Folgender Sachverhalt: Vater stirbt und hinterlässt 2 Kinder. Eines der Kinder erfährt, dass der Vater, aus einer Beziehung noch ein drittes Kind hat, von dem aber nichts bekannt ist. Mutter dieses dritten Kindes war keine Deutsche und das letzte, von Verwandten zu ermittelnde, war, dass sie mit dem Sohn Deutschland kurz nach der Entbindung verlassen hat. Dieser unbekannte Sohn wird von den beiden Geschwistern bei der Beantragung des Erbscheins angegeben und das Erbe wird somit in drei Teile geteilt. Für den Teil des unbekannten Bruders wird vom Nachlassgericht eine Nachlasspflegerin bestellt. Bie beiden Geschwister bekommen jeweils ein Drittel ausbezahlt.
Was geschieht nun mit dem dritten Erbteil, wenn der unbekannte Bruder bzw. Angehörige von diesem, nicht zu ermitteln bzw. auffindbar ist/sind? Wird der dritte Erbteil dann, nach einer gewissen Frist, unter den beiden bekannten Geschwistern aufgeteilt?
Vielen Dank!
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-- Editiert am 01.01.2010 20:12
Unbekannte Erben
1. Januar 2010
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Frage vom 1. Januar 2010 | 20:11
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Unbekannte Erben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 02:48
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 439x hilfreich)
quote:
Eines der Kinder erfährt, dass der Vater, aus einer Beziehung noch ein drittes Kind hat, von dem aber nichts bekannt ist.
Hat es diesbezüglich jemals eine Vaterschaftsanerkennung gegeben? Falls nicht, gibt es (rechtlich) auch kein weiteres Kind.
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