Unberechtigte Anzeige wg. Kindesmissbrauchs

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
nikolausi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Unberechtigte Anzeige wg. Kindesmissbrauchs

Hallo,
jetzt bin ich endlich drin.
Nachdem hier so viele schreiben, auch über unser Problem,
dachte ich mir, ihr könnt mir vielleicht helfen.
Mein Sohn ist unberechtigt wegen Kindesmissbrauchs ange-
zeigt worden. Es konnte alles durch Filmmaterial und
DNA-Test als unberechtigte Anzeige widerlegt werden.
Frage: Wie kann man ermitteln, wer die Anzeige gemacht
hat. Kripo verrät das nicht. Kann das Jugendamt gewesen
sein oder eine Privatperson bzw. die Sorgerechtseltern,
welche auch gerade in einem Sorgerechtsstreit liegen,
aus diesem Grund auch Unschuldige mit hineinziehen wollten,
ihr wißt es aber wahrscheinlich auch nicht.
Aber hat es Sinn eine Anzeige wegen Verleumdung/Falschaussage zu
machen, wenn es sich um das Jugendamt handelt?
Aber wie bekommt man das heraus.
Muss man da unbedingt zum Anwalt gehen? In Sachen
Strafrecht bekommt man keine Prozesskostenhilfe.
Oder soll ich mit meinem Aktenzeichen gleich direkt
zur Polizei gehen und Gegenanzeige erstatten.
Was würdet ihr mir raten, ich möchte das nicht auf mir
sitzen lassen.
Viele Grüsse Nikolausi

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6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
nikolausi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
danke, dass Du dir die Zeit genommen hast, mir so ausführlich zu antworten. Du hast da alles schon richtig erkannt.
Die Sache hat uns jetzt 5 Monate belastet, weil angeblich
der DNA-Test so lange gedauert hat. Ich denke mal, dass
da aber noch andere Ermittlungen von statten gegangen sind.
Klartext:
Mein Sohn wurde dafür benutzt, das alleinige Sorgerecht
des Strafanzeigeführers für seine leibliche Tochter gegenüber seiner Ex-Frau zu erwirken,
indem er durch den angeblichen Kindesmiss-
brauch eines Freundes(mein Sohn) beweisen wollte, dass
die Mutter(Ex-Frau) nicht in der Lage wäre, ihre Tochter
und wenns auch nur am Besuchstag ist, vor solchen Übergriffen zu schützen. Er hat das alleinige
Sorgerecht bekommen, das nur nebenbei. Es schwelte
also ein Sorgerechtsstreit.
Und wenn Du denkst, dass uns das nicht belastet hat,
die fünf Monate, liegst Du falsch. Ich wollte mein
Testament zum Amtsgericht geben und . . . .
Früher hatte man dem Mädchen immer geglaubt, da gab es keinen DNA-Test.
Das Mädchen(11 Jahre) hat derartige unglaubliche
Beschuldigungen und Handlungen angegeben, welche nie-
mals von ihr selbst gekommen sein können, das waren
Angaben von Erwachsenen (Milieu?). "Wenn du das sagst,
bleibst du immer bei uns und bekommst noch ein Pony".
Kannst jetzt wieder sagen, Vermutungen, aber es ist leider
wirklich so. In Sachen Jugendamt, nachdem eben das
Jugendamt die Hand auf dem Mädchen hat, braucht der
Anzeiger nur mit dem Mädchen dahin gehen, das Mädchen
erklärt sich sozusagen und das Jugendamt muss dem
nachgehen. So sehe ich das. Kostet dem Kläger keine
müde Mark bzw. Euro.
Ja Gott sei Dank waren wir nicht vor dem Gericht, aber
wie Du schreibst, hatten die das Recht, Strafanzeige
zu stellen? Da kann man nichts dagegen machen, aber es handelt sich doch um falsche Angaben und üble Nachrede?
Ja und das mit dem Beratungsschein haben wir schon
gemacht, waren auch beim Anwalt, der wollte sofort
12oo Euro haben und wir hatten uns entschlossen, die
ganze Sache erst mal abzuwarten. Weil die Staatsanwalt-
schaft geht nur nach der DNA.
Du schreibst, die Staatsanwaltschaft erhebt Klage,
wenn falsche Aussagen gemacht wurden, aber doch nur im
Falle eines Prozesses. Kann ich jetzt beim Staatsanwalt,
zum jetzigen Stand der Dinge, erfahren, wer die Strafanzeige gestellt hat?
Oder soll ich sagen zu meinem Sohn: "Selber schuld,
gehe mit solchen Leuten nicht ins Schwimmbad oder
sonst wohin"? Ja, er ist eigentlich alt genug.
Antwort wäre nett.
Gruss nikolausi


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

ein Anfangsverdacht war da, deshalb ist das Verfahren gegen den Sohn eingeleitet worden. Das ist nunmehr eingestellt. So, und wenn eine Anfangsverdacht gegen den Anzeigenerstatter wegen falscher Verdächtigung besteht, wird der Staatsanwalt von Amts wegen ein solches Verfahren einleiten. Ob ein Zivl- oder Strafverfahren wo auch immer stattfindet, das hat damit gar nichts zu tun. Keine Ahnung, wie Sie darauf kommen, dass erst Klage erhoben werden muss.

Bei Mord wartet die Staatsanwaltschaft ja auch nicht, ob irgendwo irgendjemand zivilrechtliche Klage erhebt, sondern ermittelt.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
nikolausi123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Unsterblich,
ja das ist der Knackpunkt, was man meinem Sohn vorwerfen
muss, warum geht er mit fremden Mädchen ins Schwimmbad.
Und ich finde es auch schofer, dass die Mutter ihre Freunde dieser Gefahr aussetzt, was ja nicht das erste
Mal passiert ist. Auch Lebenspartner (wechselnde) wurden
schon angezeigt.
Mir ist auch klar geworden, nachdem die Ermittlung so
lange gedauert hat, dass die Kripo oder der Staatsanwalt
sich das Mädchen vorgenommen haben und ein psychiatrisches
Gutachten gefordert haben, weil wir ja unseren Anwalt
hinsichtlich dessen nicht vorgreifen haben lassen. Ich
nehme mal an, dass die Anzeigenerstatter die Anzeige dann
zurück genommen haben, sonst wäre nicht eingestellt worden.
Das Mädchen konnte keine Anzeige machen, also nur
der Erziehungsberechtigte oder Jugendamt. Ich dachte
eben, es muss doch eine Möglichkeit geben, das rauszufinden. Es kann nicht sein, dass solche Behauptungen
hinsichtlich körperlicher Eingriffe aufgestellt werden.
Vor allem, wobei eben eine Überwachungskamera läuft und
auch Wachpersonal und andere Besucher anwesend sind.
Kann das also somit jeder machen, wie er Lust und Laune
hat?
Ja und zum DNA-Test. Dieser existiert eigentlich erst
seit Sedelmeier und Mooshammer. Also mit früher, meinte
ich davor.
Also ich habe mir über diese Leute meine Meinung gebildet.
Und die haben schon öfter solche Sachen gemacht, umsonst
ist denen nicht die Bude abgebrannt. Das wird auch ein
unschuldig Beschuldigter gewesen sein.
Aber . . . . keine Mutmaßungen, ich weis.
Aber danke für Ihre Ausführungen. Als Aussenstehender
kann man nicht anders reagieren.
Da ich mit meinem Sohn in einer Wohngemeinschaft lebe,
geht mich das schon was an. Es wird keine Mutter geben,
welche sich da nicht sorgt.
Es war für meinen Sohn eben eine Lebenserfahrung und wenn
man die Erfahrung und Warnung seiner Mutter in den Wind schlägt. Auch für mich eine Lebenserfahrung. Gott sei Dank
gut ausgegangen, aber es beschäftigt mich immer noch.
Viele Grüsse
nikolausi

1x Hilfreiche Antwort


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