Hallo ihr Lieben!
Eine Frage, ist es möglich gegen die Anrechnung eines KU für ein uneheliches Kind vorzugehen ?
Ex-Mann zieht von seinem Einkommen , den KU für ein uneheliches Kind ab und will damit seinen Anteil an dem Unterhalt für unser volljähriges eheliches Kind schmälern.
Er würde trotz höherem Einkommen dann für beide Kinder zusammen weniger zahlen als ich für unser gemeinsames Kind alleine.
(So zumindest das Rechnemodell seines Anwaltes).
Ich habe im Internet folgende Aussage gefunden:
"Die Barunterhaltspflichten gegenüber minderjährigen Kindern sind auch vorweg abzuziehen. Hiervon kann im Einzelfall abgesehen werden, wenn der Vorwegabzug zu einem unbilligen Ergebnis führt wie z.B. bei der Berücksichtigung nicht gemeinsamer minderjähriger Kinder."
PS. Er würde selbst wenn er für unsere gemeinsame Tochter mehr zahlen müsste als ich + seinem KU an das uneheliche Kind, nicht an seinem Selbstbehalt von 1000 Euro kratzen.
Viele Grüsse
Rena
-- Editiert von Besorgte am 06.01.2005 19:52:04
-- Editiert von Besorgte am 06.01.2005 19:55:37
Uneheliches Kind minderjährig/eheliches volljährig
6. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2005 | 19:49
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
Uneheliches Kind minderjährig/eheliches volljährig
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#1
Antwort vom 6. Januar 2005 | 20:29
Von
Status: Praktikant (735 Beiträge, 50x hilfreich)
Hallo,
zunächst einmal sind uneheliche Kinder den ehelichen gleichgestellt. Wäre ja auch noch schöner, wenn eheliche Kinder gleicher sind als gleich. Stichwort: Kindschaftsreform
Aber: Deine Tochter ist volljährig. Damit ist sie gegenüber dem minderjährigen Kind zunächst nachrangig, da sie sich als Volljährige vorrangig um ihren eigenen Unterhalt zu kümmern hat. Der Unterhalt des minderjährigen Kindes ist daher tatsächlich erst einmal vorweg abziehen.
Was macht Deine Tochter denn? Schule, Erstausbildung o.ä.
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