Unechte Nachmieterklausel im befristeten Mietvertrag (Nachmieter/Untermiete)

1. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Etta
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unechte Nachmieterklausel im befristeten Mietvertrag (Nachmieter/Untermiete)

Ich habe im Jahr 2000, d. h. unter altem Mietrecht, einen befristeten Mietvertrag mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen, der sich seit Mietbeginn stillschweigend verlängert hat, obwohl laut Vertrag eine Verlängerung der Schriftform bedarf.
Der Mietvertrag enthält eine so genannte "unechte Nachmieterklausel", die mir als Mieter die Möglichkeit einräumt einen Nachmieter per Nachtrag zum Mietvertrag in das Mietverhältnis aufzunehmen.
Nun möchte ich vorzeitig und sehr kurzfristig aus der Wohnung ausziehen, bin mir aber nicht sicher, ob die Nachmieterklausel auch für das stillschweigend fortgesetzte Mietverhältnis gilt oder nur für die mindestens auf ein Jahr befristete Mietdauer.
Meine Fragen:
Sollte ich die Nachmieterklausel in Anspruch nehmen oder aber lieber den Vermieter um die Erlaubnis zum Untervermieten bitten?
Ist es wahrscheinlicher, dass der Vermieter einen solventen und tragbaren Nachmieter oder einen ebensolchen Untermieter ablehnt?
Bestehen im Falle der Ablehnung eines solventen Nach- oder Untermieters Verpflichtungen meinerseits zur weiteren Vertragserfüllung (Miete und Nebenkosten)?
Muss ich bei Weigerung des Vermieters, einen Nachmieter oder Untermieter zu akzeptieren, eine fristgerechte Kündigung einreichen, auch wenn der Abschnitt mit den gesetzlichen Kündigungsfristen im Mietvertrag aufgrund der Befristung gestrichen wurde?

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