Unfall in Straßenbahn - Schadenersatz?

5. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Sylvia-baumfrau
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)
Unfall in Straßenbahn - Schadenersatz?

Nach einer Gefahrenbremsung stürzte ich kürzlich in der Straßenbahn (trotz Festhalten). Sonst fragt der Fahrer ja dann immer nach Verletzten oder so - diesmal nicht. Die anderen Fahrgäste haben sich auch gewundert - und uns gleich Plätze angeboten, weil ich mich kaum vom Boden aufrappeln konnte. Mir selbst gings so schlecht (eine Gesichtshälfte völlig taub, sehr schwindelig und ziemliche Schmerzen im Kopf - später stellte sich ein Schädel-Hirn-Trauma heraus), dass ich gar nicht bis zum Sprechfunk gekommen wäre - und mein mitgefahrener Freund hatte erst mit sich selbst zu tun (er war auch gestürzt) und dann so um mich besorgt, dass er auch nicht auf die Idee kam, dem Fahrer per Wechselsprechanlage Bescheid zu sagen. Außerdem stiegen wir 3 Haltestellen später aus und hofften noch, dass es vielleicht nicht so schlimm wäre. Noch am selben Abend (also ca. 2,5 Stunden nach dem Unfall) riefen wir jedoch bei den Verkehrsbetrieben an, um den Unfall zu melden (als nach Krankentransport/Krankenhaus klar war, dass es nicht so schnell wieder gut sein wird). Da war der Fahrer leider nicht mehr im Dienst und konnte nicht direkt angefunkt werden, aber aufgenommen hat die Telefon-Dame den Unfall.

Nun möchte ich zumindest die entstandenen Schäden gern vom Verkehrsunternehmen ersetzt haben - gibt es evtl. Tipps für den zu schreibenden Brief? Oder hat man de eh geringe Erfolgsaussichten?

Schmerzensgeld verlange ich ja gar nicht - aber wenigstens die entstandenen Kosten für Krankenwagen-Eigenanteil, Taxiheimfahrt, zerbrochene Dinge (Lieblingsparfüm, Weihnachtsgeschenke, ...) in meiner Tasche, ....
Die Krankenkasse wird sich ihre Kosten ja sicher auch zurückholen wollen - aber damit muss ich mich ja nicht befassen.

Vielen Dank schonmal!

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""Fehlschläge sind kein Grund sich zu ärgern, sondern wichtige Lernschritte fürs Leben.""

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Falls der Fahrer schuldlos an der Vollbremsung war, wirst Du mit Deinen Forderungen auf Granit beißen.

Die Forderungen müsstest Du an denjenigen stellen, der die Vollbremsung verursacht hat.

Da unklar ist, ob der Fahrer oder jemand anderes der Verursacher ist, kannst Du natürlich erst einmal versuchen, Deine Forderungen zu stellen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sylvia-baumfrau
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Aha?!?!?

Und ich dachte (blauäugig?), dass die Verkehrsbetriebe ggf. die Forderung an den Unfallgegner durchreichen würden, wenn sie selber "unschuldig" sind ... ich selbst hab doch die Daten gar nicht ... ganz hinten in der Bahn kriegt man doch eh nicht mit, welches Auto oder welcher Fußgänger oder was weiß ich wer da nun die Ursache war.

Den Tipp hab ich von einer Freundin bekommen, die für ihre Mutter mal Schadenersatz wegen Notbremsung "erschrieben" hat, sogar ganz ohne Rechtsanwalt oder so, nur mit einem Brief.

Wer weiß ... *abwartendguck*

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Dein Anspruch aus § 823 BGB könnte scheitern, wenn der Fahrer ohne Schuld gehandelt hat.

Bei Schienenfahrzeugen gilt aber zusätzlich das Haftpflichtgesetz (HPflG):

Nach § 1 Absatz 1 HPflG haftet der Betriebsunternehmer auch ohne Verschulden allein aus der Betriebsgefahr heraus. Nach Absatz 2 ist lediglich die Haftung für Unfälle wegen höherer Gewalt ausgeschlossen.

Die Gefahrenbremsung gehört aber hier wohl zur typischerweise realisierten Betriebsgefahr, so daß dir ein Schadensersatzanspruch direkt gegen den Straßenbahnbetreiber zustehen könnte:

§ 1 i.V.m. § 6 HPflG wegen der Körperverletzung und der an dir getragenen bzw. mit dir geführten nunmehr beschädigten Sachen

Gruß
Harry!

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sylvia-baumfrau
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke, Harry!

Diese Tipps klingen gut und ich werd sie beherzigen/mich darauf beziehen. Von diesem HPflG hab ich vorher noch nie gehört ... der Hinweis ist echt hilfreich!

Mal sehen, wie das Unternehmen reagiert ...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Guckst du hier:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/haftpflg/index.html

Gern geschehen:)

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnute
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

wende dich schriftlich mit Attest der Verletzungen an die Rechtsabteilung des Verkehrsunternehmens. In dem Brief sollte stehen was genau du möchtest.

Sollte ein Verursacher dieser Gefahrenbremsung festgestellt worden sein, reicht das Verkehrsunternehmen (jedenfalls unseres) das nicht dorthin weiter, sondern du musst direkt beim Verursacher deine Ansprüche geltend machen. Bei Unfällen zwischen Bahnen und PKW wird aber immer die Polizei zugezogen.

Da die Bahn hier offensichtlich weitergefahren ist (weil der Fahrer durch seine Bremsung den Unfall verhindern konnte) zählt das zur Betriebsgefahr (siehe oben).

Ein Tipp von mir: In Bahnen und Bussen entweder a) hinsetzen oder b) RICHTIG festhalten. Ein lockerer Griff um eine Haltestange reicht i.d.R. nicht.
Unsere Bahnen haben bei Tempo 30 ca. einen Bremsweg von 19 m!. Dementsprechend muss der Fahrer/ die Fahrerin bei einem plötzlichen Hindernis auf den Schienen alles "reinschmeißen" was an Bremsen da ist (Generator- + Schienenbremse).

Bei ca. 100 Gefahrbremsungen, die ich in 10 Jahren hatte (besonders wegen Fußgängern, die "mal eben schnell" noch vor der Bahn über die Schienen wollten), hatte ich zum Glück nur zwei Unfälle (PKW + 16 Tonner) ohne Personenschäden. Ist kein schönes Gefühl schnell bremsen zu müssen, da man mit Bahnen nicht ausweichen kann und voll auf das Hindernis zuhält.

Viele Grüße & gute Besserung
Schnute

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sylvia-baumfrau
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

So, und nun das Ergebnis meiner Bemühungen:

Ja, ich hab inzwischen alle meine geltend gemachten Ansprüche ungekürzt ersetzt bekommen. Der Aufwand (einige Telefonate + 2 Briefe + das Posten hier) hat sich also absolut gelohnt.

Berufen hab ich mich dabei grds. auf § 823 BGB (Schadenersatzpflicht) + § 1 Absatz 1 HPflG (Haftung für Schäden beim Betrieb von Schienenfahrzeugen). (Dank an Harry!)
Wie Harry schon schrieb, ist zwar nach § 1 Absatz 2 HPflG die Haftung für Unfälle wegen höherer Gefahr ausgeschlossen - Gefahrenbremsungen gehören jedoch zur typischerweise realisierten Betriebsgefahr.

Nach § 1 + 6 HPflG sowie PBefG sowie § 14 Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr besteht Schadenersatzpflicht sowohl für die Körperverletzung, als auch für die Schäden an den Sachen, die ich an mir trug (Schultertascheninhalt).

Nach § 523 BGB kann, wenn wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit Schadenersatz zu leisten ist, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige ENtschädigung in Geld (-> Schmerzensgeld) gefordert werden.

Ich habe also ersetzt bekommen:
* den Eigenanteil für die Krankenwagenfahrt
* die Notfall-Praxisgebühr
* die Taxifahrt vom Krankenhaus zu einem Freund (der wohnt wesentlich näher dran als ich - und ich reagierte auf jede Kurve und jede Bodenwelle mit heftiger Übelkeit + Schmerzen; in den Wirren hatte ich zwar dafür keine Quittung - meine schriftlichen Angaben dazu genügten aber)
* 1,5 Tage später die Taxifahrt von diesem Freund nach Hause
* die nach Erstattung/Bezuschussung der Krankenkasse noch übrigen Kosten für die nötige Haushalthilfe (ich bin alleinerziehend)
* die 50% des Neuwertes für die relativ neue Parfümflasche in der Schultertasche
* den Neuwert eines Buches, das durch das ausgelaufene Parfüm völlig verklebt war
* den Neuwert zweier Geschirrteile, die ich als Weihnachtsgeschenke gekauft + in der Schultertasche hatte

