Unfall - Kita

29. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
felunia
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall - Kita



Hallo,

letzten Donnerstag ist meine Tochter in der Kita waerend der Mahlzeit am Gesicht durch anderes Maedchen aus der fremden
Kitagruppe gebissen worden. Sie hatte einen richtig grossen roten Fleck. Bis heute ist eine Narbe im Gesicht geblieben.
Bei der Kita wurde der Unfall in dem Verbandbuch eingetragen. Ich hoffe diese Narbe irgendwan zu verschinden,
wenn nicht werden einige Behandlungen am Gesicht meiner Tochter gebraucht. Bekommt meine TOchter
welches Schmerzensgeld oder Abfindung fuer den Unfall?
Wenn ja, bei wem soll ich deses Geld beantragen?

Viele Gruesse

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn ja, bei wem soll ich deses Geld beantragen?
Ich denke bei dem Kindergarten.
Oder mal mit den Eltern Kontakt aufnehmen, vielleicht haben die ja eine Haftpflichtversicherung mit Kinderklausel.

Eigentlich sehe ich aber niemanden der haftet:
Das Kind sicher nicht (weil unter 7 Jahre alt).
Und ob man der Betreuung als Aufsichtsperson eine Pflichtverletzung nachweisen kann? Dazu müsste es imho mindestens ähnliche Vorfälle mit dem anderen Kind gegeben haben.

Grundsätzlich ist es ja erwünscht, dass die Kinder in der Kita zusammen spielen, und da bleiben solche Verletzungen halt manchmal nicht aus.

Stefan

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#2
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Eigentlich sehe ich aber niemanden der haftet:

Ich auch nicht!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also daß Kinder in der Kita oder Schule andere Kinder so beißen, daß dauerhafte Schäden (Narben) zurückbleiben, ist definitiv nicht gewünscht.
Wenn du das zuverlässig verhindern willst, dann musst du die Kinder in Einzelhaft nehmen, und das ist ganz sicher nicht gewollt.
Vielmehr sollen die Kinder ausdrücklich etwas miteinander machen (soziale Entwicklung), und da bleibt es halt nicht aus, dass sich auch mal jemand verletzt (egal ob aus Versehen oder absichtlich).
Wir haben hier auch keinen gefährlichen Gegenstand (Messer, Schere), worauf ein Betreuer achten müsste, sondern eben nur das andere Kind.

Wie gesagt, wenn es Vorfälle gegeben hat, etwa dass sich die beiden Mädchen schon vorher gezankt haben, oder dass das andere Kind für sein Beißverhalten berüchtigt ist (ich erinnere mich da an einen Fußballspieler bei der WM 2014 :grins: ), dann sähe es anders aus; aber davon war bisher keine Rede.

Zitat:
Nein. Wieso sollte es? So pauschal kann man das nun auch nicht sagen.
Wenn es keine ähnlichen Vorfälle gegeben hat dann kann (oder wenigstens muss) der Betreuer nicht damit rechnen.

Zitat:
da müsste sich ggf. ein Anwalt den konkreten Einzelfall anschauen
Was soll der denn groß machen? Es gibt wohl nicht mal aussagekräftige Zeugen.

Hier zu einem Anwalt zu raten - der auch bezahlt werden will - ist nicht gerade seriös, die Erfolgschancen sind imho ziemlich gering.
Ich sehe sogar größere Chancen ausdrücklich ohne Anwalt, denn dann könnte man auf Kulanz hoffen (das sehe ich übrigens grundsätzlich so, ein Anwalt ist praktisch eine Kriegserklärung - ich hab' schon öfter erlebt, dass sich die Parteien dann kein Stück mehr aufeinander zu bewegen).

Stefan

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#5
 Von 
diepaula
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich wurde im Jahr 1987 im Kindergarten von einem anderen Kind in die Wange gebissen. Das sah Wochenlang aus als würde es nicht mehr heilen. Heute sieht man nichts mehr davon. Beißen ist bei Kindern im Vorschulalter leider eine Art der Frustrationsbewältigung und kommt immer wieder mal vor. Das ist zwar ärgerlich aber nicht mehr. Wenn ein Kind häufiger beisst, dann kann die Kita Konsequenzen wie einen Ausschluss des Beißers erwirken. Zuerst zeitlich begrenzt in schwerwiegenden Fällen auch dauerhaft. Sollten sich Verhaltensauffälligkeiten häufen wird die Kita wohl auch das Jugendamt informieren. Mehr kann und muss die Kita nicht tun. Einmalige Beißunfälle sind nicht zu verhindern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16548 Beiträge, 9315x hilfreich)

Klarer Fall für die gesetzliche Unfallversicherung (Schul/Kindergartenunfall)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Klarer Fall für die gesetzliche Unfallversicherung (Schul/Kindergartenunfall)
Stimmt.

Ich hatte nur an Schuld und Haftung gedacht, aber es gibt ja noch eine davon unabhängige Versicherung.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

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