Unfall beim Linksabbiegen Schuldfrage???

9. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Stephen.Wirth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall beim Linksabbiegen Schuldfrage???

Hallo,

hatte gestern einen Unfall leider ist die Schuldfrage noch garnicht geklärt.

Unfallhergang:

Wir sind beide in die Gleiche Richtung gefahren das war ausserhalb der geschlossenen Ortschaft. Ich wollte dann links in einen Feldweg abbiegen. Hatte mich normal verhalten also links geblinkt und abgebremst. Als ich dann nach links eingeschlagen hab hat es schon den Knall gegeben. Ich fand mich dann im Graben ( ein Stück neben dem Feldweg ) wieder und das andere Auto (Audi A 4 oder 5) Stand mitten auf der Strasse.
Also sie war nich grade langsam.

Sie gab an das ich NICHT geblinkt hätte und die Polizei hat die Birne vom Blinker sicher gestellt. ( Erklärung des Polizisten: Der Glühdraht der Blinkerbirne hätte beim Aufprall durchbrennen müssen)

Da sie meinte das ich nicht geblinkt hätte und ich langsamer wurde (gebremst habe) wollte sie mich überholen und traf mich links hinten am Rad.

Wie schauts denn da mit der Schuld aus?

Die Polizei sieht die Schuld mehr auf meiner Seite und die gegnerische Versicherung meinte die Unfallgegnerin hätte die Schuld da sie von hinten kam.

Würde gerne mal wissen wie solche Fälle meistens ausgehen. Und welche Chancen is gibt um ihr die Schuld nachzuweisen.




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Von welcher Seite wollte der Unfallgegner dich überholen?
Bist du nach links abgebogen und dein Hinterman ist in dem Moment links an dir vorbei?
Wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

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12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Die Polizei sieht die Schuld mehr auf meiner Seite
Ich auch. Du hättest Dich vor dem Abbiegen davon überzeugen müssen das kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Der Unfall beweist das Du das unterlassen hast.

quote:
die gegnerische Versicherung meinte die Unfallgegnerin hätte die Schuld da sie von hinten kam.
Kann ich mir nicht vorstellen. Seit wann übernimmt eine Haftpflichtversicherung ohne Not freiwillig die Haftung? Ich glabe da liegt ein Missverständnis vor. Oder meintest Du evtl. die eigene Haftpflichtversicherung?

quote:
Und welche Chancen is gibt um ihr die Schuld nachzuweisen.
Die Alleinschuld wird sie mit Sicherheit nicht bekommen. Allenfalls eine Teilschuld käme in Frage wenn man ihr nachweisen könnte, dass sie bei unklarer Verkehrslage überholt hätte. Diesbezüglich könnte ihr ihre eigene Aussage zum Verhängnis werden, wonach sie Dich überholt hat weil Du langsamer geworden bist. Dieses Fahrverhalten Deinerseits könnte für sie zu einer unklaren Verkehrslage geführt haben, bei der sie dennoch überholt hat.



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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Stephen.Wirth
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Andreas

Die Unfallgegnerin fuhr in Gleicher Richtung und hat den Überholvorgang eingeleitet als ich Links einbiegen Wollte.

Wurde gegen 17 uhr von der Polizei angerufen Der Beamte sagte mir nun das ich als Hauptschuldiger Gelte und somit dann auch wohl ein Bußgeld bekäme.
Je nachdem was die Gegnerin noch versucht könnte sogar Schadensersatz bzw eine Körperverletzung dazu kommen.

@ Freudenfeuer

Also als ich beschlossen habe ABzubiegen habe ich in dien Rückspiegel gesehen den Blinker gesetzt und Abgebremst in dem Moment hab ich im Spiegel niemanden gesehen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Also als ich beschlossen habe ABzubiegen habe ich in dien Rückspiegel gesehen den Blinker gesetzt und Abgebremst in dem Moment hab ich im Spiegel niemanden gesehen.
Du hättest Dich nicht nur vor dem Betätigen des Blinkers, sondern auch vor dem Abbiegen davon überzeugen müssen dass der rückwärtige Verkehr nicht gefaährdet und Du nicht überholt wirst. Ein Blick in den Spiegel reicht da u.U. nicht aus. Schon in der Fahrschule lernt man mittels Schulterblick auszuschließen, dass man jemanden im toten Winkel übersehen könnte.

quote:
Je nachdem was die Gegnerin noch versucht könnte sogar Schadensersatz bzw eine Körperverletzung dazu kommen.
Eine Schadenersatzforderung der Unfallgegnerin wird es auf jeden Fall geben. Dafür hast Du dann aber Deine KFZ-Haftpflichtversicherung, der Du, falls noch nicht geschehen, den Unfall melden solltest.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,
hierzu passend ist folgendes Urteil:
OLG Hamm - Az.: 6 U 126/05 vom 23.02.06
Also, gutes Gelingen > wenn auch zeitlich verzögert.
MfG

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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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