UND

* sogar eine gewisse Summe "billige Entschädigung in Geld" - weil mein Sohn von der sonst so schönen Vorweihnachtszeit nur eine immer wieder vor Schmerzen still vor sich hinweinende Mutti hatte; wegen der verfallenen/entgangenen Eintrittskarten + Weihnachtsfeiern in dieser Zeit; wegen der längeren Krankschreibung (gerade als Alleinerziehende immer weider ein Risiko); wegen der wochenlangen Schmerzen; weil ich 1 Woche lang für Körperhygiene + Toiletttengang Hilfe brauchte usw. usf.

Hierfür hatte ich im Internet nach "üblichen Beträgen" gesucht - und diese auch im Brief benannt, aber einen deutlich geringeren Betrag gefordert, weil ich mich ja nicht bereichern wollte. Unter diesem Betrag hab ich dann auch alle angefallen Telefon- + Portokosten "verbucht".

Nötig waren dafür:
* Kopien von Taxiquittung, Eigenanteilsforderung, Haushalthilfebescheid, Kassenzettel, Praxisgebührquittung
* eine genaue Auflistung der Vorgänge rund um den Unfall + meine Forderung
* die Nennung der erwähnten Rechtsquellen
* die Benennung des behandelnden Krankenhauses + Arztes - die aber nie dazu befragt wurden

Außerdem gab ich den Freund als Unfallzeugen an - der später um eine Schilderung des Unfalles und eine Skizze gebeten wurde.

Vielleicht hilft es ja mal anderen Betroffenen.

Ich danke nochmal für alle Tipps hier!

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Morgen Sylvia,

vielen Dank für das Posten Ihres Feedbacks. Das ist sicherlich anderen Lesern hilfreich.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Freut mich, dass du nach all den Schmerzen und Beeinträchtigungen wenigstens nicht auf den Kosten sitzen geblieben bist. Hoffentlich haben dein Sohn und du euch was schönes von dem Geld gegönnt!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Das freut mich zu hören.

Interessant, wie das konkret bei Ihnen abgelaufen ist.


Gruß
Harry!

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sylvia-baumfrau
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 13x hilfreich)

Ja, gegönnt haben wir uns dann einen schönen Winterurlaub in den Ferien. Mit Abfahrtsskikurs für den Sohn und viel Zeit zum Krimi-Vorlesen. Da war ich dann wieder fit - und mein Sohn hat sich echt ne Belohnung verdient, weil er ja einen nicht zu kleinen Teil des Haushalts geschmissen hat, als ich nicht so konnte.

Wann kriege ich schon mal so eine Summe am Stück ... auch wenn ein großer Teil davon nur vorherige Unkosten waren - die waren inzwischen eh "raus aus der Planung" ...

Wirklich überraschend fand ich echt, dass ich sogar das "Schmerzensgeld" quasi ohne Stress bekommen hab. Kein Anwalt, keine längeren Briefwechsel, nicht mal genaue Befragungen oder Nachweise wegen der medizinischen Seite - sozusagen fast einfach so auf meinen Brief hin. Und mit bissel warten + 2 telefonischen Nachfragen halt, die Bearbeitungsdauer ist halt bissel länger. Also wirklich eine sehr faire und kundenfreundliche Behandlung!

Eigentlich hab ich diesen Posten mehr so versuchshalber mit aufgenommen. Um den Ernst der Lage bissel deutlich zu machen. Ich war fast sicher, dass das ohne Anwalt sowieso nix wird. Und auch irgendwie, weil ich dachte, die kürzen sowieso irgendwas - und dann sollen sie halt diesen Punkt kürzen und mir wenigstens meine ganzen Unkosten ersetzen.

Vielleicht war ja die Zeugenaussage ausschlaggebend? Weiß nicht ...

Auf jeden Fall bin ich echt froh, dass ich hier den Tipp mit dem HPflG und der "typischen Betriebsgefahr" bekommen hab! Darauf wär ich allein nie gekommen.

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