Unbekannter Streitwert

12. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)
Unbekannter Streitwert

Nehmen wir mal an, man fordert per Anwalt Auskunft über die Höhe eines Erbes. Folglich weiß man ja nicht, wie hoch dieses ist und ob überhaupt ein Erbe vorhanden ist. Wie berechnet sich die Anwaltsgebühr?

Was denn, so teuer?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

A) man fragt den Mandanten nach einer Schätzung bzw. versucht durch Befragung des Mandanten überschlägig zu ermitteln
B) man nimmt den Auffangwert nach § RVG von 5000 EUR
C) der Anwalt trift eine Vereinbarung außerhalb des RVG



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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