Unfall Fahrrad-Auto

12. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall Fahrrad-Auto

Hallo,

gestern war ich mit meinem Fahrrad auf dem Rückweg von meiner Arbeit.
Ich fuhr auf die linke Radweg.

Neben ein Supermarkt Parkplatz Ausgang stand ein Wagen, die gehaltet war. Die war noch nicht über dem Radweg gefahren, also wollte ich weiter fahren. Aber dann hat die Fahrerin mich nicht gesehen, und ist doch gefahren. Ich bin dann gestürzt, und statt stehen zu bleiben, ist die Fahrerin einfach weiter gefahren, über mich und mein Fahrrad, und erst nach 10m hat sie ihr Auto auf dem Laufweg geparkt.

Sie hat mir 5 euro angeboten "um meine Jacke wieder nähen zu können", und glaubte die Sache wäre dann erledigt, aber das fand ich total unverschämt, und als ich ihr gebetet habe, ihre mir ihre Personalien zu geben, hat sie sich geweigert, und gesagt, ich hätte keine Zeugen, und dann habe ich die Polizei angerufen.

Die Polizei ist gekommen, und zwei Zeugen haben sich gemeldet und eine Aussage gemacht.

Aber jetzt weiss ich nicht, was ist am bestens, soll ich eine Strafanzeige machen oder nicht.

Ich habe mein Arm und Schulter am Abend im Krankenhaus röntgenlasse, und zum Glück ist nichts gebrochen.

Was mein Fahrrad angeht, weiss ich noch nicht, da ich weiss nicht was ich machen soll, bzw was zählt als "dass ist nur ein bisschen verbogen, dafür kriegst du nichts" oder als Reparatur.

Verzeihen Sie bitte mein nicht perfektes Deutsch, da ich kein Deutscher bin.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Sofern der Radweg nicht auch für Deine Richtung freigegeben war wird es wohl auf eine Teilung der Schuld hinauslaufen.

Ich würde den Unfall meiner Privathaftpflichtversicherung, sofern eine besteht, melden und gleichzeitig meine Ansprüche bei der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung geltend machen. Diese erfährt man beim Zentralruf der Autoversicherer.

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#2
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Richtig, und einen Kostenvoranschlag von einem Radgeschäft für die Reparatur holen. Falls eine Reparatur erfolgt, kann man im übrigen auch Nutzungsausfall für jeden Tag geltend machen (5 EUR pro Tag).

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Eine Strafanzeige wird von der Polizei übrigens automatisch gestellt, wenn sie gerufen wurde und eine Straftat (z.B. fahrlässige Körperverletzung) vorliegt. Die Strafanzeige hilft Dir überhaupt nicht. Schadenersatz erhälst Du deswegen nicht.
Dafür musst Du Dich an die Haftpflichtversicherung der Autofahrerin wenden, wie schon die vorherigen Antworten deutlich gemacht haben.

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#4
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die Strafanzeige ist nicht automatisch, so habe ich verstanden vom Polizei.

Sie haben mir gesagt, wenn ich nicht eine Strafanzeige mache, wird der Staatsanwalt es einfach so machen. ohne zu Gericht zu kommen, aber ich kann eine Strafanzeige fragen wenn ich will, und dann kann es nicht so einfach erledigt werden. Und meine Frage ist eher, was wäre unterschiedlich, und ich frage mich ob ich dass fragen soll oder nicht, was ist am bestens für mich.

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, habe gerade heute ein Brief von der Versicherung der Autofahrerin bekommen, aber mit ihrer Angebot bin ich nicht einverstanden.

Meine Frage ist, wenn ich eine Strafantrag mache und mir ein Anwalt aussuche, wer muss ihm bezahlen ? Ich oder die Versicherung der Fahrerin ?

Und wieviel würde ein Anwalt ungefähr kosten ? Ich schätze die Kosten eines Anwalts wären schon höher als was sie mir angeboten haben, also wenn sie ihm zahlen müssen, wäre es doch vernünftiger mich direkt ein höheres Angebot zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
und mir ein Anwalt aussuche, wer muss ihm bezahlen ?
Je nachdem, wer am Ende wieviel Schuld hat. Bei einer Teilung von beispielsweise 50% musst du auch die Hälfte deiner Anwaltkosten bezahlen.

quote:
Und wieviel würde ein Anwalt ungefähr kosten ?
Das hängt von der Schadenssumme ab (und die kann ich mit den genannten Fakten nicht einschätzen).

quote:
Ich schätze die Kosten eines Anwalts wären schon höher als was sie mir angeboten haben, also wenn sie ihm zahlen müssen, wäre es doch vernünftiger mich direkt ein höheres Angebot zu machen.
Das Argument kann man auch umdrehen: Du wirst vielleicht mit anwaltlicher Hilfe weniger herausholen, als dich der Anwalt kostet.
Anwälte und Gerichtsverfahren sind immer für eine Seite unwirtschaftlich, manchmal sogar für beide Seiten.

MfG Stefan

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#8
 Von 
Vedammi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber auch wenn die Kosten abhängig der Schadenssumme sind, hat ein Anwalt wahrscheinlich Mindestkosten. Die würde ich gern wissen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13709 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo nochmal,

schau mal auf diese Seite: Link.

MfG Stefan


-- Editiert am 24.04.2009 14:04

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