Unentgeltliche Tätigkeiten für Kleingewerbe

17. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
NoxiusFly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unentgeltliche Tätigkeiten für Kleingewerbe

Guten Abend,

es geht mir um folgendes:

Ich bin gelernter Fachinformatiker und jetzt als Elektroniker tätig. Nun würde ich gerne noch nebenbei unentgeltlich also ehrenamtlich für (momentan ein) Geschäft Software (wie zum Beispiel eine Kundenverwaltung) entwickeln. Mir geht es hierbei wirklich nicht um Gewinn, sondern einfach nur darum, den Geschäften zu helfen und meine Freizeit sinnvoll zu nutzen. Sodass andere davon profitieren können. Von meinen primären Arbeitgebern her wäre alles okay. Hier spricht nichts dagegen (bezüglich Konkurrenz usw.)

Nun die Frage an euch:
1. Kann ich das einfach so machen? Ich habe ja keinerlei Einkünfte hierbei und muss dementsprechend auch nichts abführen/melden o.ä. Ist meine Denkweise richtig?
2. Wenn dem so ist, wie könnte ich diesbezüglich einen Vertrag oder etwas in der Art gestalten, sodass ich auch bei Unternehmensprüfungen seitens meiner "Kunden" nicht ins Kreuzfeuer gelange? Denn eine solche Software kostet ja komerziell doch schon einiges und dann ist es natürlich sehr ungewöhnlich, dass ein Unternehmen diese von Jemandem umsonst bekommt.

Ich hoffe ihr könnt mich verstehen und mir dementsprechend weiterhelfen. Dafür vielen Dank schonmal.

Viele Grüße
NoxiusFly

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Was immer dich dazu bewegt, eine Leistung ohne Gegenleistung zu erbringen ...
1. Natürlich darfst du das machen - ob du es kannst, musst du selbst wissen ;) Ernsthaft: Steuern musst du - wie du selbst schon gesehen hast - auch nur dann abführen, wenn du Einnahmen hast. Aber Vorsicht: Bekommst du irgendwelche Gegenleistungen, die in Geld messbar sind (etwa freies Essen, kostenlose Waren o.ä.) kann das - je nach Umfang - durchaus als Gegenleistung gesehen werden.

2. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum wird bei einer Steuerprüfung nicht zuerst danach geschaut, was denn im Geschäft so herumsteht und welche Software auf den Computern ist. Zuerst werden die Belege gesichtet, und solange du keine Rechnungen schreibst und keine Überweisungen oder Barauszahlungen (oder eben Sachzuwendungen) erhältst, wird es das Finanzamt nicht kümmern.

3. Falls du jedoch bereits ein Nebengewerbe betreibst, musst du aufpassen. Hier könnte das FA dir nämlich einen Teil der Betriebsausgaben streichen mit der Begründung, dass man für unentgeltliche Leistungen auch keinen Aufwand geltend machen darf.

4. Einen Vertrag würde ich im Bereich des Urheberrechts abschließen. Man überlässt dann das Nutzungsrecht an der erstellten Software unentgeltlich dem jeweiligen Verwender für eine gewisse Zeit oder auf Dauer. Das sichert auch den Verwender ab, falls du - was niemand wünscht - etwa mit einer Straßenbahn in Konflikt kommst und verlierst.

-- Editiert von so475670-44 am 17.10.2017 21:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
NoxiusFly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wow Super,

vielen herzlichen Dank für die superschnelle, tolle und sehr hilfreiche Antwort.

Das hört sich doch alles schon mal ganz in Ordnung an. Okay, das mit den Gegenleistungen werde ich tunlichst vermeiden!

Zum Thema Leistung ohne Gegenleistung:
Ich programmiere nun mal leidenschaftlich gerne und hab mir dann eben bisher selbst Aufgaben ausgedacht und diese dann nach erfolgreichem Abschluss in den Akten verrotten lassen. Wenn ich aber sehe, dass meine Arbeit gerne angenommen, benutzt und sogar gebraucht wird. Dann ist das einfach Toll für mich und da ich ja bisher auch keine Gegenleistung für mein Hobby bekommen habe, erwarte ich jetzt wo ich noch mehr Spaß daran habe eben auch keine solche! Außerdem scheint mir das mit der Einkommenversteuerung viel zu kompliziert und zweitens möchte ich mich auch nicht vertraglich binden, was ich ja mit einem Kaufvertrag tun würde (siehe letzter Absatz).

Den Vertrag hätte ich auch schon deshalb gern, da ich ja keine Gewährleistungen geben kann/möchte. Wenn mal etwas nicht funktioniert, kann ich auch nicht einfach von meiner Arbeit weg. Genauso wenn ich irgendwann mal keine Lust mehr auf den Support-Aufwand habe, möchte ich hier keine Bindung haben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
so475670-44
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 196x hilfreich)

Schön, dass du so begeistert vom Programmieren bist :) Vielleicht fragst du mal bei einem kleinen gemeinnützigen Verein an, ob die deine unentgeltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen, die können dir dann evtl. sogar eine Spendenquittung mit dem umständlichen Vermerk "wegen Verzicht auf die Erstattung von Aufwendungen" dafür geben,und das mindert deine Einkommensteuer im Hauptjob.

Wegen Gewährleistung: Die brauchst du nicht zu bedenken, denn Gewähr leisten muss man nur, wenn man Geld für eine Leistung genommen hat - da schützt das Gesetz mal die Idealisten. Für das "Schenken einer Leistung", so die juristische Betrachtung, gibt es aber keine Gewährleistung, ebenso wenig, als wenn man einem Freund eine Flasche Wein schenkt, die ihm nicht schmeckt. Geschenkter Gaul und Maul und so ...

Ist allerdings kein Freibrief: Bei grober Fahrlässigkeit haftet man dann trotzdem, wenn z.B. das Programm sämtliche Passwörter des Kunden zerschießt oder alle Festplatten vollmüllt. Da also Achtung und immer sauber bleiben!


-- Editiert von so475670-44 am 17.10.2017 22:25

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