 45-50 km/h in den Kreisverkehr eingefahren. Einer der Beamten, welche den Unfall aufnahmen, stimmt A bei seiner Aussage zu, das man mit 40-50 km/h in diesen Kreisverkehr einfahren könne.

A ist 19 Jahre alt und hat noch ja 1/2 Jahr Probezeit. Das Auto von A ist (laut abschlepper) ein Totalschaden. A und B sind beide ins Krankenhaus gefahren, A liegt zur Beobachtung stationär(Amnesie und Schleudertrauma). Der Bus hat einen leichten Schaden vorne.

Da dies A's erster Unfall ist, macht er sich natürlich große sorgen. Der Beamte sagte, dass der Fall mit Sicherheit vor Gericht landen wird. A sieht sich im recht und verweist darauf, das, gesetzt den Fall, das A C die Vorfahrt genommen hätte, der vordere Teil des PKW beschädigt wäre, nicht der hintere.

A bedankt sich im Vorfeld für jedwede Einschätzung.

MfG

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Throwaway97):
A bedankt sich im Vorfeld für jedwede Einschätzung.

Worüber genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Throwaway97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Throwaway97):
A bedankt sich im Vorfeld für jedwede Einschätzung.

Worüber genau?


Darüber, ob es rechtens ist, in einen gut ausgebauten Kreisverkehr mit 45-50km/h einzufahren und auf was A sich gefasst machen sollte (bzgl. Anwalt, Evtl. Schadensersatz o.Ä.)

Vielleicht wäre eine Einschätzung der Sachlage möglich (soweit über das Internet möglich geht). A sieht sich natürlich im Recht, ist sich aber auch bewusst, dass dies nicht zwingend der Fall ist.

-- Editiert von Throwaway97 am 04.05.2017 00:14

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Throwaway97):
Darüber, ob es rechtens ist, in einen gut ausgebauten Kreisverkehr mit 45-50km/h einzufahren

Wenn Tempolimit und die Verkehrsverhälnisse das zulassen, dann ja.



Zitat (von Throwaway97):
C hat allerdings Zeugen, welche behaupten, A sei schneller als mit 45-50 km/h in den Kreisverkehr eingefahren.

Und diese Zeugen haben das wie genau festgestellt?



Zitat (von Throwaway97):
A sieht sich natürlich im Recht,

Der derzeitigen Schilderung nach ja.



Zitat (von Throwaway97):
A erkennt rechts einen Bus, welcher auf den Kreisverkehr zu fährt, allerdings aus einer 30er Zone kommend, mit geschätzten 15-20 km/h.

Wie weit vom Kreisverkehr entfernt?
A) Du
B) der Bus



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Throwaway97
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Throwaway97):
Darüber, ob es rechtens ist, in einen gut ausgebauten Kreisverkehr mit 45-50km/h einzufahren

Wenn Tempolimit und die Verkehrsverhälnisse das zulassen, dann ja.



Zitat (von Throwaway97):
C hat allerdings Zeugen, welche behaupten, A sei schneller als mit 45-50 km/h in den Kreisverkehr eingefahren.

Und diese Zeugen haben das wie genau festgestellt?

Subjektives Empfinden schätze ich mal.


Zitat (von Throwaway97):
A sieht sich natürlich im Recht,

Der derzeitigen Schilderung nach ja.

Beruhigend.


Zitat (von Throwaway97):
A erkennt rechts einen Bus, welcher auf den Kreisverkehr zu fährt, allerdings aus einer 30er Zone kommend, mit geschätzten 15-20 km/h.

Wie weit vom Kreisverkehr entfernt?
A) Du
B) der Bus


A) unmittelbar vor dem einfahren in den Kreisverkehr (1-2m geschätzt)
B) hinter dem Fußgängerüberweg vor dem Kreisverkehr; also ca 5m

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13746 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Throwaway97,

ich möchte erstmal dazu raten, dass du deine Aussagen sorgfältig überdenken solltest (da sind einige Formulierungen in deinem Eröffnungsbeitrag die dir eher schaden als nutzen könnten).

Zitat:
Einer der Beamten, welche den Unfall aufnahmen, stimmt A bei seiner Aussage zu, das man mit 40-50 km/h in diesen Kreisverkehr einfahren könne.
Beispielsweise hast du mit dieser Aussage zugegeben, dass du relativ schnell unterwegs warst (ob nun zu schnell oder nicht wird dir ggf. später der Richter erklären).
Außerdem ist die Aussage "können" nicht gleichbedeutend mit "dürfen". Insbesondere weil es zu einem Unfall kam war das Tempo vielleicht doch nicht angebracht, da ist man schnell mal bei einer Mitschuld.
Grundsätzlich: Man darf immer nur so schnell fahren wie es die Umstände zulassen.

Zitat:
gesetzt den Fall, das A C die Vorfahrt genommen hätte, der vordere Teil des PKW beschädigt wäre, nicht der hintere.
Wer hatte denn Vorfahrt? Ich dachte das wäre A gewesen - wie hätte er dann überhaupt C die Vorfahrt nehmen können?

Zitat:
Wenn Tempolimit und die Verkehrsverhälnisse das zulassen, dann ja.
Eine kleine Ergänzung dazu: Auch die Sichtverhältnisse müssen ausreichend sein (Kreuzungen und auch Kreisverkehre sind ja manchmal recht unübersichtlich).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120344 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von Throwaway97):
A) unmittelbar vor dem einfahren in den Kreisverkehr (1-2m geschätzt)
B) hinter dem Fußgängerüberweg vor dem Kreisverkehr; also ca 5m

Angesichts dieser Abstände und der Tatsache das der Bus nicht stand, halte ich 45-50 km/h für unangemessen, was zu einer Teilschuld führen könnte. Ich würde mal 20-25% Teilschuld schätzen.



Signatur:

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#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Angesichts dieser Abstände und der Tatsache das der Bus nicht stand, halte ich 45-50 km/h für unangemessen, was zu einer Teilschuld führen könnte. Ich würde mal 20-25% Teilschuld schätzen.

Das muss nicht sein, jedoch lässt sich das nicht im Internet klären.
Der TE hat als Geschädigter das Recht die Schadenregulierung über einen RA ab zu wickeln. Und das ist auch unbedingt erforderlich, wenn er nicht sprichwörtlich unter die Räder kommen will.
Es ist nun mal bekannt das Busfahrer es mit Vorfahrt nicht immer genau nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Wobei trotz RA die Versicherungen die Hoheit über die Schadensabwicklung haben. Wenn Deine Versicherung im Geiste der heutigen Zeit eine Teilschuld akzeptiert, dann wird Dir auch Dein RA nicht helfen können die damit verbundenen Kosten zu vermeiden.

Die Tendenz der Versicherungen geht seit einigen Jahren ganz klar in die Richtung, wenn möglich beide Seiten zu beteiligen. Ein Schelm wer Böses dabei denkt. Die Justiz sieht es in der Regel ähnlich, und spricht den Versicherungen einen erheblichen Spielraum bei der Schadensregulierung zu.

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