Unberechtigter Inkassoauftrag nach Rückbuchung einer Lastschrift vor 3 Jahren!

17. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
AndreasU
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)
Unberechtigter Inkassoauftrag nach Rückbuchung einer Lastschrift vor 3 Jahren!

Hallo,

am 03.04.2012 hat die Firma Skrill (zu diesem Zeitpunkt hieß sie noch Moneybookers) von meinem Konto einen Betrag von 17,25 € mit dem Verwendungszweck "Skype Communications" abgebucht. Da mir diese Firma völlig unbekannt war und ich auch nie eine kostenpflichtige Funktion von Skype nutze haben ich dieser Buchung bei meiner Bank widersprochen und das Geld zurückbekommen. Leider bin daraufhin nicht aktiv geworden, was wie ich jetzt weiß, ein Fehler war da jemand im Internet wohl meine Kontodaten gestohlen hat. Bis zum Brief (16.Juli bekam ich ihn) der Inkassofirma Hanseatische Inkasso Treuhand GmbH gestern habe ich davon auch nicht mehr gehört. Darin stellen sie Forderungen über 43,29 und drohen mir mit einem Gerichtsverfahren.

Hat jemand mit so etwas Erfahrung und kann mir sagen wie ich mich verhalten soll? Ich bin keineswegs gewillt diese dreiste Forderung zu erfüllen!

Danke im voraus für Antworten und Tipps.

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19 Antworten
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#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe nie Leistungen Ihres Auftraggebers in Anspruch genommen, daher wurde der Betrag zurückgebucht. Ich untersage Ihnen die Einmeldung der Forderung an Auskunfteien sowie die persönliche oder telefonische Kontaktaufnahme. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Sollten Sie mich mit Ihren unberechtigten Forderungen zu sehr nerven, so werde ich eine negative Feststellungsklage einreichen.
Mit freundlichen Grüßen"

Das per Einwurfeinschreiben und/oder Fax an das Inkasso. Alles was danach von denen oder einem Anwalt kommt ignorieren und abheften. Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid (gelber Brief), diesem binnen 14 Tagen widersprechen (ein Kreuz auf dem beigefügten Formular) und per Einwurfeinschreiben zurück ans Gericht. Danach wieder alles ignorieren, außer es kommt tatsächlich zu einer Klage (Brief vom Gericht)... das halte ich aber für ausgeschlossen.

-- Editiert von JogyB am 17.07.2015 22:21

12x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Leider bin daraufhin nicht aktiv geworden,

Wieso sollte das ein Fehler gewesen sein? Es gibt keinen Zwang, eine Strafanzeige zu erstatten, auch wenn das manchmal die Argumentation leichter macht.

Rest hat JogyB geschrieben, schließe mich dem an :-)

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AndreasU
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank JogyB, ich hab die Formulierung mit der Ergänzung das ich von der Firma Skrill bzw. Moneybookers niemals eine Rechnung erhalten habe übernommen.
Falls gewünscht werde ich diesen Beitrag aktualisieren wenn sich etwas Neues ergibt.

Sie haben Recht mepeisen, von einer gesetzlichen Pflicht den Diebstahl von Kontodaten im Internet zur Anzeige zu bringen weiß ich nichts. Falls ich da falsch liege möge man mich bitte korrigieren. Von einem Fehler sprach ich nur im Hinblick eines drohenden Gerichtsverfahrens, da ich vermute das es nach über 3 Jahren schwierig zu beweisen sein dürfte das ich es nicht war der meine Kontodaten benutzt hat.
Wer haftet in so einem Fall für den Schaden der durch missbräuchlich genutzte Kontodaten entsteht?

Ich habe zu Skill/Hanseatische Treuhand Inkasso GmbH/Skype recherchiert und einen Internetbeitrag gefunden in dem jemand am gleichen Tag wie ich einen bis auf die Anschrift und das Datum der Abbuchung bzw Rückbuchung (beides ist nochmals 2 Monate weiter in der Vergangenheit als bei mir) exakt gleich lautenden Brief von diesem Inkassobüro erhalten hat.
Ist das eventuell irgendeine neue Betrugsmasche das man mit dem stellen der Forderung bis kurz vor der Verjährungsfrist wartet um den Beweis der Unschuld durch Verbindungsdaten oder ähnliches unmöglich zu machen da diese ja nur eine begrenzte Zeit gespeichert werden?

10x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
User15
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Andreas,

den selben Brief fand ich im Briefkasten meiner Großeltern. Allerdings an meinen Großvater adressiert, der bereits 2002 verstorben ist. Die Zahlung soll ebenfalls für einen Onlinedienst erfolgen, das Haus meiner Großeltern verfügt nicht einmal über einen Onlineanschluss. Der geleistete Dienst soll 2012 erfolgt sein.
Allein durch diese Fakten kommt mir dieser Fall sehr suspekt vor.

Hast du dich direkt an das Inkasso Unternehmen gewandt?

Freundliche Grüße!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
da ich vermute das es nach über 3 Jahren schwierig zu beweisen sein dürfte das ich es nicht war der meine Kontodaten benutzt hat.

Glücklicherweise ist es anders herum. Derjenige, der fordert, muss beweisen, dass es dein Konto war, dass du dich angemeldet hast und dass du die Transaktion veranlasst hast...

Zitat:
Wer haftet in so einem Fall für den Schaden der durch missbräuchlich genutzte Kontodaten entsteht?

Nicht das Opfer. Im Grunde müsste der Zahlungsdienstleister die Rücklastschrift an den Verkäufer weiterreichen. Der haftet auch nicht, aber er hat ein Problem, denn er muss sich das Geld vom Betrüger wiederholen (den er vermutlich nie finden wird).

Man selbst haftet nur, wenn man die Daten selbst aktiv weitergegeben hat.

Zitat:
Ist das eventuell irgendeine neue Betrugsmasche

Braucht dich nicht interessieren. Wie gesagt: Der Anbieter muss den beweis antreten, wenn du vor Gericht einfach bestreitest...

@User15: In deinem Fall, wo es derart eindeutig ist, würde ich sofort zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Betrugs und aller übrigen in Frage kommender Delikte gegen unbekannt erstatten.

-- Editiert von mepeisen am 18.07.2015 21:54

-- Editiert von mepeisen am 18.07.2015 21:55

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
xx19chris87xx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, bei mir ist genau das gleiche. Und ich bin froh, diesen thread hier gefunden zu haben. Habe auch vor 3 Jahren eine falsche Abbuchung gehabt - gleicher Betrag, gleiche Firma. Lastschrift verweigert. Dann jetzt vor 2 Wochen der Brief, habe nichts unternommen. Dann eine Mahnung. Habe jetzt noch 2 Tage theoretisch um zu überweisen, was ich aber natürlich nicht mache. Ich denke, ich gehe zur Polizei. Wie ist das wenn ich einfach gar nichts mache? Also auch diesen Brief, der oben empfohlen wird, nicht versende?

Danke für eure Antworten.
@AndreasU: Gibts bei dir Neuigkeiten.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich würde zumindest anfangs etwas "freundlicher" retournieren

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

optionaler Zusatz

Bei weiteren Belästigungen erfolgt Beschwerde bei dem für Ihr Inkassobüro zuständigen Landgerichtspräsidenten

-- Editiert von thehellion am 29.07.2015 08:30

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AndreasU
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Hallo,

erstmal ein großes Dankeschön für die Tipps und klärung der Rechtslage bei missbräuchlich im Internet genutzten Kontodaten!

Bei mir gibt es tatsächlich etwas neues, die Inkassofirma hat mir den Eingang meines Schreibens bestätigt und sich Zeit erbeten um die Sachlage mit ihrem Auftraggeber zu klären.
Das die überhaupt mit etwas anderes als einer weiter Zahlungsaufforderung reagieren hat mich etwas überrascht.

Wenn ich wieder etwas höre werde ich diesen Beitrag aktualisieren.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ein Fehler war da jemand im Internet wohl meine Kontodaten gestohlen hat.


Es wurden nicht nur die Kontodaten, sondern wohl auch die Adressdaten geklaut, denn sonst hätte das Inkassobüro nicht ihre Postanschrift.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
AndreasU
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 16x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:ein Fehler war da jemand im Internet wohl meine Kontodaten gestohlen hat.
Es wurden nicht nur die Kontodaten, sondern wohl auch die Adressdaten geklaut, denn sonst hätte das Inkassobüro nicht ihre Postanschrift.


Ist es nicht so das Inkassobüros mithilfe der Kontodaten bei der Bank bzw einfach mit meinem Namen beim Einwohnermeldeamt die Anschrift erfragen dürfen?

4x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb420538-2
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 4x hilfreich)
4x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
n13ls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo zusammen.
Ich habe auch den oben beschriebenen Brief erhalten. Habe darauf hin erst mal nichts weiter gemacht bis der Mahnbescheid kam. Darauf hin habe ich einen Brief zurück geschrieben :
"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ihre Inkassoauftrag am 22.07.2015 erhalten. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich bezüglich Ihres oben genannten Auftrag / Schreibens sowohl die Hauptforderung als auch Ihren Anspruch auf jegliche Inkassokosten vollumfänglich bestreite.

Der Anspruchssteller Skrill (vormals Moneybookers) war mir bisher völlig unbekannt, irgendeine Geschäftsbeziehung gab es nicht.

Eine Auftragsvergabe an Ihren Mandanten zur Bestellung irgendeiner Dienstleistung bzw. Ware ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt, es existiert daher kein wirksamer Vertrag zwischen mir und Ihrem Mandanten.

Zudem weise ich darauf hin, dass Ihrem Schreiben eine Bevollmächtigung im Original seitens Ihres Mandanten für den Inkassoauftrag gem. § 174 BGB nicht beilag.

Ihr Schreiben enthält nicht einmal die Angabe einer Rechnungsnummer für eine Rechnung, die der Forderungssteller an mich ausgestellt haben müsste.

Überhaupt ist mir seitens des Forderungsstellers eine Rechnung niemals zugegangen.
Wie bereits ausgeführt, wird daher die Forderung vollumfänglich bestritten. Dies haben Sie dem Forderungssteller mitzuteilen. Forderungen, die weder qualifiziert dargelegt noch in der Sache begründet sind, und die dem Forderungssteller daher nicht zustehen, werde ich nicht begleichen.
Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich fristgemäß widersprechen. Von weiteren Mahnschreiben an meine Adresse ist Abstand zu nehmen.
Ich warne unter Hinweis auf § 28a BDSG eindringlich vor widerrechtlicher Weitergabe meiner Daten an die SCHUFA oder andere Datenbanken. Eine solche ungerechtfertigte Maßnahme werde ich mit einstweiliger Verfügung sowie ggf. Schadenersatzforderungen aus § 824 BGB sowie mit Beschwerde an den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten beantworten.
Sie haben mir den Zugang des Schreibens sowie die Unterlassung weiterer Mahnschreiben in dieser Sache zu bestätigen. Hierfür habe ich mir eine Frist bis zum 10.08.2015 notiert. Andernfalls erfolgt umgehend Beschwerde bei der für Ihre Zulassung zuständigen Stelle.
Ich hoffe, mich unmissverständlich ausgedrückt zu haben." (Kopie aus einem anderen Forum)

Ich dachte, das sich damit die Sache erledigt hat. Allerdings kam jetzt gestern ein weiterer Brief in dem sinngemäß folgendes steht :

"Es handelt sich hierbei um einen Online-Einkauf bei Skype Communications vom 08.9.2012 welcher über Skrill Limited Fllor 27, 25 Canada Square, E14 5LQ London mittels Lastschrift bezahlt werden sollte aber zurückgebucht wurde.

