Unfall, muss Versicherung alles zahlen?

17. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Fäller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unfall, muss Versicherung alles zahlen?

Guten Abend,

kurze Schilderung der Sachlage: Meine Tochter hatte letzte Woche Dienstag Abends einen Unfall auf einer Kreuzung. Um nicht den kompletten Unfallhergang zu schildern kurz gesagt; sie ist nicht schuld und auch der Unfallbericht der Polizei besagt zu 100% dass der Unfallverursacher schuldig ist. Meine Tochter fuhr einen weißen Golf 6 mit einem 1,4 Liter Benzinmotor der nun ein wirtschaftlicher Totalschaden ist. Reparaturkosten wären 13.xxx,xx€ (dreizehntausend). Wir haben in dem Autohaus in dem das Auto damals gekauft wurde (VW-Niederlassung), die Beauftragung des Gutachtens usw. durchgeführt und das Autohaus hat auch einen Anwalt für uns eingeschaltet. Ich habe, auf Grund von zeitlichem Berufsdruck, diesen Vorschlag sofort akzeptiert. Meine Tochter hat seit Mittwoch einen Leihwagen, den eine im Autohaus ansässige Leihwagenfirma vermietet hat. Erst am Montag haben wir dann nach einem neuen Auto geguckt, da ich wie erwähnt, aus beruflichen Gründen vorher keine Zeit gefunden habe und das Gutachten des Autos erst am Freitag ankam. Das neue Auto ist diesen Freitag fertig und kann dann von meiner Tochter abgeholt werden. Kostenpunkt ca. 14.xxx,xx€ (vierzehntausend). Die Zahlen nenne ich nur aus folgendem Grund: Ich habe mir die ganze Sache (leider ohne mich vorher zu informieren) wie folgt ausgerechnet. Für 3.800€ hat uns das Autohaus den Unfallwagen abgekauft. Die haben wir also schonmal. Dann dachte ich, dass ich den Restwert des Autos (was er vor dem Unfall wert war) evtl. laut Schwackeliste o.ä. von der gegnerischen Versicherung bekomme. Das sind ca. 6.000€. Den Rest hätte ich selber gezahlt.
Nun habe ich heute, da der ach so tolle Anwalt nach jeder E-Mail per Post antwortet, in der Kanzlei angerufen und hörte auf meine Frage, ob es nun wirklich so ist, dass die gegnerische Versicherung den Wert des Autos vor dem Unfall zahlen muss, die Antwort: "Ich werde mich darüber informieren und kann Ihnen dazu nichts sagen." Alles klar dachte ich mir, und habe aufgelegt da ich in ein Meeting musste...
Nun meine Frage an´s Forum: Muss die gegnerische Versicherung den damaligen Wert des Autos (also den Wert vor dem Unfall) zahlen? Und: Muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten des Leihwagens bezahlen? In einem Brief unseres Anwaltes steht "Bitte beachten Sie, dass sie spätestens drei Tage nach Gutachten den Reparaturauftrag tätigen müssen, damit die Ihnen entstandenen Kosten für einen Leihwagen übernommen werden können". So, nun konnte eben wegen dem Totalschaden nicht repariert werden und man sich ja binnen drei Tagen kein neues Auto kaufen... Also müssen die Leihwagenkosten übernommen werden, oder?

Vielleicht kann mir jemand ein wenig Ordnung in das Ganze bringen, ich bin total verwirrt und habe ein wenig Schiss, dass ich nun auf 6.000€ und den Leihwagenkosten (800€ für eine Woche) sitzen bleibe...

Um Antwort wäre ich dankbar.

Grüße aus SH

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.autounfall-rechtsanwalt.de/autounfall-hilfe/4-mietwagen.pdf

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Bei 800 € die Woche habe ich so meine Zweifel, dass die übernommen werden... was wurde denn da gemietet?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
sie ist nicht schuld und auch der Unfallbericht der Polizei besagt zu 100% dass der Unfallverursacher schuldig ist
Es ist abernicht so, dass die Polizei die Schuldfrage klärt, zur Not machen das Gerichte, da kann schonmal auch anders gewertet werden...

