Unfall Versicherung Bezahlt mein Gutacher nicht

2. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
GOLFIV
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Versicherung Bezahlt mein Gutacher nicht

Hallo Community,

Ich hatte knapp vor 4 Monaten einem Kfz unfall wo ich kein Schuld hatte.Ich hatte bis jetz noch kein unfall gehabt deswegen wusste ich nicht was ich genau machen muss.

Mir fuhr eine FahrAnfängerin auf mein Hintere stoßstange drauf.
Ich rief die Polizei und lies mir eine Bericht schreiben.
(Anzeige).

Darauf fuhr ich zur einem Anwalt und er sagte zu mir das er sich darum kümmern wird.
Nach 3 tagen kam ein Gutachter und hatte den Betrag des schadens ermitellt.
Die kosten waren knapp 750€.
Nach 1 Monat kamm mir ein Brief von der Unfallverursachers Versicherung.

,,Der schaden hatt eine summe von 600€
und der Betrag liegt unter der Bargedell grenze.

Ich rief mein Anwalt an und er sagte zu mir das Der schaden zur gering war für ein Gutachten und die versicherung die gutachter kosten nicht bezahlen.

ich krieg von der Versicherung nur 600€ und soll 350€ für den gutachter bezahlen.
Ich wollte gerne mein Fahrzeug reparieren lassen doch die kosten sind c.a 700€.

wie geh ich jetz vor was soll ich machen ?
ich bitte um eine antwort
mfg








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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

Lies mal hier, das hat der BGH zum Thema Bagatellgrenze (so schreibt man das) zu sagen, S. 11:

http://auto-sachverstaendige-koeln.de/files/2010/07/BGH_VI-ZR-365-03_30.11.2004_Bagatellgrenze-71581-Euro.pdf

Das dürfte ja so etwa in deinen Bereich fallen.

Wenn man das o.a. Urteil liest, fragt man sich allerdings, wieso ein Gutachter bei einem 700-EUR-Schaden selbst 350 EUR berechnet. Wieviele Stunden will er denn für die Bewertung von so einem kleinen Schaden gebraucht haben?



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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. :) "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


mit Abschluss Ihres Kfz-Versicherungsvertrages haben Sie den darin vereinbarten Aufklärungspflichten im Schadenfall (vgl. Abschn. E Abs. 1 Nr. 3 AKB 2008) zugestimmt. So heißt es dort bspw.


Sie haben unsere für die Aufklärung des Schadenereignisses erforderlichen Weisungen zu befolgen.


Wurde der Versicherer (dessen Schaden-Hotline 24 Std. täglich besetzt ist) zu einem Gutachtereinsatz befragt? Hat dieser den Gutachter genehmigt? Wenn nicht, so müssen wir uns gar nicht erst mit der Rechtsprechung hinsichtlich Bagatellschäden beschäftigen - dann besteht schlichtweg kein vertraglicher Anspruch auf Übernahme der entsprechenden Kosten. Ansonsten könnte ja jeder Versicherter für jeden denkbar (kleinen) Schaden einen Gutachter bestellen und die Versichertengemeinschaft müsste diese Geldverschwendung finanzieren.

-- Editiert TachelesNow am 09.10.2011 14:42

1x Hilfreiche Antwort

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