Da Sie jedoch die Ansprüche des Dienstleister in Anspruch genommen haben, besteht weiterhin der Vergütungsanspruch des Anbieters.
Folgende Bankverbindung wurde hinterlegt: (Meine BLZ + Kontonr + E-mail)

Wir bitten um Stellungnahme bis zum 15.09."

Was soll ich jetzt machen ?

5x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich jetzt machen ?

Du hast dem Mahnbescheid hoffentlich bei Gericht widersprochen? Ein Brief zum Inkasso schicken reicht nicht aus für einen Widerspruch.

Ansonsten, wenn du entsprechendes nicht bestellt hast, Strafanzeige gegen unbekannt wegen Betrugs erstatten und gegen das Inkasso wegen Nötigung. Mit dem Inkasso braucht man nicht kommunizieren. Wenn man will, würde ich persönlich so etwas schreiben: "Ich wiederhole: Ich habe nichts gekauft oder bestellt. Ich habe soeben Strafanzeige erstattet. Wenden Sie sich an den Betrüger, nicht an mich. Ich habe zudem gegen Sie Strafanzeige wegen Nötigung erstattet."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
n13ls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Du hast dem Mahnbescheid hoffentlich bei Gericht widersprochen? Ein Brief zum Inkasso schicken reicht nicht aus für einen Widerspruch.
"


Nein, das wusste ich nicht. Habe nur an das Inkassobüro geschrieben. Was kann ich den dem Gericht am besten schreiben ? Und an welches Gericht ?
Dem das im Brief angegeben ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
n13ls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):

Du hast dem Mahnbescheid hoffentlich bei Gericht widersprochen? Ein Brief zum Inkasso schicken reicht nicht aus für einen Widerspruch.
"


Nein, das wusste ich nicht. Habe nur an das Inkassobüro geschrieben. Was kann ich den dem Gericht am besten schreiben ? Und an welches Gericht ?
Dem das im Brief angegeben ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Sicherheitshalber noch mal nachgefragt :
Du hast einen gerichtlichen (!) Mahnbescheid bekommen oder war es nur ein Inkassoschreiben ?

Falls es ein gerichtlicher MB war : Hast Du anschließend einen Vollstreckungsbescheid erhalten ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm
Dort das vorletzte Bild. So etwas ist ein gerichtlicher Mahnbescheid. Du bekommst normalerweise auch ein Widerspruchsformular (drittletztes Bild), wo du Ziffer 2 (Ich widerspreche komplett) ankreuzen musst und wo du das an genau das Gericht (per Einschreiben sicherheitshalber) zurücksendest, was ihm Mahnbescheid angegeben ist.

Du hast dafür nur 14 Tage Zeit!

-- Editiert von mepeisen am 06.09.2015 14:44

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#18
 Von 
n13ls
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von thehellion):
Sicherheitshalber noch mal nachgefragt :
Du hast einen gerichtlichen (!) Mahnbescheid bekommen oder war es nur ein Inkassoschreiben ?
Falls es ein gerichtlicher MB war : Hast Du anschließend einen Vollstreckungsbescheid erhalten ?


Nein Nein. Es war ein Mahnschreiben vom Inkasso. Ich habe auf das erste schreiben nicht reagiert beim Mahnschreiben des Inkassounternehmens habe ich dann meinen oben genannten Brief geschrieben und darauf kam dann der Brief zurück den ich in meinem Post beschrieben habe. Also bist jetzt kam nur Post vom Inkassounternehmen nicht vom Gericht.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

OK, dann ist noch nichts passiert. Auf Inkassopost musst du nicht weiter reagieren. Du hast einmal reagiert und damit ist gut. Wie das vom Gericht nun aussieht, hab ich dir ja verlinkt. Darauf musst du dann zwingend antworten innerhalb der 14 Tagen. :-)

Man kann wie gesagt nun Strafanzeige erstatten, muss man aber nicht.

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