Unbemerkte Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs. Schuldvorwurf Fahrerflucht.

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrankFoerster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbemerkte Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs. Schuldvorwurf Fahrerflucht.

Hallo!

Folgende Situation:

Der Fahrer einer Spedition wird mit einer Lieferung zu einem Privatkunden in einer Großstadt beauftragt. Um zu diesem Kunden zu kommen ist es dort unerlässlich, durch enge Strassen zu fahren.

Der Fahrer ist mit Kriechgeschwindigkeit durch diese Straßen gefahren, wobei es einige Engpässe gab, während sein Beifahrer mit Kunden telefonierte, um die baldige Ankunft anzukündigen.

Eine Woche später bekommt die Firma ein Schreiben, dass bei einer Durchfahrt ein Fahrzeug mit dem Heck gestreift und dieses durch einen Zeugen gemeldet wurde (Unter Beschreibung des Fahrzeugs, des Fahrers sowie Beifahrers und die Anfangsbuchstaben des Nummernschilds).

Die Firma gab den Namen des besagten Fahrers nach Prüfung von Tourendaten an. Nach Rücksprache mit dem Fahrer wurde die Polizeistelle im angegebenen Schreiben darüber informiert, dass der Fahrer nichts von dem Schaden mitbekommen hat.

Ein paar Tage später bekommt der Fahrer einen Anhörungsbogen nach Hause, wo er sich zu der Tat "Verkehrsunfall", "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" äußern soll.

Jetzt hat der Fahrer Panik, dass ihm diese Situation negativ ausgelegt wird und er harte Strafen in Kauf nehmen muss, weiss darum auch nicht, wie er die Situation am Besten im Anhörungsbogen angeben soll.

Gibt es da irgendwelche Tipps oder Vorgehensweisen, dass ihm bei dieser Sache nicht doch noch ein Strick draus gedreht wird?

Falls noch Fragen zu dieser Situation sind, werde ich diese gerne nachreichen.

Vielen Dank!

-- Editier von FrankFoerster am 22.06.2017 20:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Kommt auf die Art des Schadens an.

Wenn das Heck ein anderes Fahrzeug aufgeschlitzt hat, dann wäre es unglaubwürdig das man nichts bemerkt hat.
Ein leichter Streifschaden hingegen wäre bei einem Lkw durchaus glaubwürdig.

Was für einen Lkw fährt man denn?


Als erstes würd ich mal per Anwalt Akteneinscht nehmen. Das kostet so um die 100 EUR.
Und erst dann den Fragebogen beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FrankFoerster
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Fahrer fuhr einen LKW 7,49to. Laut Aussage des Disponenten der Firma, welcher mit der Polizei telefonierte, soll ein Spiegel zu Schaden gekommen sein. Im Anhörungsbogen steht davon allerdings nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da irgendwelche Tipps oder Vorgehensweisen, dass ihm bei dieser Sache nicht doch noch ein Strick draus gedreht wird?

Wenn man nichts von dem Unfall mitbekommen hat, sollte man das auch so schreiben.
Wie das Verfahren am Ende ausgeht, hängt davon ab, ob das "ich habe nichts mitbekommen" glaubwürdig ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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