Unfall auf Kreuzung, Ampel aus, Personenschaden, Vorfahrtsstraße *Skizze+Bilder*

31. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2009 15:00:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Unfall auf Kreuzung, Ampel aus, Personenschaden, Vorfahrtsstraße *Skizze+Bilder*

Hallo...

Bitte um rat.

Hatte Vorgestern einen Unfall.
Ich befand mich auf einer größeren Vorfahrtsstraße und fuhr gerade aus auf linker Fahrbahn (Grüner Pfeil).
Ein Ford Fiesta der Pizza ausliefern wollte, wollte die Vorfahrtsstrasse überqueren (roter Pfeil).

http://sashmo.de/unfall/a1.jpg
http://sashmo.de/unfall/a2.jpg

Die Ampelanlage war für mich aus. Bei ihm blinkte sie gelb.
Ich befand mich auf der Vorfahrtsstraße (gelbes Spiegelei).
Er hatte das Schild „Vorfahrt gewähren“.

Tempo war bei mir ca. 50Kmh.

Vorher ging ich bisschen vom Gas, da einer von rechts links abbog, also dann an mir links vorbei fuhr.

Ich überblicke die Kreuzung. Und kurz darauf sah ich wie der Fiesta schon fast vor mir war.
Ich bremse und versuchte nach rechts auszuweichen.
Habe ihn dann an der Beifahrertür und Kotflügel vorne getroffen.
Wir rutschen mit den beiden Autos vielleicht 2-3Meter nordöstlich meiner Fahrtrichtung und blieben auf der Kreuzung dadurch stehen.
Bei mir ging der Airbag auf. Mir passierte nichts, außer Schock und Kälte. Bin Brillenträger und Brille saß auch noch. Ich bin der Meinung ich habe noch nicht mal den Airbag berüht mit meinem Kopf.
Er war wohl nicht angeschnallt (Vermutung) und prallte (eventuell) mit dem Kopf gegen die Beifahrerscheibe, da er rechts an der Stirn eine Platzwunde hatte. Er konnte auch stehen und laufen. War jedoch nicht ansprechbar oder konnte der Polizei später nichts sagen.

Hier ein Bild von Unfall:

http://sashmo.de/unfall/b1.jpg
http://sashmo.de/unfall/b2.jpg
http://sashmo.de/unfall/b3.jpg

Nach dem Unfall habe ich sofort mein Handy gezückt als ich ausgestiegen bin und habe meine Eltern angerufen. Ein Passant rief die Polizei, als ich fragte ob jemand die Polizei schon gerufen hat.

Ich stelle noch ein Warndreieck auf.

Ein Zeuge fuhr hinter mir und sagte zur Polizei, das mir die Vorfahrt genommen wurde und ich noch bremste und versuchte auszuweichen und das er kein Bekannter oder Verwandter von mir ist.

Polizei erklärte mir später, das ich einen Mietwagen bekomme und am nächsten Tag die Daten von dem Fiestafahrer bekomme um es seiner Versicherung zu melden.

Gestern war ein Gutachter vom Autohaus da und stellte wohl fest das meiner eine Wirtschaftlicher Totalschaden ist. Mein Auto ist nach eigener Recherche ca. 4800Euro laut Schwacke wert.

Gestern war ich noch im Krankenhaus und habe mich röntgen lassen und es wurde BWS Prellung und HWS Dibitution oder so was ähnliches wie Muskelkater festgestellt.

Wie geht es wohl nun weiter? Ist es eindeutig das ich keine Schuld trage? Habe keine Rechtsschutzversicherung. Wie wird der Schaden reguliert? Wenn ich nicht gebremst hätte, wäre er wohl mir in die Seite rein gefahren. Ihm geht es wohl wieder gut.

Was meint ihr zur Schadenregulierung und Folgen?

Vielen Dank und ein frohes Jahr, und hoffentlich Unfallfrei ;)

-- Editiert von SashMo am 31.12.2007 03:30:46

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Hallo,

zumindest nach Deiner Schilderung trifft Dich wohl keine Mitschuld.

Daher sollte Dir Dein Schaden zu 100% ersetzt werden. Wenn Du Dich mit der Schadensregulierung nicht auskennst, und das scheint offenkundig der Fall zu sein, solltest Du einen auf verkehrsrecht spezialisierten Anwalt damit beauftragen. Auch ihn muß die gegnerische Versicherung zahlen.

