Hallo,
hab mal folgenden Sachverhalt, der mich interessiert:
Fahren unter Alkoholeinfluss mit Unfall
AAE Wert 0,78
wirtschaftlicher Totalschaden des Geschädigten
Kein Personenschaden
Unfallfahrer ist nicht Fahrzeughalter
Zahlt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters?
Wird der Unfallfahrer in Regress genommen?
Danke für eure Meinung.
Unfall mit Alkohol - Zahlt die Kfz Haftpflicht
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
der Opferschutz geht vor, weswegen die Haftpflichtversicherung den Fremdschaden zahlen muß. Allerdings liegt bei einer Trunkenheitsfahrt mit Unfallfolge eine Obliegenheitsverletzung vor. Die Haftpflichtversicherung kann bis zu 5000€ Regress nehmen. Damit wird der Vertrag hochgestuft. Das gilt auch dann wenn die Schadensumme niedriger als 5000€ ist, die Versicherung den Schaden aber zunächst beglichen hat und Regress fordert.
Die Vollkaskoversicherung ist von der Leistung vollständig befreit.
Danke für die Antwort.
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Bitte
Hab doch noch eine Frage:
Kann die Privathaftpflicht des Unfallfahrers hier etwas übernhemen?
Z.B. die Regressforderung der anderen Versicherung, den angerichteten Schaden am gefahrenen Unfallfahrzeug?
Nein, die Privathaftpflicht zahlt niemals für Schäden die mit einem versicherungspflichtigen KFZ verursacht wurden bzw. für Schäden die mit der Benutzung eines versicherungspflichtigen KFZ in Verbindung stehen (Benzinklausel). Also besser nicht Trinken wenn man noch fahrenn will oder muß. Die strafrechtlichen und verwaltungstechnischen Folgen einer Trunkenheitsfahrt sind ja u. U. auch nicht zu verachten.
>>>Nein, die Privathaftpflicht zahlt niemals für Schäden die mit einem
das *nein* ist in diesem fall richtig
das *niemals* ist ein weit verbreiteter irrtum über die bedeutung und anwendung der benzinklausel.
gruß
Dann hätte ich doch gerne mal ein Beispiel dafür das die Privathaftpflicht einen mit einem KFZ verursachten Schaden zahlen muß.
Danke
beispiel: ein sonstiger fahrzeuginsasse öffnet eine tür und ein anderes kfz wird beschädigt oder ein radfahrer kommt zu fall.
das sind noch die einfachen fälle, es gibt teilweise urteile bis zur falschbetankung, mit motorschaden als folge, in den die klausel nicht greift.
entscheidend ist nämlich, in welchem verhältnis steht der schädiger zum kfz und nicht, das ein kfz im spiel ist. sonstige haftungs- oder deckungsausschlüsse mal unberücksichtigt.
>>>die mit der Benutzung eines versicherungspflichtigen KFZ in Verbindung stehen.<<<
gruß
Danke für die Info.
gern geschehen
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