Hallo liebes Forum,
Ich versuche hier mal einen Auseinandersetzung die ich mit diesem lästigen COEO-Inkasso habe mal darzulegen. Ich weiß echt nicht an wen ich mich wenden kann, meine Eltern können mir nicht dabei helfen also versuche ich es einfach mal hier. Wäre sehr nett wenn jemand ein paar Tipps hat!
Nachdem ich die Artikel bei einem Shop über Klarna bestellt hatte, vergaß ich diese Überweisung an Klarna zu tätigen weswegen ich korrekterweise eine Zahlungserinnerung mit Mahngebüren erhielt. Dadurch dass diese erste Frist sehr eng gelegt war und ich verreist war in der Zeit, erhielt ich eine zweite Mahnung. Auf diesem Bescheid stand, dass ich mindestens 6,95 EUR überweisen muss damit der ausstehende Betrag automatisch in eine Ratenzahlung umgewandelt wird. Dies nahm ich auch in Anspruch indem ich insgesamt vor Ablauf der Frist diesen Betrag zwei Mal (insgesamt 13,90 EUR) überwies, womit die Forderung
für jenen Monat seitens Klarna beglichen war.
Trotzdem leitete Klarna meinen "Fall" an Coeo-Inkasso weiter, was auch eine Mitarbeiterin von COEO nicht nachvollziehen konnte. Die wollen nun circa 50 Euro Inkassogebühren von mir bezahlt haben, aber habe dem mehrmals telefonisch und auch per E-mail widersprochen aber die geben keine Ruhe. Ich hab denen sogar die Kontoauszüge geschickt die beweisen dass ich die Ratenzahlung innerhalb der Frist beantragt habe, eben durch obiges Vorgehen. Wie soll ich nun agieren? Soll ich einen Anwalt einschalten oder nochmals versuchen mit denen zu reden... Die sind auf meine Schilderungen garnicht eingegangen und ich soll nur anrufen um ne Ratenzahlung der Inkassogebühren zu vereinbaren...
Vielen Dank im Voraus!
Unberechtige Forderung von Klarna über coeo-Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde folgendes machen: Die restliche Hauptforderung bezahlen. Die Inkassogebühren verweigern und die Inkassobriefe ansonsten ignorieren.
Warum? Wenn man dir eine Ratenzahlung anbietet und du dann deinen Teil der Vereinbarung einhältst, ist die Abgabe an ein Inkasso rechtlicher Schwachsinn.
Nicht anrufen !!
Zahl den Rest der Hauptforderung zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt unter angabe der kdnr an klarna.
Inkassogebühren würde ich ignorieren ( am besten noch mal hier posten falls coeo/mum, sich bei Dir meldet )
In den Urteilsdatenbanken sowie in den Verbraucherforen ist kein einziger Fall zu finden wo hervorgeht das dies jemals passiert ist. Die Chancen vor Gericht wären zu gering da es sich bei klarna um einen Onlinebezahldienst handelt .
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
ZitatIch würde folgendes machen: Die restliche Hauptforderung bezahlen. Die Inkassogebühren verweigern und die Inkassobriefe ansonsten ignorieren. :
Warum? Wenn man dir eine Ratenzahlung anbietet und du dann deinen Teil der Vereinbarung einhältst, ist die Abgabe an ein Inkasso rechtlicher Schwachsinn.
Genau so woltle ich das machen. Aber nachdem ich den Inkassobescheid erhielt, habe ich keine weitere Rate mehr gezahlt. Ist es jetzt schon zu spät oder sollte ich einfach überweisen?
Vielen Dank!
ZitatNicht anrufen !! :
Zahl den Rest der Hauptforderung zweckgebunden (nur Hauptforderung) direkt unter angabe der kdnr an klarna.
Inkassogebühren würde ich ignorieren ( am besten noch mal hier posten falls coeo/mum, sich bei Dir meldet )
In den Urteilsdatenbanken sowie in den Verbraucherforen ist kein einziger Fall zu finden wo hervorgeht das dies jemals passiert ist. Die Chancen vor Gericht wären zu gering da es sich bei klarna um einen Onlinebezahldienst handelt .
Habe bevor ich dies las dort angerufen. 4tes Telefonat und jetzt soll ich denen die zweite Mahnung schicken die beweist dass Klarna die Frist bist zum 9.2 gelegt hat und ich davor die Rate bezahlt habe.
Aber wie ich bereits in dem anderen Kommentar schrieb, habe ich als dann im Laufe des Februars der Inkassobescheid kam keine monatliche Rate mehr bezahlt - und das ist ja jetzt schon 2 Monate her:
Trotzdem Hauptforderung mit Verwendungszweck der zweiten Mahnung überweisen und coeo einfach ignorieren wenn sie das oben beschriebene immer noch nicht akzeptieren?
Dankeschön für die Antwort!
Es schadet nicht, genau so zu verfahren.ZitatHabe bevor ich dies las dort angerufen. 4tes Telefonat und jetzt soll ich denen die zweite Mahnung schicken die beweist dass Klarna die Frist bist zum 9.2 gelegt hat und ich davor die Rate bezahlt habe. :
Man hat Dir eine Ratenzahlung angeboten. Darauf bist Du zunächst eingegangen, hast dann aber die Vereinbarung gebrochen. Damit dürfte das Ratenzahlungsangebot vom Tisch sein.
Deshalb die Rest(haupt)forderung und die Mahngebühren entweder an Klarna mit dem von denen angegebenen Verwendungszweck, oder falls das Mandat des Inkassos nachgewiesen ist, ans Inkasso zahlen. Dann aber mit dem vom Inkasso angegebenen Az und zusätzlich (Wichtig) dem Hinweis "Nur Hauptforderung und Mahngebühren".
Dabei keine Abkürzungen oder sonstigen Firlefanz. Mit dem Inkasso keine neue Ratenzahlung vereinbaren, denn das kostet zusätzliche Gebühren.
Die Einstellung der Ratenzahlung war nicht besonders klug.
Berry
Zitat:Die Einstellung der Ratenzahlung war nicht besonders klug.
Stimme durchaus zu.
Wobei das halt auch etwas perfide ist. Eigentlich hat man ja zunächst alles korrekt gemacht. Dass sich dann trotzdem ein Inkasso meldet, verunsichert viele einfach. Dieser Reflex kommt dann immer schnell.
Wenn man nochmal vor solchen Situationen steht ist eine gewisse Sturheit immer die beste Option. Hier bedeutet dies: Man hätte einfach stur weiter die Raten zahlen sollen und dem Anbieter keine Chance lassen dürfen, nun (im Nachhinein) berechtigterweise gegen einen vorzugehen. Einfach stur ein Es gibt eine Ratenvereinbarung und ich halte mich dran, das Inkasso kann bleiben wo der Pfeffer wächst".
Ansonsten wie hier schon mehrfach steht: Soweit möglich, den nachvollziehbaren Rest bezahlen und dem Inkasso-Gebühren-Unsinn widersprechen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
18 Antworten
-
13 Antworten
-
72 Antworten
-
18 Antworten
-
17 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
14 Antworten
-
25 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
7 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten