Unbefristeter nachehelicher Unterhalt

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Das Urteil des OLG Dresden (24 UF 717/08) ist insoweit nicht unbedeutend, als die Tendenz der Rechtsprechung zur Befristung des nachehelichen Unterhalts, in dem hier zu entscheidenden konkreten Einzelfall, eine Absage erteilt wurde.

Der Entscheidung liegt ein Sachverhalt zu Grunde, in dem eine lange Ehe (32 Jahre) geschieden worden ist. Die Ehefrau (zwischenzeitlich Rentenbezieherin) kümmerte sich in der Zeit um den Haushalt und mehrere Kinder. Es lag also eine typische sog. "Hausfrauenehe" vor.

Eine Befristung des nachehelichen Unterhalts wurde, entgegen der sehr weit verbreiteten neuen Praxis, vom OLG Dresden mit folgenden Argumenten abgelehnt:

a) die Lebensverhältnisse der Parteien sind augfrund der sehr langen Ehedauer so eng miteinander verflochten, dass es nach Ansicht des OLG Dresden unbillig wäre, eine Befristung des nachehelichen Unterhalts auszusprechen.

b) die Ehefrau kümmerte sich um mehrere Kinder und führte während der Ehe den gesamten Haushalt. Diese manifestierte, über Jahre gewachsene Aufgabenteilung, begründet nach Ansicht des OLG Dresden ein schützwürdiges Interesse der Ehefrau an einen unbefristeten nachehelichen Unterhalt.