Hallo,
ich habe beim versuchten Anhängen eines Anhängers an ein geliehenes Fahrzeug eine Delle an diesem Fahrzeug verursacht, da der Anhänger beim Ausfahren aus der Garage im genau falschen Zeitpunkt über die Garagenkante stark beschleunigte und ich nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte.
Für beide Fahrzeuge ist eine VK beim selbem Anbieter abgeschlossen, dieser weigert sich allerdings zu zahlen, da er es als Betriebsschaden ansieht. Nach meinem Verständnis sind Anhänger und Auto aber 2 Fahrzeuge, da sie nicht gekuppelt waren und es wäre daher ein VK-Schaden?
Vielen Dank!
Dominik
-- Editiert von dominik12 am 13.11.2017 07:23
"Unfall" beim missglückten Anhängen eines KFZ-Anhängers
13. November 2017
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Frage vom 13. November 2017 | 07:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
"Unfall" beim missglückten Anhängen eines KFZ-Anhängers
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 13. November 2017 | 10:51
Von
Status: Weiser (16918 Beiträge, 5884x hilfreich)
Sehe ich nicht so. Auch ich bin der Meinung, dass es sich hier um einen Betriebsschaden handelt. Das Ankoppeln ist ein notwendiger Vorgang um den Hänger ziehen zu können. Das ankuppeln ist also auf jeden Fall nicht separat zu betrachten. Strittig wird es beim rangieren. Da dies hier aber anscheinend schon mit zum ankuppeln gehört sehe ich hier also tatsächlich einen BetriebsschadenZitatNach meinem Verständnis sind Anhänger und Auto aber 2 Fahrzeuge, da sie nicht gekuppelt waren und es wäre daher ein VK-Schaden? :
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