Unfall in neuer Wohnung

23. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Frühlingszwiebel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall in neuer Wohnung

Liebes Forum,

beim Einzug in eine neue Wohnung wurden teilweise Lampen vom Vermieter übernommen. Eine war nicht richtig befestigt, ist heruntergefallen und hat der Mieterin den Arm komplett aufgeschlitzt. Not-Operation, viel Blut verloren, der Arm wird wochenlang nicht richtig einsetzbar sein, eine große Narbe wird bleiben. Die Ärzte meinten, sie wäre verblutet, hätte das Glas sie nur wenige Millimeter weiter an der Arterie getroffen.

Gibt es Anspruch auf Schmerzensgeld?

-- Editier von Frühlingszwiebel am 23.08.2017 18:27

Wer den Schaden hat...?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wie lange hing die Lampe da schon? Was genau heißt, dass sie nicht richtig befestigt war.

Welches Verschulden trifft den Vermieter, d.h. was genau hat er nach Deiner Auffassung falsch gemacht?

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass die Lampe ganz plötzlich von alleine runtergefallen ist. Und das dann genau zu diesem Zeitpunkt jemand da drunter steht gleicht ja einem Lottogewinn.

Also, wie kam es zu dem Unfall? Wer oder was ist da angestoßen?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Die Unfallbeschreibung ist schon mal sehr seltsam, eine Lampe wird mit Schraube und Dübel gehalten, nun klar kann die sich mal lockern, nur hängt dann noch das Entscheidende dran, nennt sich Stromkabel, welches auch nicht so einfach von heute auf morgen löst. Oder wurden an der Leuchte Turnübungen vollbracht?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Gibt es Anspruch auf Schmerzensgeld?

So lange nicht klar ist, was die Ursache für das Herunterfallen der Lampe war, können Sie Schmerzensgeld vergessen.
Auch wenn die Lampe nicht richtig befestigt war, fällt sie nicht von ganz alleine herunter. Irgendwas muss das Herunterfallen ausgelöst haben.
Wenn das geklärt ist, kann man darüber diskutieren, wie sich eine etwaige Schuld zwischen demjenigen, der die Lampe befestigt hat und demjenigen, der das Herunterfallen ausgelöst hat, aufteilt.
Dafür wäre es dann auch geschickt, wenn man heruasfindet, wer die Lampe aufgehängt hat (muss ja nicht der Vermieter sein, kann auch der Vormieter gewesen sein, oder ein Elektriker, ...) und wie lange sie da schon hängt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Mir fehlt irgendwie noch die Info, in welcher Situation die Lampe runtergefallen ist..

- beim Möbel rangieren angestossen?
- beim Birnenwechsel abgefallen?
- Beim Deckenstreichen?

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