Unfall beim Linsabbiegen, leichter Personenschaden

1. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
ppanther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall beim Linsabbiegen, leichter Personenschaden

Hallo,

ich hatte vor ein paar Tagen einen Unfall beim Linksabbiegen in einen ziemlich großen Parkplatz.

Kurze Schilderung:
Ich fuhr auf die Kreuzung zu, an welcher links der Parkplatz zweispurig einmündet(rechst und links dieser Einfahrt ist ein Fußweg). Beim darauf zufahren habe ich in die Einfahrt geschaut und weder Autos noch Fußgänger bemerkt. Da ich an dieser Kreuzung rechts die Vorfahrt anderer Fahrzeuge und außerdem auf den entgegenkommenden Verkehr beachten muß, habe ich es versäumt nochmals in die Einfahrt zu schauen und bin abgebogen. Bei diesem abbiegen habe ich dann plötzlich bemerkt, dass eine Fußgängerin mitten in dieser Einfahrt stand. Da ich aber weder rechtzeitig bremsen noch ausweichen konnte, weil es an diesem Tag außerdem noch schneite, habe ich sie angefahren und sie hat leichte Verletzungen(blaue Flecke und kleinere Schürfwunden) davongetragen.

Was erwartet mich dafür an Strafen?

Führerschein seit 4 Jahren, noch keine anderen Strafen oder Delikte.

Vielen Dank für die Auskunft und Hilfe.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

Sie müssen auf jeden Fall für die Kosten der angefahrenen Frau aufkommen - z.B. Artztbehandlungskosten, bei Arbeitsunfähigkeit die dadurch entstehenden Kosten, Kosten für eventuell beschädigt Kleidung, etc. - und vielleicht auch noch Schmerzensgeld.

Kommt natürlich ganz darauf an, wie stark die Frau angefahren wurde.

Strafe? War denn die Polizei da oder hat die Frau sie angezeigt?

Gruss MCNeubert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ppanther
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Arztkosten und die restlichen entstandenen Schäden der Frau zahlt ja die Haftpflicht.

Polizei hat den Unfall aufgenommen und wirft mir nun eine fahrlässige Körperverletzung vor. Ob die Frau mich noch angezeigt hat weiß ich nicht, Gehen wir mal davon aus, was dann?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Georg Calsow
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 21x hilfreich)

Sie müssen mit einem Strafbefehl mit einer Geldstrafe zwischen 30 und 50 Tagessätzen rechnen. Sofern es sich nur um ganz leichte Verletzungen handeln sollte, ist auch eine Einstellung mit einer Auflage möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Calsow
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

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