Hallo,
letzten Donnerstag ist meine Tochter in der Kita waerend der Mahlzeit am Gesicht durch anderes Maedchen aus der fremden
Kitagruppe gebissen worden. Sie hatte einen richtig grossen roten Fleck. Bis heute ist eine Narbe im Gesicht geblieben.
Bei der Kita wurde der Unfall in dem Verbandbuch eingetragen. Ich hoffe diese Narbe irgendwan zu verschinden,
wenn nicht werden einige Behandlungen am Gesicht meiner Tochter gebraucht. Bekommt meine TOchter
welches Schmerzensgeld oder Abfindung fuer den Unfall?
Wenn ja, bei wem soll ich deses Geld beantragen?
Viele Gruesse
Unfall - Kita
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo,
Ich denke bei dem Kindergarten.Zitat:Wenn ja, bei wem soll ich deses Geld beantragen?
Oder mal mit den Eltern Kontakt aufnehmen, vielleicht haben die ja eine Haftpflichtversicherung mit Kinderklausel.
Eigentlich sehe ich aber niemanden der haftet:
Das Kind sicher nicht (weil unter 7 Jahre alt).
Und ob man der Betreuung als Aufsichtsperson eine Pflichtverletzung nachweisen kann? Dazu müsste es imho mindestens ähnliche Vorfälle mit dem anderen Kind gegeben haben.
Grundsätzlich ist es ja erwünscht, dass die Kinder in der Kita zusammen spielen, und da bleiben solche Verletzungen halt manchmal nicht aus.
Stefan
ZitatEigentlich sehe ich aber niemanden der haftet: :
Ich auch nicht!
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Hallo,
Wenn du das zuverlässig verhindern willst, dann musst du die Kinder in Einzelhaft nehmen, und das ist ganz sicher nicht gewollt.Zitat:Also daß Kinder in der Kita oder Schule andere Kinder so beißen, daß dauerhafte Schäden (Narben) zurückbleiben, ist definitiv nicht gewünscht.
Vielmehr sollen die Kinder ausdrücklich etwas miteinander machen (soziale Entwicklung), und da bleibt es halt nicht aus, dass sich auch mal jemand verletzt (egal ob aus Versehen oder absichtlich).
Wir haben hier auch keinen gefährlichen Gegenstand (Messer, Schere), worauf ein Betreuer achten müsste, sondern eben nur das andere Kind.
Wie gesagt, wenn es Vorfälle gegeben hat, etwa dass sich die beiden Mädchen schon vorher gezankt haben, oder dass das andere Kind für sein Beißverhalten berüchtigt ist (ich erinnere mich da an einen Fußballspieler bei der WM 2014 ), dann sähe es anders aus; aber davon war bisher keine Rede.
Wenn es keine ähnlichen Vorfälle gegeben hat dann kann (oder wenigstens muss) der Betreuer nicht damit rechnen.Zitat:Nein. Wieso sollte es? So pauschal kann man das nun auch nicht sagen.
Was soll der denn groß machen? Es gibt wohl nicht mal aussagekräftige Zeugen.Zitat:da müsste sich ggf. ein Anwalt den konkreten Einzelfall anschauen
Hier zu einem Anwalt zu raten - der auch bezahlt werden will - ist nicht gerade seriös, die Erfolgschancen sind imho ziemlich gering.
Ich sehe sogar größere Chancen ausdrücklich ohne Anwalt, denn dann könnte man auf Kulanz hoffen (das sehe ich übrigens grundsätzlich so, ein Anwalt ist praktisch eine Kriegserklärung - ich hab' schon öfter erlebt, dass sich die Parteien dann kein Stück mehr aufeinander zu bewegen).
Stefan
Ich wurde im Jahr 1987 im Kindergarten von einem anderen Kind in die Wange gebissen. Das sah Wochenlang aus als würde es nicht mehr heilen. Heute sieht man nichts mehr davon. Beißen ist bei Kindern im Vorschulalter leider eine Art der Frustrationsbewältigung und kommt immer wieder mal vor. Das ist zwar ärgerlich aber nicht mehr. Wenn ein Kind häufiger beisst, dann kann die Kita Konsequenzen wie einen Ausschluss des Beißers erwirken. Zuerst zeitlich begrenzt in schwerwiegenden Fällen auch dauerhaft. Sollten sich Verhaltensauffälligkeiten häufen wird die Kita wohl auch das Jugendamt informieren. Mehr kann und muss die Kita nicht tun. Einmalige Beißunfälle sind nicht zu verhindern.
Klarer Fall für die gesetzliche Unfallversicherung (Schul/Kindergartenunfall)
Hallo,
Stimmt.Zitat:Klarer Fall für die gesetzliche Unfallversicherung (Schul/Kindergartenunfall)
Ich hatte nur an Schuld und Haftung gedacht, aber es gibt ja noch eine davon unabhängige Versicherung.
Stefan
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