Wie könnte sich der genervte Autofahrer sich verteidigen?
http://blaulichtreport-saarland.de/2016/04/gehts-noch-autofahrer-57-faehrt-paketauto-auf-parkplatz-und-wirft-schluessel-weg
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder befugter Gebrauch (Notwehr/Nothilfe)
13. April 2016
Thema abonnieren
Frage vom 13. April 2016 | 23:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120335 Beiträge, 39876x hilfreich)
Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs oder befugter Gebrauch (Notwehr/Nothilfe)
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. April 2016 | 00:00
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Vielleicht mit "Schadenminderungspflicht"?Zitat:Wie könnte sich der genervte Autofahrer sich verteidigen?
Hätte er nämlich die Polizei oder einen Abschleppwagen gerufen wäre es deutlich teurer geworden.
Andererseits, hat er überhaupt ein Recht auf sofortige(!) Weiterfahrt? Gilt das auch im Stau?
Einfacher wäre ein Notfall, der u.U. zu dieser Tat berechtigt hätte (rechtfertigender Notstand), aber das scheint ja nicht vorgelegen zu haben. Noch dazu keiner der gegen eine Wartezeit von vielleicht 2 Minuten gesprochen hätte (da hätte er wohl schon von der Feuerwehr sein müssen).
Übrigens könnte auch noch Nötigung hinzukommen, das Schlüsselwegwerfen kann man wohl gar nicht anders deuten.
Den Paketwagenfahrer trifft zwar ein Mitverschulden (oder besser gesagt eine andere Sache, die den eigentlichen Tatvorwurf erst ermöglicht hat, nämlich das er den Schlüssel stecken gelassen hat). Aber das ändert nichts.
Oder siehst du das anders?
Stefan
#2
Antwort vom 14. April 2016 | 08:01
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatWie könnte sich der genervte Autofahrer sich verteidigen? :
Unabhängig von der rechtlichen Seite. Ich finde die "Verteidigung" gut. Made my Day.
Das erzielt einen wunderbaren Lerneffekt beim Paketzusteller.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Strafrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. April 2016 | 11:40
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1045x hilfreich)
Zitat:Vielleicht mit "Schadenminderungspflicht"?
Hätte er nämlich die Polizei oder einen Abschleppwagen gerufen wäre es deutlich teurer geworden.
Hier wäre ja offenbar ohne weiteres möglich gewesen, den Fahrer ausfindig zu machen oder eine Minute zu warten (daß der Betreffende selbst einen Notfall hatte, der sofortiges Weiterfahren notwendig macht, ist nicht mitgeteilt).
Ich sehe auch nicht, wie der Schaden durch Wegwerfen des Schlüssels "gemindert" wurde; der steckte ja vorher auch, und "Not*hilfe*" sieht eben nicht so aus "ich nehme dir die Kontrolle weg, damit sie nicht der falsche erlangen kann" (außer vielleicht es handelt sich um eine Sprengvorrichtung).
Zitat:Andererseits, hat er überhaupt ein Recht auf sofortige(!) Weiterfahrt?
IMO nein, sonst wäre es jedes mal Nötigung (oder Besitzstörung oder...), wenn der Vordermann an der Ampel 5 Sekunden zu spät losfährt, wenn es grün wird.
#4
Antwort vom 14. April 2016 | 13:47
Von
Status: Philosoph (13744 Beiträge, 4362x hilfreich)
Hallo,
Das ist jetzt das Gleiche was man in den Kommentaren zu dem Artikel so liest. Aber es ist am Thema vorbei, es geht hier nicht um das falsch Parken, sondern um das unrechtmäßige Benutzen.Zitat:Unabhängig von der rechtlichen Seite. Ich finde die "Verteidigung" gut.
Nicht umsonst ist für den Gesetzgeber das eine nur eine Kleinigkeit (Ordnungswidrigkeit), das andere liegt hingegen im Bereich einer Straftat (oder sogar mehrerer). Insbesondere mag der Staat keine Selbstjustiz.
Und erst bei dem Autofahrer ...Zitat:Das erzielt einen wunderbaren Lerneffekt beim Paketzusteller.
Richtig. Und wenn man schon mit "Schadenminderungspflicht" argumentiert dann auch komplett, er hätte also den noch viel leichteren Weg wählen müssen.Zitat:Hier wäre ja offenbar ohne weiteres möglich gewesen, den Fahrer ausfindig zu machen oder eine Minute zu warten
Mit "Schadenminderungspflicht" ging es mir ausschließlich um das Umsetzen des Transporters, das Wegwerfen des Schlüssel war für mich - wie schon gesagt - eine klare Nötigung.Zitat:Ich sehe auch nicht, wie der Schaden durch Wegwerfen des Schlüssels "gemindert" wurde
Eben, so sehe ich das auch.Zitat:IMO nein, sonst wäre es jedes mal Nötigung (oder Besitzstörung oder...), wenn der Vordermann an der Ampel 5 Sekunden zu spät losfährt, wenn es grün wird.
Wo man da jetzt die Grenze zieht weiß ich auch nicht, aber sicher nicht im kleinen Minutenbereich.
Ich erinnere mich da an einen Vorfall den ich erst letztens hatte: Ein LKW war gerade dabei einen Container aufzuladen, dabei stand er quer über die ganze Fahrbahn (Wohngebiet). Na und, musste ich halt eine kurze Zeit warten.
Stefan
Und jetzt?
Schon
268.292
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten