Unerlaubte Veröffentlichung von Fotos

28. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Auswalt
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Unerlaubte Veröffentlichung von Fotos

Hallo,


ich würde gerne einmal wissen, was man machen könnte.

Zum Beispiel: Irgendein Feind oder Rivalle, Mitstreiter etc. veröffentlicht ein peinliches Fotos z. B. aus der Kindheit oder sonstwas z.B wo der Gangsterrapper 50 Cent mit einer Barbie spielt etc.

Was könnte man da machen, könnte man diese Person verklagen oder sonstwas.

Ein peinliches Fotos vom Rapper Bushido wurde vor Kurzem erst wieder von der Bild veröffentlicht, wo er betrunken eine Strumpfhose trägt.

Was kann man am Bestem gegen sowas unternehmen, oder am Besten, es gibt ja fast von jeder Person irgendeinen Schwachsinn, was keiner sehen sollte. Aber irgendein eine Person hat dann doch noch ein peinliches Fotos wo man z. B. betrunken war oder sonstwas.

Oder eventuell sogar diskriminierende Fake Bilder.


Hoffe jemand kann mir weiterhelfen.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuBiPe
Status:
Lehrling
(1091 Beiträge, 564x hilfreich)

Lassen wir Urheberrechtliches mal außen vor und konzentrieren uns auf das Persönlichkeitsrecht, was dir ja am wichtigsten zu sein scheint.

Des weiteren gehe ich davon aus, du beziehst dich ausschließlich auf Promis, für die das "Recht am eigenen Bild" effektiv eingeschränkt ist.

Es gibt drei verschiedene Szenarien, die du ansprichst:

1. Ein lediglich "sozialumfeldlich peinliches" Foto (ein tougher Gangsta-Rapper hilft Omi über die Straße oder schüttelt einem Polizisten die Hand).
Da sehe ich keine Handhabe.

2. Ein generell peinliches Foto (Topmodel in Schlabbershirt, Schlagersänger beim Hitlergruß, nackte Sängerin am FKK-Strand).
Hier kommt es auf den Einzelfall an, meine drei Beispiele zeigen schon (von "eher problemlos" bis "geht gar nicht"), wie da abgewogen werden muß zwischen Recht auf Privatsphäre und dem Recht der Öffentlichkeit auf Information (z.B. ob Schlagerstar Tim Bumsnase heimlich NPD-Mitglied ist und in Hakenkreuzbettwäsche schläft).

3. Ein gefaketes Foto.
Da dürfte eine Handhabe gegeben sein, da es sich unabhängig von allem anderen auch um eine Beleidigung handeln dürfte.

-- Editiert JuBiPe am 29.07.2013 13:07

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