Unfall: Klägerin verklagt auf Schadensersatz

1. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Unfall: Klägerin verklagt auf Schadensersatz

Hallo,

ich habe ein großes Problem. Und zwar geht es darum, das ich einen kleinen Verkehrsunfall hatte. Und zwar bin ich bei meiner Ausfahrt rückwärts gefahren und habe ein stehendes Auto (was geparkt war) erwischt, am Kotflügel.

Normalerweise darf man ja nicht hinter der Einfahrt einfach parken, weil dann die Straße zu eng ist und man zu wenig platz hat, wie in meinem Fall und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.


Jedenfalls habe ich dann das meine Versicherung gemeldet und die Fotos dazu geschickt und der Schaden wurde von der HUK auch beglichen.

Jetzt habe ich vom Amtsgericht einen Brief erhalten und die Klägerin verlangt von mir Schadensersatz und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!

Jetzt habe ich aber ein gelben Brief vom Amtsgericht gekriegt und ein Schreiben vom Anwalt. Ich habe für euch das mal hochgeladen:

http://www.bilder-upload.eu/upload/bda6aa-1517486398.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/98d983-1517486454.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/b94990-1517486480.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/9b90cd-1517486501.jpg
http://www.bilder-upload.eu/upload/481f73-1517486524.jpg



Meine Frage, was kann ich jetzt machen? 1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen 2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Bitte um eure Hilfe, weiß leider nicht was ich machen soll :(

Wer den Schaden hat...?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

sofort mit der Versicherung sprechen und gemeinsames Vorgehen abstimmen.

In der Regel werden sie dir empfehlen dem MBS zu widersprechen und denen alles zuzuleiten.

Meine Glaskugel sagt: Die V hat Kürzungen vorgenommen mit der die Gegenseite nicht einverstanden ist und möchte diese nun einklagen. Das ist alles Spielfeld deiner Versicherung, nur musst du natürlich korrekt reagieren (s.o.)

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
In der Regel werden sie dir empfehlen dem MBS zu widersprechen und denen alles zuzuleiten.


Einen Mahnbescheid sehe ich nicht.

Zitat (von kakashix):
und der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte, aber die Sache ist, dass ich gar keinen Brief erhalten habe! Sonst hätte ich sofort reagiert!


Beklagte zu 2) hat den Brief erhalten, also die Versicherung.



Keine Panik, die Versicherung hat denselben Schrieb auch bekommen. Würde ich einscannen und mit der Bitte um Erledigung nochmal hinschicken.

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#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ergänzung dazu:

Zitat:
1. Hätte Sie damals nicht unmittelbar hinter meiner Einfahrt parken dürfen


Das ist irrelevant. Du hast beim Rückwärtsfahren mit besonderer Vorsicht zu agieren. Außerdem gibt es solch ein generelles Verbot nicht. Solange die gesamte Breite der Einfahrt frei bleibt, darf dort bis an den Rand geparkt werden.
Deshalb hat deine Versicherung auch folgerichtig reguliert

Zitat:
2. Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?


Gegen die Hochstufung kannst du nichts machen, zum Rest, siehe vorherige Antworten

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Lazyboy):
Meine Glaskugel sagt: Die V hat Kürzungen vorgenommen mit der die Gegenseite nicht einverstanden ist und möchte diese nun einklagen. Das ist alles Spielfeld deiner Versicherung, nur musst du natürlich korrekt reagieren

Schaut so aus wenn man die Scans anschaut. Vor allen stümperhaft wenn eine Versicherung SV Kosten kürzen will, welche einer Verbandempfehlung entsprechen.
Zitat (von kakashix):
Meine Versicherung HUK hat den Schaden beglichen und ich wurde hochgestuft. Und jetzt will Sie noch mehr Geld. Was kann ich nun dagegen machen?

Na die Versicherung hat den Versicherungsnehmer hochgestuft und versucht gleichzeitig am Geschädigten zu sparen, Die Klage ging ja an die Versicherung.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
ich habe ein großes Problem.


nicht wirklich, eher ein kleines Problem, wahrscheinlich gar kein Problem

Zitat:
Meine Glaskugel sagt: Die V hat Kürzungen vorgenommen mit der die Gegenseite nicht einverstanden ist


Da braucht man keine Glaskugel. Warum und wieviel die Versicherung gekürzt hat kann man in der Klageschrift nachlesen.
So eine Kürzung würde ich an der Stelle des Geschädigten auch nicht hinnehmen.