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#2
 Von 
guest-12318.05.2009 15:00:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort. Ich glaube ich werde jetzt erstmal abwarten was die Polizei sagt und wie es dann weiter geht. Und wenn es mir nciht passt, dann werde ich einen Anwalt einschalten. Habe auch schon jemand dafür gefunden, jedoch meinte er, ich solle erstmal abwarten ob das überhaupt nötig ist.

Frohes neues ;)

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Wenn Du bei der Polizei Deine Aussage gemacht oder verweigert hast, und Dich nach Ansicht der Polizei keine Schuld trifft wirst Du von denen nichts mehr hören.

Ich möchte Dir nicht zu nahe treten, und es ist auch wirklich nicht böse gemeint. Aber ich vermute das Du noch recht jung und in solchen Sachen unerfahren bist. Daher empfehle ich Dir nochmals die Einschaltung eines Anwalts.

Es ist aber letztlich Deine Entscheidung.

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#4
 Von 
guest-12318.05.2009 15:00:33
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ja recht Jung kann man schon sagen...

Unerfahren in diesen Dingen bin ich schon, da ich mcih nciht täglich mit Recht oder Schadenskalkulierung beschäftige. Jedoch möchte ich meinen Anwalt erst einsetzen, wenn ich es auch brauche. Also erstmal abwarten was se sagen udn dann werde ich weiter sehen...

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1941x hilfreich)

Ist Deine Sache. Aber behaupte hinterher bitte nicht dass es Dir keiner gesagt hätte wenn Du nicht alles Geld bekommen hast, das Dir eigentlich zugestanden hätte.

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#6
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Also du sollstest folgendermaßen vorgehen: So schnell es geht, also am Besten Heute gehst du zu einem Rechtsanwalt (Spezialisiert auf Verkehrsrecht). Du erklärst ihm den ganzen Sachverhalt und nennst ihm die Polizeidienststelle, die den Unfall aufgenommen hat. Falls du noch kein Aktenzeichen angefordert hast, wird es der Rechtsanwalt tun. Du brauchst Dich um nichts mehr zu kümmern, sondern nur noch den Aufforderungen deines Rechtsanwalts nachkommen (z.B. Gutachten, ärztliche Atteste schicken) Da hier alles unstrittig ist, wirst Du den Schaden sowie Schmerzensgeld innerhalb von 6 Wochen auf deinem Konto haben.
Mach dir keine Sorgen, lg

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#7
 Von 
dr.frank
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 30x hilfreich)

Noch was: Du sagst du willst noch keinen Rechtsanwalt einschalten? Das ist meines Erachtens ein großer Fehler. Bei dir geht es um mehr als nur ein kleiner Blechschaden. Woher willst du wissen wieviel Schmerzensgeld du fordern willst? Dafür gibt es einen Schmerzensgeldkatalog, kennst du dich in diesem aus? Selbst wenn du ohne Rechtsanwalt die Sache angehen willst, verstehe ich nicht warum? Die Versicherung wird erstmals dein Gutachten anfechten und einen eigenen Gutachter vorbeischicken wollen. Die gegnerische Versicherung wird dich im Preis so drücken, dass du wahrscheinlich aus Unerfahrenheit einiges verlieren wirst. Du musst ziemlich viel Schriftkram erledigen und da es bei dir um wirklich mehr geht, wird das schwer.

So, und jetzt gehst du heute zu einem Anwalt und hast überhaupt keine Sorgen mehr.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Der Rat mit dem Anwalt ist zutreffend. Sie sollten auf keinen Fall abwarten, da sie dadurch keinen Vorteil haben.

Warum der Anwalt rät zunächst abzuwarten ist mir nicht nachvollziehbar, da er etwas verdienen könnte ohne Ihnen finanziell zu schaden.

Gehen sie erst nach Zahlung der meisten Schäden wegen eventuell noch streitiger Positionen zum Anwalt reduziert sich der Streitwert und somit der Verdienst des Anwaltes nur auf diesen streitigen Teil. Gönnen sie dem Anwalt den Verdienst und Sie haben keine weitere Arbeit.

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