Unfall 2 Reifen abgefahren, Vers zahlt nicht

23. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
StarAndi1987
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)
Unfall 2 Reifen abgefahren, Vers zahlt nicht

Hi

hatte im dezember bei heftigem schneefall einen unfall
bin auf der autobahn ins schleudern gekommen
und in einen ausfahrtsboiler reingerast
die polizei stelle fest das 2 reifen abgefahren waren.
heute bekam ich nen brief von der versicherung das
ich 5000€ für den schaden zahlen muss
da ich mit abgefahrenen reifen nicht auto
fahren darf(oder so ähnlich)

was kann man dagegege machen?
muss ich jetzt echt 5000 euro zahlen,
das wäre ja heftig
soviel geld hab ich nicht

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
nun ja, du kannst natürlich einen Anwalt aufsuchen, der den Schaden möglichst gering hält!
Letztlich wirst du jedoch feststellen müssen, das deine Versicherung nicht für den Schaden aufkommen muss, da dein Fahrzeug in keinem verkehrsfähigem Zustand war!
Ohne Anwalt wird die Versicherung auf jedem Fall - und das mit Recht - auf die Erstattung bestehen!

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119637 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
was kann man dagegege machen?

Anwalt beauftragen und hoffen, das er noch etwas für dich herausholt.



quote:
muss ich jetzt echt 5000 euro zahlen,
das wäre ja heftig

Gegenfrage: warum soll die Gemeinschaft der Versicherten Beitragszahler komplett dafür aufkommen, wenn du vorsätzlich mit so einer Schrottschüssel durch die Gegend fährst?
Und auch noch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer geährdest ...



Ich hoffe mal, du bist nicht mehr in der Probezeit?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.04.2019 18:17:55
Status:
Schüler
(379 Beiträge, 168x hilfreich)


zunächst scheint es mir, als ob der Versicherer seinen Regress auf denjenigen begrenzt, der im Falle der Kfz-Haftpflichtversicherung Gültigkeit hat. Das müsste er nicht, da er in dem vorliegenden Fall auch die völlige Leistungsfreiheit (ohne Begrenzung) feststellen könnte.

So heißt es in den aktuellen AKB 2008 (Abschn. E Abs. 6 Nr. 1):


Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.


Gerät man mit abgefahrenen Reifen auf der schneebedeckten Autobahn ins Schleudern, so würde ich von hohem bis völligem Verschulden ausgehen. Sollten gleichzeitig noch Sommerreifen gefahren worden sein, würde ich auf eine vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers plädieren. Eine Klage hätte in meinen Augen nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn sich nachweisen ließe, dass zwischen den abgefahrenen Reifen und dem Unfall kein kausaler Zusammenhang bestehen würde. Tatsächlich sieht es hier aber so aus, als trügen die abgefahrenen Reifen sowie eine ggf. überhöhte Geschwindigkeit die alleinige Schuld an dem Schadenfall.

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"Herzliche Grüße,
TachelesNow"

-- Editiert TachelesNow am 09.10.2011 15:45

1x Hilfreiche Antwort

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