Eigentlich verklagt der Geschädigte die Versicherung. Aus formellen Gründen wird aber immer der Versicherungsnehmer mitverklagt.

Zitat:
der Anwalt hat geschrieben, dass ich nicht auf dem Brief mit der Zahlungsaufforderung reagiert hätte


Der Brief ging an die Versicherung und die hat nicht reagiert.

Zitat:
Meine Versicherung hat den Schaden beglichen


Nein, das hat sie nicht, jedenfalls nicht vollständig.

-- Editiert von hh am 01.02.2018 23:14

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#6
 Von 
kakashix
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe mir das hier mal so durchgelesen,

Folgendes: Ich habe mit meiner Versicherung telefoniert, mit der Schadensabteilung und die wollten das ich schnellstmöglich den Brief denen schicke, die kriegen wahrscheinlich auch einen, aber es wäre besser, wenn die den Brief schneller bekommen.

Ich habe nun per Fax die Briefe versandt und ich habe dazu ein Sendenachweis bekommen...


Meine Frage: Soll ich jetzt das Gerichtsschreiben ignorieren oder doch drauf reagieren? Wie ich das verstanden habe, wenn ich darauf nicht reagiere, dann kann das Gericht ein Versäumnisurteil gegen mich erlassen. Jetzt habe ich die Möglichkeit das Urteil anzunehmen oder anzuzeigen, wenn ich es anzeige, kann ich dann am Ende doch noch Probleme kriegen?

Letztendlich habe ich ja wegen meiner Versicherung Probleme, ich habe alles gemacht, was man nach einem Unfall machen muss. Und nun da die Versicherung angeblich zu wenig zahlt, werde ich auch angeklagt, aber letztendlich muss die Versicherung den Fall doch nun übernehmen, die können mich ja da nicht einfach im Stich lassen?

Letzte Frage:

Ist das Formular, falls ich anzeigen sollte, gut?
https://www.fms.nrw.de/justiz/form/display.do?%24context=E2ED8FDE178D5B70431C

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Nix ohne Rücksprache mit der Versicherung machen.

Und die wird sagen, dass man nix machen soll.

-- Editiert von Tasti123 am 03.02.2018 13:32

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
Letztendlich habe ich ja wegen meiner Versicherung Probleme, ich habe alles gemacht, was man nach einem Unfall machen muss. Und nun da die Versicherung angeblich zu wenig zahlt, werde ich auch angeklagt, aber letztendlich muss die Versicherung den Fall doch nun übernehmen, die können mich ja da nicht einfach im Stich lassen?

Eigentlich sollte die Versicherung dafür haften, Sollte man dennoch verklagt werden und zur Zahlung verurteilt werden, muss man seine Versicherung verklagen.
Die Versicherung kann sich kaum durch das eigenmächtige Sparen aus der Affäre stehlen.
Also sollte man es nach dem man die Klageschrift an die Versicherung weiter gereicht hatte gelassen sehen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von kakashix):
und deshalb ist der leichte Unfall entstanden.
Nein, diese Unfall ist entstanden weil du nicht aufgepasst hast!

Zitat (von kakashix):
Ist das Formular, falls ich anzeigen sollte, gut?
Anzeige??? Weswegen???

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Anzeige??? Weswegen???


Anzeige der Verteidigungsbereitschaft.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Der Versicherung ordentlich Dampf im Kessel machen, dass deren Anwalt auch SIE vertritt. Verteidigungsbereitschaft muss angezeigt werden und zwar innerhalb der gesetzten Frist!! Zur Not müssen Sie das selber machen. Kleines Briefchen

Zitat:
An das Gericht
...

In Sachen x ./. y - Az. .....

zeige ich an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen werde.

Unterschrift


Ist nur eine Formalie, aber wenn die nicht eingehalten wird, dann kassieren Sie direkt schon mal einen Titel und diie Kläger könnten, auch wenn sie den Prozess gegen die Vers. verlieren würden, sich an Ihnen gütlich tun.

0x Hilfreiche Antwort

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