Undichtes Dach, wer zahlt folgeschäden.

4. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)
Undichtes Dach, wer zahlt folgeschäden.

Hallo erstmal und Frohes Neues,

zu meinem Problem. Im Dezember habe ich gesehen das im Kinderzimmer meines Sohnes Wasser hinter der Tapette runterläuft.
Wir wohnen im Dachgeschoß, also erstmal schnell die Wohnbaugesellschaft angerufen die mir dann eine Nummer vom Dachdecker gaben. 2 Tage Später kamen die auch und meinten was von Dachpfannen oder Schweißbahnen die nicht mehr richtig kleben (Über dem Zimmer meines Sohnes ist ein Flachdach), und sie müssen dann schauen was gemacht wird, die geben das an die Gewobau weiter. So, dann hat es auch nicht mehr wirklich viel geregnet, doch als wir jetzt am 03.01. nach Hause kamen nach unserem Weihnachtskurztrip, kam mein Sohn aufgeregt zu uns und meinte das seine Wand komisch aussieht.



Im bereich von 30 cm läuft es wieder Munter runter. Diesmal bis auf den Teppich. Heuet morgen wieder angerufen und morgen kommt der Dachdecker wieder.

Bei der Frage wer für den Schaden aufkommt, wurde mir gesagt das ich da selber drauf sitzen bleibe. Wenn wir keine Hausratversicherung haben ist das eben Pech.

Kurz und knapp......echt jetzt.

Ich hoffe ihr könnt mir ein bisschen helfen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)

Auf jeden Fall würde ich jetzt unverzüglich schriftlich und nachweisbar eine Mängelanzeige verfassen. Am besten das ganze von einem neutralen Zeugen durchlesen und in den Briefkasten des Vermieters stecken lassen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil sich Telefongespräche schlecht beweisen lassen und der Mieter zur Mängelanzeige verpflichtet ist. Schlechtestenfalls ist der Mieter ohne beweisbare Mängelanzeige für die Folgeschäden haftbar.

Im Schreiben sollte man auch eine Mietminderung nach § 536 BGB ankündigen und eine unverzügliche Mängelbeseitigung inclusive Trockenlegung der Wand fordern. Möglicherweise müssen dafür Bautrockner im Kinderzimmer aufgestellt werden. Andernfalls blüht da nämlich bald der Schimmel und das ist dann gar nicht mehr lustig.

Zur Haftungsfrage: Es gab offenbar bereits eine Mängelanzeige durch euch im Dezember. Der Dachdecker, sofern ihr die Firma kennt, kann da wohl als Zeuge dienen. Wenn der Vermieter trotz der Mängelanzeige nicht ausreichend schnell reagiert hat, so wird er wohl für alle Folgeschäden haften müssen (zumindest in der Theorie). Auch sorgt erstmal dafür, dass jetzt das Problem beseitigt wird. Bisher ist es nur ein nasser Teppich und eine nasse Tapete. Das ist Kleinkram im Vergleich zu den Kosten, die da noch kommen können, wenn erstmal Schimmel um sich greift.

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#2
 Von 
Marco84N-R-W
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die Hilfe.

Habe mir gerade vorsorglich mal ein Termin beim Anwalt geholt, am Telefon meinte er aber das die Wohnbaugesellschaft dafür aufkommen muss.

Schreiben werde ich aber gleich noch vorbereiten, Bilder sind genug gemacht.

Habe bis jetzt 3 Nasse Handtücher vom Boden aufgenommen, das Jahr fängt klasse an.

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