Und wieder eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian: „Kontor Top Of The Clubs Vol. 58"

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Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wird gegen Filesharing von 36 Musiktiteln aus Sampler vorgegangen

1. Von wem und vor allem was wird abgemahnt?

Abgemahnt wird mal wieder von dem Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Diesmal geht es um eine Abmahnung im Namen der DigiRights Administration GmbH, genauer gesegt um 36 Titel aus dem Sampler "Kontor Top Of The Clubs Vol. 58".

Mit der Abmahnung werden Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüchen wegen behaupteten Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Was wird verlangt?

Der Empfänger der Abmahnung wird unter anderem aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 4800.- € zu zahlen. Diesen extrem hohen Betrag möchte der Rechtsanwalt Daniel Sebastian damit rechtfertigen, dass angeblich eine Vielzahl von Titeln abgemahnt werden.

3. Ich habe eine Abmahnung erhalten, was soll ich machen?

Bitte bewahren Sie Ruhe.

Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung und zahlen Sie auch nicht den geforderten Betrag in Höhe von 4800 €.

4. Fristen beachten!

Zunächst müsste geprüft werden, ob in Ihrem Fall überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Sollte dieses nämlich nicht der Fall sein, bräuchten Sie theoretisch gar nicht zu reagieren.

Sofern eine Prüfung allerdings ergeben sollte, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt oder zumindest nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, wäre meiner Empfehlung nach unbedingt innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung hat den Vorteil, dass Sie die Risiken eines teuren und aufwändigen Gerichtsverfahrens ausschließen oder zumindest erheblich reduzieren können und gleichzeitig kein Schuldanerkenntnis abgeben.

5. 1 x 1 bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung links liegen lassen!

3. Unbedingt Fristen beachten!

4. Vor Fristablauf anwaltliche Unterstützung einholen.

Auch Ihnen helfe ich sehr gerne mit meiner langjährigen Erfahrungen aus dem Bereich der Abwehr von Abmahnungen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie mich gerne für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Hierzu können Sie mir auch gerne vorab die Abmahnung per E-Mail oder Fax zukommen lassen, damit ich mich vorbereiten kann

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Oberstes Ziel ist es für mich, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen müssen. Dieses lässt sich in den meisten Fällen auch erreichen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
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0471/4839988-0
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