Hallo Zusammen,
Ich bin neu hier und brauche mal einen Rat in der folgender Sache:
Ich betreue beruflich eine autistische Frau, die mehrfach schwerstbehindert ist. Ich war mit ihr spazieren gewesen auf einen Rad/Fußgängerweg. Kurz zum Unfall: als ein Radfahrer an uns vorbei fuhr, machte diese Frau (die gilt als blind) einen halben Schritt/ Oberkörperbewegung in Richtung des Radfahrers und der stürzte heftig bei dem Ausweichmanöver. Er hat bei dem Sturzt einen Knochenbruch erlitten im Schulterbereich. Er kam uns entgegen aber ich habe gerade nicht vor mich hin geschaut und da er nicht geklingelt oder gerufen hat habe ich ihn erst bemerkt als er direkt vor uns war. Aufgrund dessen wie er gestürzt war beurteile ich dass er mit großer Geschwindigkeit unterwegs gewesen war.
Polizei und Krankenwagen gerufen.
Eine Woche später erhielt ich einen Brief von der Polizei und machte eine schriftliche Aussage, in der ich den Unfall schilderte (als Zeuge).
Jetzt 5 Wochen später erhalte ich eine Einladung zur Polizei im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts folgender Straftat:
Verkehrsunfall VU - Person / Fahrlässige Körperverletzung.
Außerdem bekam ich einen Brief von dem Anwalt des verunglückten Radfahrers, indem er die Anweisung eines Schmerzengeldesvorschusses von mind. 3500 Euro plus Apothekenkosten von 100 Euro. Ich soll mich diesbezüglich an die zuständige Haftpflichtversicherung wenden.
Der Unfall ereignete sich während meiner Arbeitszeit (ich betreue die Frau in einer Tagespflege Einrichtung). Diese wurde direkt nach dem Unfall von dem Vorfall informiert , und auch die Mutter von der Frau (gesetzlicher Betreuer).
Und jetzt meine Frage:
-Wessen und welche Versicherung ist in diesem Fall zuständig?
-Soll ich eine Aussage bei der Polizei machen ? (Bin noch 6 Wochen krank geschrieben wegen OP und die Vorladung ist für nächste Woche)
- Wie kommt es dazu dass ich vom Zeuge zum Beschuldigten wurde
- Wie gehe ich in dem Fall weiter vor
Ich sage noch dazu, dass ich die Bewegung meiner Zubetrauender (die zu dem Ausweichmanöver führte) nicht voraussehen konnte, sie ist eben behindert.
Ich verdienen als Pfleger nicht viel aber wahrscheinlich nicht wenig genug dass ich eine Anwaltshilfe umsonst bekomme. Weiß jemand wo ich mich dann wenden kann falls es doch so weit kommen sollte? (Frankfurt /Main)
Vielen Dank für eure Hilfe und entschuldige für eventuelle Rechtschreibungsfehler, ,Deutsch ist nicht meine Muttersprache.
Unfall Radfahrer - Fussgänger
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo Grizzlie,
ich habe mich auch gerade erst angemeldet, nur um dir zu antworten. Ich bin kein Jurist, nur ein Radfahrer
mit einer Menge angelesener Kenntnis zu den Rechten und Pflichten, Schildern und allem drum und dran.
Diesen Link möchte ich dir senden und denke, dass damit auch schon viel gesagt sein wird.
Es kommt darauf an, wie dein genannter Rad/Fußgängerweg beschildert ist.
Weiterhin eine Seite mit den unterschiedlichen Erklärungen der Zeichen.
Ab "Abschnitt 5 Sonderwege" wird es interessant.
Viel mehr kann man dazu erst sagen, wenn bekannt ist, wie der Weg ausgeschildert ist.
Daran hängt die Rechtssprechung und eventuelle Schadensersatzanprüche.
Man sollte nicht mit schnellem Tempo in knappem Abstand auf einem Gehweg (sei es mit oder ohne Radfahrerfreigabe) an Menschen vorbeifahren. Hier sogar noch an jemanden mit einer behinderten Person anbei. Und schon gar nicht in einem Abstand der einem normalen Schritt gleicht, also dem Bewegungsradius eines jeden.
Ich wünsche dir und deiner Betreuten auf jeden Fall alles Gute für diesen unschönen Fall.
Grüße, Flanders123.
-- Editiert von Flanders123 am 09.05.2017 19:13
Hallo und vielen Dank für Ihre Hilfe!
Den ersten Link kann ich leider nicht öffnen aber ich war gerade noch checken wie der Weg ausgeschildert ist und es ist ein gemeinsamer Geh- und Rad Weg (blauer Schild, Fünfgänger oben, Fahrrad unten)
Ich gebe noch dazu dass der Radfahrer mit einem geringen Abstand an uns vorbei gefahren ist. Wir sind schon ziemlich in der Mitte von dem Weg gelaufen (Autisten eben - niemand weißt wieso sie manchmal am Rande, manchmal in der Mitte, manchmal im Straßengraben laufen wollen) und da neben war noch eine Hecke. Der Radfahrer ist genau in die Lücke zwischen uns und die Hecke rein gefahren...
Ich bin auch der Meinung dass wenn er langsamer unterwegs gewesen wäre hätte er bremsen können auch wenn die Bewegung von meiner Zubetreuenden unerwartet kam. Aber er verlor bei dem Ausweichmanöver völlig die Kontrolle über sein Fahrrad.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Die Versicherung Ihres Arbeitgebers ist hier zuständig. Die regelt auch den Schriftverkehr mit dem Anwalt.
Zur Polizei gehen Sie besser nicht ohne Absprache mit Ihrem Arbeitgeber.
Vielen Dank für die Anwort. Soll ich also in dem Fall das Schreiben von dem Anwalt des Radfahrer an meinen Arbeitsgeber weiter leiten? Oder soll ich mir jetzt auch einen Anwalt suchen?
ZitatVielen Dank für die Anwort. Soll ich also in dem Fall das Schreiben von dem Anwalt des Radfahrer an meinen Arbeitsgeber weiter leiten? Oder soll ich mir jetzt auch einen Anwalt suchen? :
Ja, allen Schriftverkehr weiterleiten. Dein Arbeitgeber muss dies weiter verfolgen. Einen Anwalt benötigst Du noch nicht.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
26 Antworten