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zur Summe (abseits des Mietwagens) die erstattet werden "müsste".

Restwert des Fahrzeugs vor dem Unfallzeitpunkt (nicht die Reparaturkosten!), abzüglich der Summe die das Autohaus Ihnen bereits gezahlt hat.
In Zahlen:

Wert* des Fahrzeugs vor dem Unfall: 8000 €
Verkaufserlös für Unfallwagen: 3800 €
Rest den Versicherung zahlen müsste: 4200 €
* = fiktive Zahl

Die Erstattung der MwSt. aus der Summe oben, erfolgt erst nach Kauf des Ersatzwagens.


Mit dem Anwalt des Autohauses haben Sie anscheinend einen Griff in Klo getätigt.....


-- Editiert von spatenklopper am 18.02.2016 13:12

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#5
 Von 
Fäller
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag,

zunächst danke ich Ihnen für die raschen Antworten. Das mit der Polizei und der Schuld habe ich falsch ausgedrückt, dafür entschuldige ich mich. Unser Anwalt schrieb uns nämlich am Freitag, dass die gegnerische Versicherung telefonisch zu 100% zugesagt hat, dass sie die aufkommenden Kosten übernimmt. Von der gegnerischen Versicherung (A....A, dazwischen ein X) haben wir auch einen Brief bekommen, mit dem Inhalt "Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns, damit wir ihre Fragen klären können." Den Brief habe ich dann unserem Anwalt geschickt. Wie kann ich den Satz verstehen, dass das gegebenenfalls ein Gericht entscheidet ob die Schuld zu 100% beim Unfallverursacher liegt? Die Unfallverursacherin hat die Schuld der Polizei vor Ort zugegeben und meine Tochter hat Zeugen die hinter ihr gefahren sind, dass sie eine grüne Ampel hatte. Ich verstehe nicht ganz was dem Gericht da nicht eindeutig erscheinen soll... Wird da dann einfach etwas hinzugedichtet?

Zur Automietung: Es ist ein 1.4 Liter TSI Golf mit Automatik, Navi, Xenon, usw. also einer Vollausstattung, darum dachte ich ist der Preis als "Unfallmietwagen" schon berechtigt, und aus einem vorherigen Unfall bei denen ich Unfallopfer war kannte ich das nicht anders, nur der Wagen da wegen Reparatur des Unfallschadens nur drei Tage gemietet...
Aus dem Link der hier online gestellt wurde (besten Dank dafür) habe ich nun wenigstens ein gutes Gewissen, jedoch noch eine Frage: Es ist also egal, wann Auslieferung des Autos ist? Der Termin wurde heute nämlich auf Montag verschoben...

Um Beantwortung wäre ich sehr dankbar.

Grüße aus SH

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#6
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1045x hilfreich)

Zitat:
Zur Automietung: Es ist ein 1.4 Liter TSI Golf mit Automatik, Navi, Xenon, usw. also einer Vollausstattung, darum dachte ich ist der Preis als "Unfallmietwagen" schon berechtigt


? Ein Golf ist CMLR, der kostet bei einem großen orangen Anbieter unter 250 EUR/Woche. Für 800 EUR kriegst du da XDAR (7er BMW, S-Klasse, A8) und hast noch 100 EUR Benzingeld über.

-- Editiert von TheSilence am 18.02.2016 16:50

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Also noch mal zum Verständnis:

Sie haben 3800€ für das Auto bekommen. Restwert vor Unfall war 6000€. Dann erhalten Sie von der Versicherung des Gegners noch 2200€.

Sie zahlen also 8000€ selbst für das neue Auto.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Hast Du diese Rechnung schon bezahlt? Falls nein, dann würde ich dem Autohaus klar machen, dass Du nur den Maximalbetrag nach Schwacke Mietpreisspiegel bezahlst. Das ist das, was Gerichte zubilligen und da das Autohaus wusste, dass es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, hätte es das nach §242 BGB bei der Auswahl des Fahrzeuges berücksichtigen müssen.

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